Hallo, ich hab da mal ne Frage:
Bei mir, in unerem Einfamilienhaus, wurde in unseren Keller, der nur von aussen zugänglich ist, eingebrochen und es wurden sämtliche Maschinen und Geräte entwendet. Habe sofort bei der Polizei ne Anzeige gemacht und die Versicherung umgehend danach informiert. Ich bekam eine Schadenmeldung die ich ausfüllen sollte. Hab dies dann auch am selben Tag noch gemacht und zurück gefaxt. Ich hatte allerdings keine Belege über die geklauten Sachen, weil diese auch schon älter waren und gebraucht gekauft wurden. Mir wurde von der Versicherung gesagt das ich die Neupreise ermitteln solle. Hab mich also rangesetzt und bei EBAY Geräte und Maschinen rausgesucht, die den geklauten am ähnlichsten waren und diese Preise genommen, also Preise die meist weit unter den Fachhandelspreisen liegen insgesamt EUR 4850,-. Hab die „Preisliste“ also auch zur Versicherung gefaxt, dann nach einem Monat kam ein Scheck, mit dem Hinweis das der Hausratschaden pauschal abgerechnet wurde. Satte EUR 1202,- weniger als ich mit den Ebay-Preisen ermittelt hab. Ich hab eine Neuwertversicherung und kann auch durch zu den Maschinen gehörendes Zubehör nachweisen das die Geräte im Keller waren.
Muß man sich das gefallen lassen? Ich meine ja nur, wenn mir die Bude abbrennt gibt es auch für nix mehr Belege, zahlen die dann auch nur das wozu die Bock haben?
Wäre schön wenn mir da jemand weiter helfen kann. Mein Anwalt meinte ich solle mal an die Versicherung schreiben und die sollen begründen wieso die den Abzug gemacht haben und wie die auf die Summe gekommen sind.
Muß man sich das gefallen lassen? Ich meine ja nur, wenn mir
Nein.
Wäre schön wenn mir da jemand weiter helfen kann. Mein Anwalt
meinte ich solle mal an die Versicherung schreiben und die
sollen begründen wieso die den Abzug gemacht haben und wie die
auf die Summe gekommen sind.
Wenn Du schon einen Anwalt gefragt hast, was erwartest Du dann von diesem Forum ? Der Vorschlag ist gut. Mit einer Versicherung kann man reden und verhandeln. Warte also erst einmal ab, was die Versicherung antwortet und zeige das Schreiben Deinem Anwalt.
Wenn Du schon einen Anwalt gefragt hast, was erwartest Du dann
von diesem Forum ?
Vom Forum erwarte ich mir Erfahrungsberichte, denn wie sagt das Sprichwort so schön: Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Sachen.
Vielleicht hat ja der eine oder andere User schonmal das gleiche Problem gehabt. Und wenn, jemand das gleiche Problem schonmal gehabt hat, wie dies dann ausgegangen ist. Habe nämlich keine Lust gegen Windmühlen zu kämpfen, denn ein Versicherungskonzern hat in Gerichtsverhandlungen meist den längeren Arm/Atem.
Vielleicht kennt ja auch jemand eine Internetseite wo Gerichtsurteile über soetwas veröffentlicht sind.
Wie schon Nordlicht sagt - mit Versicherern kann man reden. Ruf bei deinem Vertreter an und bitte ihn vorbeizuschauen. Oder lass dir die Entscheidung am Telefon erklären. Wenn Du dich natürlich von Hotline zu Hotline bei einem Direktversicherer schlagen musst - dann hast du jetzt sicher die Quittung bekommen…
Im übrigen bist Du nachweispflichtig, Du musst den Wert, etc schlüssig belegen. Wenn Du keinen Nachweis erbingen kannst dann ist es auch Vertrauenssache und in so einen Fall hat ein Makler vor Ort oder auch der Vertreter die besseren Argumente für Dich! Die sollte er in der Regel auch anwenden!
Also erstmal nach den Gründen fragen.
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