Hallo,
berechtigt es die Werksicherheit eines Unternehmens eine Person auf dem Gelände festzuhalten und dessen Personalien zu verlangen?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
Hallo,
berechtigt es die Werksicherheit eines Unternehmens eine Person auf dem Gelände festzuhalten und dessen Personalien zu verlangen?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
Hallo,
das Hausrecht begründet sowas nicht.
Gruß
Nain, aber im Falle von Straftaten (z.B. §123 StGB Hausfriedensbruch) der §127 StPO im Rahmen der in ihm gegebenen Möglichkeiten.
Gruß Andi
Hallo,
wenn sich diese Person unbefugt auf dem Werksgelände aufhält,ja sicher…
Das ist das sogenannte „Jedermannsrecht“ einer vorläufigen Festnahme…
zu Zwecke der Sicherstellung eines Strafverfahrens…
(hier Hausfreidensbruch)
Also entweder gültigen Personalausweis vorzeigen oder man muß warten bis die Polizei eintrifft…
Festhalten ja, Persnalien überprüfen darf nur die Polizei. Also festhalten, bis diese eintrifft.
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