Hallo maho,
Wann ist man eigentlich bei einer Hausratversicherung gedeckt?
z.B. bei Glas. Kann es sein, dass die eine Vers. sagt, egal
wie es zustand kam, wir zahlen und ein anderer sagt, nur wenn
…?
Glasbruch an Wohnungs- und Mobiliarverglasung! Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Bei Schaden durch Dritte wird der Schädiger in regress genommen. Ersatz zum Neuwert!
Ist Schaden durch Erdebeben eingeschlossen?
Nein, da müssen wir noch Elementarschäden einschließen - d.h. Schneedruck, Lawinen, Hochwasser, Erdbeben, etc. - kostet ca. 6 Euro mehr!
Uups, das mit der Wartezeit muss Du mir bitte genauer
erklären.
Heisst das, dass wenn wir jetzt die Versicherung abschliessen
und meine Frau nach 1 Monat Schwanger wird, Sie alles was mit
der Schwangerschaft zusammenhägt, erst nach 8 Mon. in Anpruch
nehmen kann?
Also, 1. sollte die Schwangerschaft erst nach Beginn der Versicherung eintreten - vergl. § 2.1. MB/KK
- Beginnt der Versicherungsschutz erst nach Erfüllung der Wartezeit. D.h. in den ersten 8 Monaten ist die Versicherung leistungsfrei!
Habe mir das so vorgestellt, dass ich für Sie eine
Versicherung abschließe und sie dann die optimale Betreuung
beim Arzt erhält.
Ja, aber nur für Versicherungsfälle, die nach Abschluss und Beginn des Vertrages eintreten und die Kosten die nach Erfüllung der Wartezeiten entstehen. Die Wartezeit für Entbindung beträgt 8 Monate, für alles andere 3 Monate außer bei Unfällen! Das wird aber nie und nimmer ein Unfall gewesen sein!
habe mit dem Frauenarzt geprochen. Denn in der Schwangerschaft
werden viele Dinge nicht mehr von der GKV nicht mehr
übernommen.
Da benötigst Du einen Vorsorgetarif - z.B. Optimed der DKV, etc.
Kannst Du bitte über die 8 Monate aufklären?
Ist passiert!
Noch was… habe meine Rechtschutz bei der HUK24 gekündigt
(läuft bis 08/05). Suche eine neue, BESSERE…
???
Ich kam mit einem Nachbarn in Streit, weil er mein Kind
eingeschüchtert hat. Wir haben uns gegenseitig beleidigt. Dann
ruft er die Polizei und zeigt mich an…
Um mich zu wehren, wollte ich die Rechtschutz in ANspruch
nehmen. Die haben behauptet, in so einem Fall können die mich
nicht decken.
Beleidigung - Vorsatz, oder vorsätzlich - steht grundsätzlich nicht unter Versicherungsschutz!
Was bringt mir eine Versicherung, die mich nicht deckt, wenn
ich sie brauche??? Das ist mir auch bei der Hausratversicheung
wichtig.
Versichert ist, was in den Bedingungen geregelt ist!
Ich habe an die WGV gedacht. Die sind recht günstig. Weiss
aber deren Leitungen nicht. Bin auch gar nicht im Stande einen
Vergleich der Leitungen zwischen den Rechtschutzversicherungen
vorzunehmen.
WGV - Online oder Diorektversicherer - keine Betreuung, kein Service, kein Makler - ergo: kein Sachwalter, der einem hilft!
Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler