Hausratversicherung - Wohnunsbrand

Hallo,

unsere Dachwohnung ist durch Kabelbrand vollständig zerstört. Wir sind mal gerade eben noch mit dem was wir am Leib haben aus der Wohnung gekommen. Jetzt gibts Probleme mit der Hausratversicherung. Wir waren vom letzten Quartal eine halbe! Rate in Rückstand. Der Brand fiel in das jetzige Quartal. Es wurde am Brandtag alles beglichen. Wir wurden zwar gemahnt fürs letzte Quartal, aber es wurde keine Kündigung ausgesprochen. Jetzt prüft die Versicherung, ob Versicherungsschutz besteht. Wir hängen total in der Luft und wissen nicht mehr weiter. Hat jemand ein bischen Ahnung von solchen Dingen?

für jede Hilfe dankbar
Patricia

Hallo Patricia,

tut mir leid für euch!

unsere Dachwohnung ist durch Kabelbrand vollständig zerstört.
Wir sind mal gerade eben noch mit dem was wir am Leib haben
aus der Wohnung gekommen. Jetzt gibts Probleme mit der
Hausratversicherung. Wir waren vom letzten Quartal eine halbe!
Rate in Rückstand. Der Brand fiel in das jetzige Quartal. Es
wurde am Brandtag alles beglichen. Wir wurden zwar gemahnt
fürs letzte Quartal, aber es wurde keine Kündigung
ausgesprochen.

Wann habt ihr denn die Mahnung bekommen und was steht bzw. stand darin? 1.Mahnung nach § 39 Versicherungsvertragsgesetz? Dann habt ihr mindestens zwei Wochen oder länger Zeit den Beitrag zu zahlen. Wenn ihr innerhalb dieser Frist gezahlt habt, dürften keine Probleme auftreten.

Sollte die Frist verstrichen sein, wartet erst mal ab, was der Versicherer sagt. Ihr dürft auf keinen Fall zugeben, dass ihr eine Mahnung erhalten habt! Dann wärt ihr auf die Gutmütigkeit des Versicherers angewiesen. Die Mahnungen werden in der Regel nicht per Einschreiben verschickt, sondern per normalem Brief. Da kann der Versicherer nicht nachweisen, dass ihr die Mahnung bekommen habt.

Jetzt prüft die Versicherung, ob
Versicherungsschutz besteht. Wir hängen total in der Luft und
wissen nicht mehr weiter. Hat jemand ein bischen Ahnung von
solchen Dingen?

Viele Grüße
Ralf

hallo, auch von mir n´mein bedauern.

selbstverständlich könnte ich dir weiterhelfen; ABER das ginge direkt in den bereich der rechtsberatung; und die ist nunmal den rechtsanwälten vorbehelaten. ALSO unbedngt von einen versierten (bestenfalls fachanwalt für versicherungswesen) rechtsnawalt beraten lassen !

Sollte die Frist verstrichen sein, wartet erst mal ab, was der
Versicherer sagt. Ihr dürft auf keinen Fall zugeben, dass ihr
eine Mahnung erhalten habt! Dann wärt ihr auf die Gutmütigkeit
des Versicherers angewiesen. Die Mahnungen werden in der Regel
nicht per Einschreiben verschickt, sondern per normalem Brief.
Da kann der Versicherer nicht nachweisen, dass ihr die Mahnung
bekommen habt.

richtig ist, dass das vu den zugang beweisen muss; aber achtung es gibt je nach gesellschaft (formularmnäßig) indizien die für einen zugang sprechen können. ich würde solche aussagen nicht pauschal übers netz beantworten.

hier ist sicher eile geboten, insofern sollte das vu kurzfrsitig reagieren. diese reaktion würde ich abwarten - und beschleunigen.

sorry, aber so gerne ich helfen würde, so sehr ist es mir untersagt.
gru j.

Hallo,

dass hat nichts mit Rechtsberatung oder mit Anwälten zu tun (es gibt meiner Kenntnis nach keinen Fachanwalt für Versicherungsrecht!)

Die Frage ist, ob „qualifizierter“ Zahlungsverzug gemäß § 39 VVG bestanden hat (bei Folgeprämien, weil beim Erstbeitrag wäre der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei).

Und das bedeutet, dass Ihr eine Mahnung hättet erhalten müssen, in der der Versicherer die Leistungsfreiheit für den Fall der weiterhin fehlenden Beitragszahlung androht.
Hat er Euch das nicht geschrieben, ist er zur Zahlung verpflichtet.
Hat er Euch das geschrieben, dann habt Ihr Pech gehabt.
Zur Beurteilung müsste man den Schriftverkehr vom Versicherer anfordern und dafür benötigt man eine Vollmacht.

Tut mir leid für Euch, aber die Prüfung darf der Versicherer durchführen.

Eine Beratung erhaltet Ihr unter Umständen auch bei einem Versicherungsmakler, der die Unterlagen einsehen könnte.

Viele Grüße
Thorulf Müller

hallo thorulf,

dein meinung in allen ehren; aber

  • es gibt durchaus fachanwälte für das versicherungsrecht;
  • und wenn man sich die frage genau ansieht, geht es sehrwohl um rechtsberatung.

zu deinen allgemeinen ausführungen zu §39 vvg ist nichts einzuwenden. aber für den hier vorliegenden fall kommt es noch auf ganz andere umstände (zugang, verzug, nachweis…) an. weiterhin hat patricia angegeben sie sei mit einer halben rate rückständig gewesen. auch dieser umstand müsste näher hinterfragt werden.

also nochmals mein tipp: reaktion des vu abwarten; beratung über einen rechtsanwalt einholen; ggf. (bei ablehnung des vs; und nach rat des ra) innerhalb der sechs monatsfrist klagen.

ich wünsche den „geschädigten“ das es gut ausgeht.
gruß j.

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Fachanwalt für Versicherungsrecht
Hallo,

die Rechtsanwaltskammer in Berlin hat in ihrer Fachanwaltsordnung den Fachanwalt für Versicherungsrecht aufgenommen… Seit Anfang 2004 können sich Anwälte hierfür entsprechend qualifizieren.

Wie sieht es dazu in anderen Bundesländern aus?

Gruß Matthias

Hallo Patricia,

falls der Versicherer nicht leisten will, muss es nicht unbedingt ein Anwalt sein. Noch gibt es gerichtlich zugelassene Versicherungsberater! Die dürfen beraten!

Frag doch mal hier nach:

http://www.versicherungsmagazin.de/index.php?do=show…

Herr Lehnert ist ein besonders netter seiner Zunft und vor allem bei
Feuerschäden sehr kompetent!!!

Viele Grüße

Ralf

unsere Dachwohnung ist durch Kabelbrand vollständig zerstört.
Wir sind mal gerade eben noch mit dem was wir am Leib haben
aus der Wohnung gekommen. Jetzt gibts Probleme mit der
Hausratversicherung. Wir waren vom letzten Quartal eine halbe!
Rate in Rückstand. Der Brand fiel in das jetzige Quartal. Es
wurde am Brandtag alles beglichen. Wir wurden zwar gemahnt
fürs letzte Quartal, aber es wurde keine Kündigung
ausgesprochen. Jetzt prüft die Versicherung, ob
Versicherungsschutz besteht. Wir hängen total in der Luft und
wissen nicht mehr weiter. Hat jemand ein bischen Ahnung von
solchen Dingen?

für jede Hilfe dankbar
Patricia

hallo,

in hessen ist es ebenso; zulassungen sind auch bereits erteilt.
gruß
j.

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