Hallo,
ein Eigentümer verpachtet einen Teil seines Gebäudes an jemanden. Dieser Jemand hat eine Bekannte, die ihm ab und an hilft. Kann der Besitzer der Bekannten vom Pächter ein Hausverbot erteilen, ohne dass es triftige Gründe (es gab nur Diskussionen, sonst nichts) gab?
Viele Grüße
Mtn2001
Hallo!
Mit der Verpachtung/Vermietung gibt der Eigentümer das Hausrecht an den Pächter/Mieter ab, kann also kein Hausverbot erteilen.
Gruß
Wolfgang
Hi,
Kann der Besitzer (ergänzt vom Antwortgeber: Eigentümer ) der Bekannten vom Pächter ein
Hausverbot erteilen, ohne dass es triftige Gründe (es gab nur
Diskussionen, sonst nichts) gab?
Nein. Der Pächter hat durch den Pachtvertrag, als Ausfluss des Besitzrechts, auch das Hausrecht am verpachteten Teil des Gebäudes (inkl. Zugang zum selben) erworben. Damit kann der Pächter entscheiden, wem er Zutritt zum verpachteten Gegenstand (Teil des Gebäudes) gewährt und wem nicht. Er könnte grds. selbst dem Verpächter den Zutritt verwähren.
Anders kann das Aussehen, wenn es um die Nutzungsüberlassung an Dritte geht (Bsp.: Unterpachtvertrag). Hierfür bedarf es einer Erlaubnis (vgl. § 589 BGB) durch den Verpächter.
Geht es hingegen lediglich um die Frage, wer den gepachteten Teil des Gebäudes betreten darf, so hat letztlich der Pächter das Recht darüber zu befinden.
Der Eigentümer braucht dann schon einen wichtigen Grund, wobei (sachliche) Diskussionen (in Abgrenzung zu Beleidigungen etc.) nicht ausreichen dürften.
Das ist im Einzelfall aber näher zu beleuchten.
LG Pia
Alle Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen getätigt. Sachliche und konstruktive Verbesserungen oder Ergänzungen werden gern gesehen. Im Übrigen lässt sich Bearbeiterin auf keine Diskussionen ein.