Hausrecht des Vermieters

Hallo,

in einem wegen FAQ:1129 geschlossenen Artikelbaum wurde diese Aussage getätigt:

„Der Vermieter hat weiterhin das Hausrecht, was die allgemein zugänglichen Bereiche angeht, also Flur und so weiter. Vielleicht kann der Freund durchs Fenster steigen…“ …mehr auf: http://w-w-w.ms/a45g5e

Ohne es zu wissen, sagt mir aber mein Bauchgefühl, dass das wohl kaum stimmen kann.
Zur Nutzung einer Wohnung, die der Vermieter dem Mieter ja gewähren muss, gehört auch das Zutrittsrecht des Mieters und seiner Besucher.
Vermutlich wird es Ausnahmefälle geben, zum Beispiel könnte ich mir vorstellen, dass ein Besucher, der in der Vergangenheit Sachbeschädigungen im Haus begangen hat, oder der regelmäßig massiv randalierte, durchaus rechtswirksam Hausverbot bekommen könnte.

Ich denke, dass es ein Besitzer nicht dulden müsste, wenn ein Mieter regelmäßig einen Saufkumpanen einlädt, der dann am frühen Morgen andere Türen eintritt und das Treppenhaus mit Fäkalien und Erbrochenem verschönert…

Wie seht ihr das, wie sieht es das Gesetz, wie haben es Gerichte entschieden?

Der Vermieter (oder auch nur Eigentümer, muss nicht der Vermeter sein!) kann Hausverbot aussprechen (in begründeten Fällen, Zeugen, Video-Anspache…). Nur welcher Vermieter will das um 3:00h Morgens tun? So hält man sich an den Mieter (wenn nachweislich ihm das zuzuordnen ist!) und mahnt ihn wegen Ruhestörung ab (mit Kündigungsverweis) und die Kosten der Reinigung/Reparatur. Alles oft eine Frage der Beweisführung: also immer Zeugen(andere Mieter/Mitbewohner etc. versichern lassen (gut ist eidesstataatlich natürlich)

Hi,

hier ein Link zum Thema:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/hausve…

Gruß
Tina

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