Hausratversicherung - zählt Dachboden zur Wohnung?

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

nach einem Brand auf dem Dachboden (Mietblock) teilte uns die Gutachterin mit, dass die technischen Geräte (im Gegensatz zu Weihnachtsdeko, Werkzeug und z.B. Rucksack), die dort standen, eben da sie auf dem Dachboden und nicht in der Wohnung standen, „ausrangiert“ gewesen seien und daher nicht (wie bei „benutzten“ Dingen) der Wiederbeschaffungswert anzusetzen sei, sondern lediglich ein Verkaufswert, der bei 20% des Wiederbeschaffungswertes läge.

Wir dachten uns zunächst nur „das ist ja gut zu wissen“ und haben das nicht angezweifelt, aber einige Freunde teilten mir inzwischen mit, dass das absurd sei, und es so eine Regelung gar nicht gäbe, und der Dachboden selbstverständlich ganz normal zur Wohnung gehöre und alle dort abgestellten Gegenstände genau so versichert wären, als ob sie im Wohnzimmer gestanden hätten.

Wissen Sie Rat? Ich danke Ihnen vielmals.

Aber selbstredend!
Hallo Guido,

Du solltest der Dame mal empfehlen, sich mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (auch ‚HVB 92‘ genannt) vertraut zu machen und zwar insbesondere mit $ 10.

http://www.bundderversicherten.de/Versbedingungen/HT…

Du kannst die Waschmaschine auch in einem Schuppen auf dem Grundstück aufstellen, wenn es Dir beliebt. Sie ist versichert.

Beste Grüße

Tessa

hallo Guido,
wie Tessa schon sagt: wo Du Deine Wertgegenstände abstellst, geht die Versicherung im allgemeinen nichts an. Ausnahmen: Waffen (Waffenschrank), Gold, Edelsteine, Barreld (Safe).Aber wo Du Deine Waschmaschine hinstellst ist Dein Bier. Auch den Ferseher. Und die Versicherung geht es einen feuchten Kehrricht an, ob Du täglich 1 Stunde im Dachgeschoß Fernsehen tust.
Grüße
Raimund

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

nach einem Brand auf dem Dachboden (Mietblock) teilte uns die
Gutachterin mit, dass die technischen Geräte (im Gegensatz zu
Weihnachtsdeko, Werkzeug und z.B. Rucksack), die dort standen,
eben da sie auf dem Dachboden und nicht in der Wohnung
standen, „ausrangiert“ gewesen seien und daher nicht (wie bei
„benutzten“ Dingen) der Wiederbeschaffungswert anzusetzen sei,
sondern lediglich ein Verkaufswert, der bei 20% des
Wiederbeschaffungswertes läge.

Tja, jetzt kommt es darauf an, was ihr dem Schadenregulierer gesagt habt. Ist es ein gebrauchsfähiger Gegenstand, der nur vorrübergehend dort war, dann läuft dieses auf volle Entschädigung heraus. Wenn ihr nätürlich folgendes geäußert habt:" Ach der alte Kasten, der wird sowieso entsorgt; nicht mehr geraucht, etc. Äußerung" Dann wird es natürlich schwerer.

Dazu folgenden Verweis auf die VHB/ § 18-Entschädigungsberechtigung, Versicherungswert und Unterversicherung. Punkt 2-Absatz 2:"Falls Sachen für ihren Zweck im Haushalt des versicherungsnehmers nicht mehr zu verwenden sind, ist der Versicherungswert für den Versicherungsnehmer erziehlbare Verkaufspreis (gemeiner Wert).

Hoffe damit die sache klargestellt zu haben.

Gruß
Martin

Hallo nochmal,
eine kurze Ergänzung zu meinem Posting. Natürlich sind alle vom Kunden gemieteten Räume (inkl. Keller, Dachboden, Gartenhaus,etc.) mitversichert, solange Sie sich auf dem versicherten Grundstück befinden. Die Frage der Entschädigung (Neuwert oder gemeine Wert) findet sich also in dem Gebrauch begründet.

Ich für meinen Teil, würde nochmal mit dem Sachverständigen sprechen und ihm klarmachen, das diese und jene Teile zum ständigen Gebrauch sind und nur vorrübergehend dort standen und voll einsatzfähig sind.

Ich hielt diese Ergänzung für angebracht, bevor Tessa hier auch noch ihre Peitsche schwingt!!!*g*

Gruß
Martin

in Gebrauch oder nicht

Die Frage der Entschädigung (Neuwert oder gemeine Wert)
findet sich also in dem Gebrauch begründet.

Verstehe. nun hat uns die Gutachterin nicht „wirklich“ gefragt, ob dies oder jenes gebraucht wird, sondern durchaus etwas überrumpelnd festgestellt, dass bis auf wenige Ausnahmen nun mal alles auf dem Dachboden ausrangiert sei. Ich wäre damit einverstanden, wenn die Auffassung nun mal dahin geht.

Ich für meinen Teil, würde nochmal mit dem Sachverständigen
sprechen und ihm klarmachen, das diese und jene Teile zum
ständigen Gebrauch sind und nur vorrübergehend dort standen
und voll einsatzfähig sind.

Also voll einsatzfähig waren die schon. Es ist aber in der Tat die Frage, _wann_ die Geräte wieder zum Einsatz gekommen wären. Sie _sollten_ jedenfalls irgendwann wieder zum Einsatz kommen. Reicht das schon?

Wenn ich einen zweiten CD-Player als Reserve auf dem Dachboden stehen habe, wird der natuerlich nicht benutzt. Soll aber irgendwann mal wieder. Z.B., falls der derzeit benutzte kaputt geht. Oder falls ich doch mal wieder Zeit zum Abmischen finde und einfach wieder zwei Player benutzen möchte.

Dafür - für den Fall der Fälle eben - stand der Krams da, und nicht etwa, um ihn ihn zu verkaufen. Gibt es nicht so etwas wie eine „Reserve“, die nicht gleichbedeutend ist mit „das braucht keiner mehr“?

Darf ich (aus versicherungstechnischen Gründen betrachtet) z.B. auch kein Zweitgerät auf dem Dachboden lagern, wenn ich mit meiner Liebsten zusammenziehe, um mir nicht alles wieder neu kaufen zu müssen, falls es doch nicht so klappt wie erwartet?

Jedenfalls werden wir nochmal nachhaken. Da hat die Gutachterin nämlich wirklich ihren Job sehr gut gemacht (aus Sicht der Versicherung) :frowning:

PS: Liebste, das ist natürlich nur blasse Versicherungstheorie!! :smile:

Sie _sollten_ jedenfalls irgendwann wieder zum Einsatz

kommen. Reicht das schon?

Ja, die Absicht und die Möglichkeit (das das Gerät intakt ist) sind ausreichend. Es ist auch egal, wieviele Geräte du hast. Versicherungsschutz besteht nach dem Neuwertprinzip.

Wenn ich einen zweiten CD-Player als Reserve auf dem Dachboden
stehen habe, wird der natuerlich nicht benutzt. Soll aber
irgendwann mal wieder. Z.B., falls der derzeit benutzte kaputt
geht. Oder falls ich doch mal wieder Zeit zum Abmischen finde
und einfach wieder zwei Player benutzen möchte.

Dafür - für den Fall der Fälle eben - stand der Krams da, und
nicht etwa, um ihn ihn zu verkaufen. Gibt es nicht so etwas
wie eine „Reserve“, die nicht gleichbedeutend ist mit „das
braucht keiner mehr“?

Darf ich (aus versicherungstechnischen Gründen betrachtet)
z.B. auch kein Zweitgerät auf dem Dachboden lagern, wenn ich
mit meiner Liebsten zusammenziehe, um mir nicht alles wieder
neu kaufen zu müssen, falls es doch nicht so klappt wie
erwartet?

Wenn bei dir was nicht klappt??? *g*

Jetzt mal wieder ernst, es ist egal, wieviele Geräte du hast. Wichtig sind die. o.a. Vorgaben.

Jedenfalls werden wir nochmal nachhaken.

Hallo,
die Anwendung der Zeitwertentschädigung findet nur dann statt, wenn der Gegenstand nicht mehr im täglichen Gebrauch befinden kann und wird. Wenn du also ein elektronische Gerät auf dem Dachboden hast, welches du wieder einsetzen willst (die Absicht und die Möglichkeit ist entscheident), dann wird nach dem Neuwert entschädigt. Da gibt es nichts zu deuten oder verhandeln dran.

Ich wünsche dir viel Freude bei der Nachverhandlung. Denn ich vermute, das du eine Regulierungsvereinbarung unterzeichnet hast, in der du dich mit der Regulierung des Schaden einverstanden erklärt hast?

Gruß
Martin

Hallo Martin,
ganz herzlichen Dank für die Informationen, das ist ja irre gut zu wissen!!

Wenn du also ein elektronische Gerät auf dem
Dachboden hast, welches du wieder einsetzen willst (die
Absicht und die Möglichkeit ist entscheident), dann wird nach
dem Neuwert entschädigt. Da gibt es nichts zu deuten oder
verhandeln dran.

Nochmal danke für die Info!

Als Versicherungsmann :smile: weißt du sowas, und die Gutachterin vermutlich *grummel* auch, aber aus dem Vertrag geht das nicht hervor - woher soll man das wissen? Vielleicht ist wichtig, dass wir „nur“ eine Versicherung nach AHB 98 haben… hoffentlich beziehen sich deine Anmerkungen nicht gerade nur auf eine neuere??

Ich wünsche dir viel Freude bei der Nachverhandlung.
vermute, das du eine Regulierungsvereinbarung unterzeichnet
hast, in der du dich mit der Regulierung des Schaden
einverstanden erklärt hast?

Nö. Ich frag auch nicht ohne Grund nach - es ist wohl noch nicht zu spät, wir haben nämlich noch nicht unterschrieben, weil wir noch einen Kostenvoranschlag für eine Reinigung nachreichen sollten und die Gutachterin jetzt erst mal Urlaub macht. :smile:

Viele Grüße,
Guido.

PS: Nach den guten Tipps werde ich mich sicher an die LVM erinnern, wenn ich einmal eine neue Versicherung suche - oder ist die nur für Landwirte? Der Name ist doch sicher nur ein Relikt aus früheren Zeiten.