Hausratversicherung zuständig?

grüßt euch,

angenommen, in Koblenz wäre etwas schief gelaufen. Mein Haus, in dem ich zur Miete wohne, wäre betroffen gewesen. Ich hätte meine Haustiere daheim gelassen, weil die Zeit der Evakuierung nicht zu lange für sie gewesen wäre, alleine zu bleiben, und weil ich von einem guten Ende überzeugt war. Wäre meine Hausratversicherung für den finanziellen/materiellen Schaden (Haustiere, Mobiliar und Inventar)zuständig geworden? Oder hätte die Versicherung sagen können: Dies und jenes hätte ich vorher in Sicherheit zu bringen gehabt?

Und wie ist es mit einem Auto? Muß man das auch in Sicherheit bringen, wenn Schaden droht und man Zeit hätte, es vorher aus der Gefahrenzone zu bringen?

Danke, Hannelore

Grüzi,

grüßt euch,

angenommen, in Koblenz wäre etwas schief gelaufen.

Was ist denn passiert ?
Ist der Rhein über die Ufer getreten und hat Deine Mietwohnung überschwemmt ?
Oder ist evt. ein Atom-Reaktor in die Luft geflogen ?

Mein Haus,
in dem ich zur Miete wohne, wäre betroffen gewesen. Ich hätte
meine Haustiere daheim gelassen, weil die Zeit der Evakuierung
nicht zu lange für sie gewesen wäre, alleine zu bleiben, und
weil ich von einem guten Ende überzeugt war. Wäre meine
Hausratversicherung für den finanziellen/materiellen Schaden
(Haustiere, Mobiliar und Inventar)zuständig geworden? Oder
hätte die Versicherung sagen können: Dies und jenes hätte ich
vorher in Sicherheit zu bringen gehabt?

Und wie ist es mit einem Auto? Muß man das auch in Sicherheit
bringen, wenn Schaden droht und man Zeit hätte, es vorher aus
der Gefahrenzone zu bringen?

Danke, Hannelore

Gruß Merger

angenommen, in Koblenz wäre etwas schief gelaufen.

Was ist denn passiert ?

Wahrscheinlich geht es um die Bombenentschärfung.

2 Like

Guten Morgen,

wie so oft kommt es auf die Versicherungsbedingungen an. Explosion ist in der Hausratversicherung grundsätzlich mitversicht. Zu prüfen wäre jedoch, ob ein Kriegswaffenausschluss gegeben ist.

Der Hausrat wäre somit versichert. Wird die Wohnung durch die Explosion unbewohnbar, so können auch Hotelkosten über den Hausratvertrag mitversichert sein. Bei einem Totalschaden könnte die Versicherungssumme jedoch knapp werden.

Bezüglich des Autos bin ich der Meinung, dass dieses - sofern problemlos möglich - aus dem Gefahrenbereich herausgebracht werden muss, da es sonst als grob fahrlässig ausgelegt werden kann. Aber das könnte ein Gericht auch anders sehen.

Gruß Knipser

Und wie ist es mit einem Auto? Muß man das auch in Sicherheit
bringen, wenn Schaden droht und man Zeit hätte, es vorher aus der Gefahrenzone zu bringen?

Das VVG erlegt dem Versicherungskunden eine Schadesminderungspflicht auf. Alles Zumutbare muß also getan werden, wenn ein Schadensfall absehbar ist. Was zumutbar ist, entscheidet im Extremfall ein Richter. In einer Situation wie in Koblenz wird es ausreichen, den behördlichen Anweisungen Folge zu leisten, dann sollte man seine Bürgerpflicht erfüllt haben und vollen Versicherungsschutz haben.

Ein Auto aus einer Gefahrenzone zu bewegen, sollte fast immer zumutbar sein. In der Regel gilt, ein nicht stattgefundener Schadensfall ist allemal besser, als ein regulierungspflichtiger Schadensfall.

Was ist denn passiert ?

http://www.focus.de/panorama/welt/1-8-tonnen-weltkri…

Hörst, siehst, liest du keine Nachrichten?

Der Plem

Hallo,

wie so oft kommt es auf die Versicherungsbedingungen an.
Explosion ist in der Hausratversicherung grundsätzlich
mitversicht. Zu prüfen wäre jedoch, ob ein
Kriegswaffenausschluss gegeben ist.

Gibt es so etwas wirklich??

Der Hausrat wäre somit versichert. Wird die Wohnung durch die
Explosion unbewohnbar, so können auch Hotelkosten über den
Hausratvertrag mitversichert sein. Bei einem Totalschaden
könnte die Versicherungssumme jedoch knapp werden.

Wenn die Versicherungssumme beim Totalschaden knapp wird, ist sie es auch bei einem Teilschaden!!!

Bezüglich des Autos bin ich der Meinung, dass dieses - sofern
problemlos möglich - aus dem Gefahrenbereich herausgebracht
werden muss, da es sonst als grob fahrlässig ausgelegt werden
kann. Aber das könnte ein Gericht auch anders sehen.

Grobe Fahrlässigkeit könnte aber auch mitversichert sein; dann braucht man kein Gericht.

Gruß Knipser

Gruß
tycoon

Hallo,

Tach!

wie so oft kommt es auf die Versicherungsbedingungen an.
Explosion ist in der Hausratversicherung grundsätzlich
mitversicht. Zu prüfen wäre jedoch, ob ein
Kriegswaffenausschluss gegeben ist.

Gibt es so etwas wirklich??

Ja, sowas gibt es wirklich.

Der Hausrat wäre somit versichert. Wird die Wohnung durch die
Explosion unbewohnbar, so können auch Hotelkosten über den
Hausratvertrag mitversichert sein. Bei einem Totalschaden
könnte die Versicherungssumme jedoch knapp werden.

Wenn die Versicherungssumme beim Totalschaden knapp wird, ist
sie es auch bei einem Teilschaden!!!

Falsch. Wenn Unterversicherungsverzicht besteht, dann hat man beim Teilschaden kein Problem. Bei einer Totalschaden verbraucht der Sachschaden aber in der Regel bereits die volle Versicherungssumme. Für die mitversicherten Kosten ist dann unter Umständen kein Geld mehr übrig.

Bezüglich des Autos bin ich der Meinung, dass dieses - sofern
problemlos möglich - aus dem Gefahrenbereich herausgebracht
werden muss, da es sonst als grob fahrlässig ausgelegt werden
kann. Aber das könnte ein Gericht auch anders sehen.

Grobe Fahrlässigkeit könnte aber auch mitversichert sein; dann
braucht man kein Gericht.

Könnte - weiß man aber nicht. Außerdem bezieht sich der Ausschluß der groben Fahrlässigkeit häufig nur auf grob fahrlässige Obliegenheitsverstöße und nicht auf die grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles!

Gruß knipser

hallo,

Hörst, siehst, liest du keine Nachrichten?

du bist witzig. weisst du wie oft irgendwo in deutschland bomben entschärft werden ? die schaffen es dann meistens nur in die tagespresse. oder sagen dir die folgenden ereignisse etwas ?
http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Bei-Bag…
http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Bombe-i…
http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=…
nur mal so ein paar bombenfunde von denen ich innerhalb der letzten 3 jahre betroffen war ^^

snake

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Hai!

weisst du wie oft irgendwo in deutschland
bomben entschärft werden ?

Nö!

die schaffen es dann meistens nur in die tagespresse.

Diese aber nicht da 1800kg und 45.000 Leute evakuiert wurden, das ging
groß durch die gesamte Presse einschließlich Tagesschau und Co.

Der Plem

1 Like

Na ständig Nachrichten lesen kann ich mir ja jetzt sparen.

Diese aber nicht da 1800kg und 45.000 Leute evakuiert wurden,
das ging
groß durch die gesamte Presse einschließlich Tagesschau und
Co.

Der Plem

ich hoffe ja, dass Du mich weiterhin informierst.

Besten Dank auch.

Merger

Hallo,

wie so oft kommt es auf die Versicherungsbedingungen an.
Explosion ist in der Hausratversicherung grundsätzlich
mitversicht. Zu prüfen wäre jedoch, ob ein
Kriegswaffenausschluss gegeben ist.

Gibt es so etwas wirklich??

Ja, sowas gibt es wirklich.

Details wären nett! Wenn mir einer ne Handgranate durchs Fenster wirft krieg ich kein Geld?

Der Hausrat wäre somit versichert. Wird die Wohnung durch die
Explosion unbewohnbar, so können auch Hotelkosten über den
Hausratvertrag mitversichert sein. Bei einem Totalschaden
könnte die Versicherungssumme jedoch knapp werden.

Wenn die Versicherungssumme beim Totalschaden knapp wird, ist
sie es auch bei einem Teilschaden!!!

Falsch. Wenn Unterversicherungsverzicht besteht, dann hat man
beim Teilschaden kein Problem. Bei einer Totalschaden
verbraucht der Sachschaden aber in der Regel bereits die volle
Versicherungssumme. Für die mitversicherten Kosten ist dann
unter Umständen kein Geld mehr übrig.

„Moderne“ Tarife haben keine Versicherungssumme!!!

Gruß
tycoon

Hallo!

Details wären nett! Wenn mir einer ne Handgranate durchs
Fenster wirft krieg ich kein Geld?

Tja, in Deutschland herrscht Vertragsfreiheit. Wenn Dein Versicherer Schäden durch Handgranaten ausgeschlossen hat: Ja

„Moderne“ Tarife haben keine Versicherungssumme!!!

Was wird das hier jetzt eigentlich? Ein Verkaufsseminar? Fakt ist, dass alle Versicherer bereits aus Rückversicherungsgründen intern mit einer Versicherungssumme rechnen müssen. Der Kunde bekommt hiervon evtl. nichts mit. Eine Höchstentschädigung gibt es trotzdem. Davon will der Vertreter an der Ecke natürlich nix wissen.

Im Übrigen überwiegen noch immer die (ehrlichen) Verträge in denen eine Versicherungssumme ausgewiesen ist. Diese gilt meist als Höchstentschädigungssumme (ja ich weiß - auch hier gibt es Ausnahmen).

Wie auch immer - das alles hat nix mit der ursprünglichen Frage zu tun und sollte hier nicht weiter vertieft werden.

Gruß Knipser

Hallo,

Hallo!

Details wären nett! Wenn mir einer ne Handgranate durchs
Fenster wirft krieg ich kein Geld?

Tja, in Deutschland herrscht Vertragsfreiheit. Wenn Dein
Versicherer Schäden durch Handgranaten ausgeschlossen hat: Ja

Ok - bitte eine Info, welcher Versicherer Handgranaten ausgeschlossen hat. Evt. auch die Vertragsbedingungen aufzeigen.

„Moderne“ Tarife haben keine Versicherungssumme!!!

Was wird das hier jetzt eigentlich? Ein Verkaufsseminar? Fakt
ist, dass alle Versicherer bereits aus
Rückversicherungsgründen intern mit einer Versicherungssumme
rechnen müssen.

Falsch - viele Versicherer haben eine unbegrenzte Haftung

Der Kunde bekommt hiervon evtl. nichts mit.
Eine Höchstentschädigung gibt es trotzdem. Davon will der
Vertreter an der Ecke natürlich nix wissen.

Der Vertreter richtet sich immer nach den Vertragsbedingungen!

Im Übrigen überwiegen noch immer die (ehrlichen) Verträge in
denen eine Versicherungssumme ausgewiesen ist. Diese gilt
meist als Höchstentschädigungssumme (ja ich weiß - auch hier
gibt es Ausnahmen).

Richtig - wie Du oben schon geschrieben hast, kann jedes Versicherungsunternehmen seine Vertragsbedingungen selbst gestalten.

Wie auch immer - das alles hat nix mit der ursprünglichen
Frage zu tun und sollte hier nicht weiter vertieft werden.

Falsch - wenn man falsche Behauptungen aufstellt, sollte man diese auch begründen.

Gruß Knipser

Gruß Merger

Ok - bitte eine Info, welcher Versicherer Handgranaten
ausgeschlossen hat. Evt. auch die Vertragsbedingungen
aufzeigen.

Soviel ich weiß kam das Beispiel mit der Handgranate von Dir! Ich habe grundsätzlich nur zu bedenken gegeben, dass ein Versicherer alles ausschließen kann, wenn er will - auch Schäden durch Handgranaten.

Im konkreten Fall ging es um eine Luftmine aus dem 2. Weltkrieg. Schäden hierdurch können ausgeschlossen sein. Z.B. wenn die AFB87 zugrunde liegen. Und bevor jetzt wieder ein Einwand kommt, dass das alles nicht so zu verstehen ist - der Ausschluss konnte durch eine extra Klausel wieder eingeschlossen werden.

Falsch - viele Versicherer haben eine unbegrenzte Haftung

Oh wie geil, dann muss ich nie wieder einen PML oder MFL berechnen? Den Versicherer mit unbegrenzter Kapazität will ich kennenlernen!

Der Vertreter richtet sich immer nach den Vertragsbedingungen!

Meinst Du das erst? Agenten und Co. haben in der Regel nur den Verkauf im Sinn. Echte Beratung und Kompetenz ist hier oft Mangelware - sonst wären sie ja nicht im Vertrieb tätig. Nicht umsonst haben Versicherungen so einen schlechten Ruf und der Gesetzgeber dokumentierungpflichten eingeführt.

Wie auch immer - das alles hat nix mit der ursprünglichen
Frage zu tun und sollte hier nicht weiter vertieft werden.

Falsch - wenn man falsche Behauptungen aufstellt, sollte man
diese auch begründen.

Hiermit getan und damit ist das Thema für mich endgültig beendet.