Hausratversicherung zahlt nicht

hallo!
Vielleicht kann mir jemand helfen. Ich hoffe sehr!
Ich habe durch einen Brand (umgefallene Kerze) ein großes Loch in die Sitzfläche meines Sofas gebrannt. Den Schaden umgehend tel. gemeldet, einen Schadensbericht mit Schadenshergang eingeschickt und dann, nach 8 tagen einen Brief meiner Versicherung erhalten, mit der Bitte um Zusendung von Fotos des Sofas und Kaufbeleg. Nachdem ich dieses zugesand hatte, hörte ich lange Zeit nichts mehr, um dann nach 5 Wochen mitgeteilt zu bekommen, dass nach weiteren 4 Wochen ein Sachverständiger kommen wolle. Das Sofa habe ich zwischenzeitlich entsorgt und durch ein neues ersetzt. Nun will die Versicherung nicht zahlen, da ich die „zumutbare Untersuchung zur Ursache und Höhe des Schadens nicht gestatte“. Bin ich tatsächluich verpflichtet, ein verbranntes Sofa über so viele Wochen in meiner Wohnung zu haben? Hätte ich hierüber nicht bereits im ersdten Brief informiert werden müssen?
Ich hoffe mir kann jemand helfen.
Viele liebe Grüße
Petra

Hallo,

ich weisz nicht ob ich dir wirklich helfen kann, aber guck mal in deine Versicherungsbedingungen. In meinen steht z.B. dass ich die beschaedigte Sache nach Schadensfall mind. 1 Monat aufbewahren musz. Eine aehnliche Regelung steht wahrscheinlich auch bei dir drin.

Viele Gruesze
Patrick

Hallo Petra,

ich habe die Erfahrung gemacht, dass man bei der Hergangsschilderung das „ausversehen“ deutlich machen sollte, z.B. wurde geschupst und hat dann vor Schreck die Kamera fallen lassen, oder ist gestolpert oder so ähnlich. Aber ihr müsst beide den Hergang gleich schildern und möglichst detailgenau.

Ich hoffe das hilft etwas weiter.
Gruss, Kathrin

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Hallo Petra,
also ich sehe da eigentlich kein Problem. In § 21 (Obliegenheiten des Versicherungsnehmers im Versicherungsfall) heißt es sinngemäß:

  1. Bei Eintritt des Versicherungsfalles dem Versicherer unverzüglich den Schaden anzuzeigen, eine Liste der beschädigten Sachen vorzulegen, den Versicherungswert zu bennen/belegen oder Anschaffungspreis-Jahr-Kaufort anzuzeigen.
    weiter in Punkt 2 b)
    Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer jede zumutbare Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten, jede hierzu dienliche Auskunft zu erteilen und Belege beizubringen.

Meiner Meinung nach, habt ihr Korrekt gehandelt. Aufgrund der Fotos sollte der Umfang des Schaden klar sein. Die Frage ist, ob der Schaden als solcher ein versicherter Schaden war. Hierzu die Bestimmungen:

§4 Brand, Blitzschalg, …
Punkt 1. Brand ist ein feuer, das ohne einen bestimmungsmäßgen Herd entstanden ist-oder diesen verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.

Die Frage ist also, wie der Schaden passiert ist? Kerze umgefallen auf das Sofa geknallt und Stoff versengt und Kerze schnell weggenommen? Das ist kein Brand. Wo habt ihr eucg aufgehalten zum Schadenzeitpunkt?

Gib doch mal den § an, auf den sich die Versicherung beruft.

Viele Grüße

Martin

Hallo Martin!
Danke für Deine Antwort! Die Versicherung beruft sich exakt auf den §21. In Ihrem Schreiben bestätigen Sie sogar, dass ein Brandfleck auf dem Foto gut zu erkennen ist. Wie auch nicht? Dieser ist mehr als Handteller(Männerhand) groß. Die Kerze hat auch nicht nur gesengt, ich musste das Feuer mit einer Wolldecke ersticken und genauso habe ich das auch geschildert. Nur, wie verhalte ich mich jetzt richtig?
Viele Grüße
´Petra

Hallo Petra,
also der Versicherungsfall BRAND wurde bestätigt und liegt MM nach auch vor (selbst ausbreitend, etc.) im § 21 finde ich bei uns nichts zum Thema „Aufbewahrung der beschädigten Sachen“. Die tägliche Praxis sieht so aus, Foto von der Sache, Kostenvoranschlag über die Höhe der Reparatur, sollte diese Höher sein, als der Neupreis, dann Preis für die neue Sachen und Scheck raus und fertig. Weiterhin habt ihr euch an die Richtlinien des GDV gehalten. Dies findest du auch auf der HP des GDV „Verhalten im Schadenfall“. Es heißt, das der Versicherungsnehmer alle belege und Hinweise zum Schaden dem Versicherer mitzuteilen hat. In deinem Fall sehe ich die Fotos und das Schreiben als ausreichend an. Hätte der Versicherer mit dem ersten Schreiben dich aufgefordert, die beschädigte Sache aufzubewahren, ja dann kann ich das verstehen.

Ich würde dem Versicherer ein Schreiben zusenden, indem du die Regulierung nach den Bedingungen verlangst und dieses nochmal mit den von dir getätigten Aktionen untermauerst: a) Sofortige Info an Versicherer, B) Schadenminderung und Verhinderung (löschen des Brandes) C)Fotos und Belege eingereicht. D) Verweis auf die HP vom GDV :
http://www.versicherungen-klipp-und-klar.de/hwv/inde…
etc…
Sollte der Versicherer sich sperren würde ich eine Beschwerde beim Aufsichtsamt für Versicherungen:
http://www.bav.bund.de/de/fuer-verbraucher/faq/
einleiten.

Ich hab noch mal ne Frage zum Schaden. Wer hat die Repararturunfähigkeit der beschädigten Sache festgestellt? Heißt auf deutsch, wer hat nachgeschaut, ob eine Reparatur nicht sinnvoller wäre?? Stoff abmachen, neu beziehen und fertig, würde z. Bsp. die Hälfte kosten.

Bei Fragen einfach melden.

Gruß

Martin

Hallo nochmal,
auf der HP des Aufsichtsamtes findest die die Adresse des Schlichters (Ombudsmann). Vielleicht die Möglichkeit eine außergerichtliche Einigung zu erziehlen. Die Empfehlung des Schlichters sind für die Versicherung bindent, aber für dich nicht.

Gruß

Martin