Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
nach einem Brand auf dem Dachboden (Mietblock) teilte uns die Gutachterin mit, dass die technischen Geräte (im Gegensatz zu Weihnachtsdeko, Werkzeug und z.B. Rucksack), die dort standen, eben da sie auf dem Dachboden und nicht in der Wohnung standen, „ausrangiert“ gewesen seien und daher nicht (wie bei „benutzten“ Dingen) der Wiederbeschaffungswert anzusetzen sei, sondern lediglich ein Verkaufswert, der bei 20% des Wiederbeschaffungswertes läge.
Wir dachten uns zunächst nur „das ist ja gut zu wissen“ und haben das nicht angezweifelt, aber einige Freunde teilten mir inzwischen mit, dass das absurd sei, und es so eine Regelung gar nicht gäbe, und der Dachboden selbstverständlich ganz normal zur Wohnung gehöre und alle dort abgestellten Gegenstände genau so versichert wären, als ob sie im Wohnzimmer gestanden hätten.
Wissen Sie Rat? Ich danke Ihnen vielmals.

