Hausratversicherung will nicht zahlen

Hallo Versicherungsexperten,

nachdem meine Schwester mit einem geplatzten Waschmaschinen-Absperrhahn die Küche überflutet hatte, sträuben sich mir nun alle Nackenhaare bei der Schadensabwicklung. Da unsere gesamte Familie tagelang mit Fön alles getrocknet hatte, beträgt der Schaden (von einem bei Abwesenheit geplatzten Hahn, der 3 Stockwerke stundenlang überflutet hatte!!!) sage und schreibe nur 2.500.-Euro für Küchenmöbel und Teppich und Lohn. Die Schadenshöhe ist durch 4 Monate alte Kaufquittungen (gerade umgezogen und eingerichtet)und Kostenvoranschlag Küchenfirma belegt. Nachdem die Versicherung zur Zahlung anhand des Kostnvoranschlages aufgefordert wurde, gab es kein Antwortschreiben sondern nur einen Anruf, man bekäme lediglich einen Vorschuß von 1.500.- und den Rest, wenn Teppich und Küchenmöbel geliefert und bezahlt seien.

Da meine Schwester nach über zweimonatigem Trocknen und Desaster absolut keine Nerven mehr hat, um diese Reparaturen auch noch zu ertragen, wollte Sie halt lieber das Geld für eine spätere Reparatur. Außerdem bestellen wir aus Vorsicht vor der Zahlungsunwilligkeit der Versicherung natürlich erst dann neue Möbel, wenn der Schaden anerkannt und die Entschädigung tatsächlich auf dem Konto ist. Man weiß ja nie…

Gibt es denn irgendwelche Bedingungen, nach denen die Entschädigungsleistung nur teilweise gezahlt werden muß, wenn keine Reparatur erfolgt? Meines Wissens gibt es doch nur die Neuerung, daß die Versicherung die MWSt solange einbehalten kann, bis die Reparatur nachgewiesen wurde. Aber den REst muß sie doch zahlen, ode weiß jemand etwas gegenteiliges??
Herzlichen Dank im voraus
Norbert

Hallo Norbert,
tja… die Versicherungen heutzutage wollen sparen, wo sie können (oder nicht können).
Hier ist mal wieder so ein Fall, der vollkommen für eine RS-Versicherung spricht (weiter unten wird so eine als unnötig bezeichnet: ich bin froh, so etwas zu haben.
Also: Termin beim RA vereinbaren. Der hoöt dann schon eine genaue Aussage aus der Versicherung heraus.
Grüße
Raimund

Hallo Norbert,
ich empfehle deiner Schwester einen gemeinsamen Termin in der beschädigten Wohnung zu machen und mit dem Gutachter der Versicherung den Schaden zu besprechen. Vielleicht habt Ihr noch Fotos von der „frischen“ Schadenstelle. Angefordert wird der Gutachter von der Hauptzentrale der Versicherung, dorthin solltet ihr euch auch wenden. Der Gutachter erstellt also eine Gesamtliste eurer Ansprüche und die wird, soweit die Praxis, auch als Entschädigungsgrundlage genommen und danach reguliert (ohne Rechnung wird die Mwst. abgezogen, seit 01.08. 2002). Wenn diese Maßnahme nicht funktioniert, könnt ihr immer noch zu Anwalt.

Gruß
Martin

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SO dachte ich mir das doch
Schönen Dank für Eure Meinungen, offensichtlich bleibt die Rechtslage ja wie bisher (außer MWSt), so daß ich nun mal schleunigst die Versicherung in Verzug setze und den Mahnbescheid rausjagen werde.
Norbert