Ok - bitte eine Info, welcher Versicherer Handgranaten
ausgeschlossen hat. Evt. auch die Vertragsbedingungen
aufzeigen.
Soviel ich weiß kam das Beispiel mit der Handgranate von Dir! Ich habe grundsätzlich nur zu bedenken gegeben, dass ein Versicherer alles ausschließen kann, wenn er will - auch Schäden durch Handgranaten.
Im konkreten Fall ging es um eine Luftmine aus dem 2. Weltkrieg. Schäden hierdurch können ausgeschlossen sein. Z.B. wenn die AFB87 zugrunde liegen. Und bevor jetzt wieder ein Einwand kommt, dass das alles nicht so zu verstehen ist - der Ausschluss konnte durch eine extra Klausel wieder eingeschlossen werden.
Falsch - viele Versicherer haben eine unbegrenzte Haftung
Oh wie geil, dann muss ich nie wieder einen PML oder MFL berechnen? Den Versicherer mit unbegrenzter Kapazität will ich kennenlernen!
Der Vertreter richtet sich immer nach den Vertragsbedingungen!
Meinst Du das erst? Agenten und Co. haben in der Regel nur den Verkauf im Sinn. Echte Beratung und Kompetenz ist hier oft Mangelware - sonst wären sie ja nicht im Vertrieb tätig. Nicht umsonst haben Versicherungen so einen schlechten Ruf und der Gesetzgeber dokumentierungpflichten eingeführt.
Wie auch immer - das alles hat nix mit der ursprünglichen
Frage zu tun und sollte hier nicht weiter vertieft werden.
Falsch - wenn man falsche Behauptungen aufstellt, sollte man
diese auch begründen.
Hiermit getan und damit ist das Thema für mich endgültig beendet.