Hallo Versicherungsexperten,
nachdem meine Schwester mit einem geplatzten Waschmaschinen-Absperrhahn die Küche überflutet hatte, sträuben sich mir nun alle Nackenhaare bei der Schadensabwicklung. Da unsere gesamte Familie tagelang mit Fön alles getrocknet hatte, beträgt der Schaden (von einem bei Abwesenheit geplatzten Hahn, der 3 Stockwerke stundenlang überflutet hatte!!!) sage und schreibe nur 2.500.-Euro für Küchenmöbel und Teppich und Lohn. Die Schadenshöhe ist durch 4 Monate alte Kaufquittungen (gerade umgezogen und eingerichtet)und Kostenvoranschlag Küchenfirma belegt. Nachdem die Versicherung zur Zahlung anhand des Kostnvoranschlages aufgefordert wurde, gab es kein Antwortschreiben sondern nur einen Anruf, man bekäme lediglich einen Vorschuß von 1.500.- und den Rest, wenn Teppich und Küchenmöbel geliefert und bezahlt seien.
Da meine Schwester nach über zweimonatigem Trocknen und Desaster absolut keine Nerven mehr hat, um diese Reparaturen auch noch zu ertragen, wollte Sie halt lieber das Geld für eine spätere Reparatur. Außerdem bestellen wir aus Vorsicht vor der Zahlungsunwilligkeit der Versicherung natürlich erst dann neue Möbel, wenn der Schaden anerkannt und die Entschädigung tatsächlich auf dem Konto ist. Man weiß ja nie…
Gibt es denn irgendwelche Bedingungen, nach denen die Entschädigungsleistung nur teilweise gezahlt werden muß, wenn keine Reparatur erfolgt? Meines Wissens gibt es doch nur die Neuerung, daß die Versicherung die MWSt solange einbehalten kann, bis die Reparatur nachgewiesen wurde. Aber den REst muß sie doch zahlen, ode weiß jemand etwas gegenteiliges??
Herzlichen Dank im voraus
Norbert