Hausrecht auf der Baustelle durch Auftragnehmer

Hallo!

Eine kurze Frage:

Ist es eigentlich heutzutage üblich, dass ein (General-)Auftragnehmer zum Eigenheimbau in seinem Werkvertrag ein Hausrecht auf der Baustelle vereinbart oder wie habt Ihr das erlebt / gemacht / geändert ?
Vielleicht noch wichtig zu wissen: Der Besitz am Baugrundstück soll per Werkvertrag während der Baupahse in Besitz der Baufirma übergehen.

Danke für die Antwort(en) :wink:

VG > Mayo

Hi,

Ist es eigentlich heutzutage üblich, dass ein
(General-)Auftragnehmer zum Eigenheimbau in seinem Werkvertrag
ein Hausrecht auf der Baustelle vereinbart oder wie habt Ihr
das erlebt / gemacht / geändert ?
Vielleicht noch wichtig zu wissen: Der Besitz am Baugrundstück
soll per Werkvertrag während der Baupahse in Besitz der
Baufirma übergehen.

ob üblich oder nicht, ich würde solches nicht akzeptieren. Willst Du auf jede Kontrollmöglichkeit während der Bauphase verzichten? Der Generalunternehmer kann bei solch einer Regelung jeden der Baustelle verweisen…

Dann lieber ein fertiges Haus kaufen, bei dem man völlig frei entscheiden kann, ob man das Haus so möchte wie es dasteht.

Imho wird der Bauherr massiv benachteiligt, er trägt nur das Risiko.

Gruß Stefan

Genau das ist der Grund - habe zwei Bekannte, welche beide von Ihrer Baustelle verbannt wurden und von außen zusehen mussten wie innen gefuscht wurde. Die Regeln scheinen relaiv üblich zu sein.

Hallo Mayo,

Vielleicht noch wichtig zu wissen: Der Besitz am Baugrundstück
soll per Werkvertrag während der Baupahse in Besitz der
Baufirma übergehen.

Wie bitte ? Wann ist die Bauphase denn beendet ? Hinterlegt der GU während der Bauzeit den Wert des Grundstückes in bar ? Ohne Einrede ?
Von notariellen Gesichtspunkten mal abgesehen.
Suche dir einen anderen GU.
Grüße
BW

Hallo!

Eine kurze Frage:

Ist es eigentlich heutzutage üblich, dass ein
(General-)Auftragnehmer zum Eigenheimbau in seinem Werkvertrag
ein Hausrecht auf der Baustelle vereinbart oder wie habt Ihr
das erlebt / gemacht / geändert ?

Naja - üblich im Sinne von „weit verbreitet“ nicht - es wird gelegentlich gemacht - Vorteile für den Bauherren sind Risikoüberlagerungen auf den Unternehmer( Baugrundrisiko, Naturkatastrophen während der Bauzeit etc.). Diese „offene Riskozuweisung“ kann allerdings auch in einem Individualvertrag erfolgen, ohne dass dafür der Grundbesitz und die Hausrechte übertragen werden.
Im Grunde hat ansonsten der GU die Vorteile, weil er (nur noch) das liefern muss, was in dem (meistens dünnen) Vertrag beschrieben ist. Mitspracherechte oder gesetzlich durchsetzbare Einflussnahmemöglichkeit hat der Bauherr dann nicht mehr (und bekommt hinterher nach „friß oder stirb“ Mentalität das Ergebnis hingeworfen.)

Die Macht als Bauherr (Verbraucher, Kunde) ist nur, so einen Vertrag NICHT zu unterschreiben und mit Partnern zusammenzuarbeiten, denen man vertrauen kann.

viele Grüße

Tim

Vielleicht noch wichtig zu wissen: Der Besitz am Baugrundstück
soll per Werkvertrag während der Baupahse in Besitz der
Baufirma übergehen.

Danke für die Antwort(en) :wink:

VG > Mayo