Hallo Chris!
weiß denn wohl hier jemand, ob es stimmt, dass ein „Büro“ im
Einfamilienhaus nur dann gegen Hausratschäden versichert ist,
wenn dort „normale private“ Dinge erledigt werden?
Konkret:
Hatten Wasserschaden durch Unwetter, der Partykeller ging
unter. Wir nutzen ihn aber nicht als Partykeller, sondern
hatten dort Schreibtisch, PC und Unterlagen untergebracht, die
für ehrenamtliche Tätigkeit in einem eingetragenen,
gemeinnützigen Verein benötigt werden.
Der ganze Kram ist abgesoffen - der Rest vom Keller übrigens
auch.
Versicherung meint jetzt, es sein kein „normales häusliches
Büro“, daher bestände kein Versicherungsschutz.
Dem Grundsatz nach: ja. Der Versicherer hat sich durch seine Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) bestimmt irgendwie abgesichert. – Meist wird das aber eingeschänkt auf gewerbl./berufl. Tätigkeiten, evtl. auch in Verbindung mit der Grundfläche des Büros oder des Einkommens aus der Tätigkeit.
Kann das denn wohl wahr sein, dass Einsatz für die
Allgemeinheit im Schadensfalle zum Regulierunghemmnis wird?
Hmm.
War schon ein Gutachter da?
Wie hoch ist der Schaden in Euro?
Wie gross ist die Grundfläche des Partykellers bzw. der Ecke, in der das Büro steht?
Etc pp.?
Also ich würde das x auf folgender (Gegen-) Argumentations-Schiene machen:
Keinen „bösen Brief“ an die Versich. schreiben – aber denen zurückschreiben, dass ihre Rechtsauffassung unzutreffend sei.
Anschliessend die Begründung ausführen mit der ehrenamtl. Tätigkeit in jenem e.V., ggf. einen Beweis oder ein Protokoll beifügen.
Ausserdem noch einmal genau den Wortlaut in den AVB nachlesen: da steht bestimmt etwas drin „von wegen gewerblich“ oder „zu beruflichen Zwecken des Versicherungsnehmers…“ und diesen Abschnitt zitieren… und darauf weiter-argumentieren, dass eine ehrenamtl. Tätigkeit „da nicht dazu zurechnen ist“ oder „sich nicht mehr lohnt, wenn die damit verbundenen alltäglichen Risiken nicht abgesichert sind…“.
Dann eine Antwort-Frist von 14 Tagen setzen. Die Bankverbindung für die Schadensregulierung noch einmal nennen.
Entweder ist die Versich. auf Zack und antwortet recht schnell, also auch innerhalb der 14 Tage… oder Du lässt die Frist mit vorn + hinten 3 Tagen Postlaufzeit „grosszügig“
verstreichen, macht dann 20 Tage… Danach erinnerst Du also an Dein Schreiben (mit Fotokopie), indem Du formulierst, dass das Geld aus der Schadenregulierung noch nicht eingegangen sei und nunmehr innerhalb von 7 Tagen die Überweisung erwartest…
DAS sollte klappen! 
(Wenn nein, dann vor dem Rechtsweg/Anwalt vielleicht erst x ein Gegenangebot zur Nachzahlung der entspr. Versicherungsprämie machen – sind dann vielleicht 20% Zuschlag für 1 Jahr – aber im Gegenzug die Vers.leistung erhalten.
Im Rahmen des Begriffes „Vorsorgeversich. innerhalb eines Jahres“ machen manche Versicherer ähnliches… Wie lange ist denn schon das „Vereinsbüro“ in Deinem Keller aufgehoben? )
Danke für Eure Aufmerksamkeit - hoffentlich weiß jemand was,
WIR sind ziemlich verzweifelt!
Halt „uns“ x auf dem Laufenden in w-w-w.
Grüsse & CU DannyFox64