Hausrecht durchsetzen, wie?

Hallo,

bin Hausmeister von einem Wohnblock. Vor einiger Zeit haben 2 Personen hier gewohnt, die sich „etwas“ daneben benommen habe. der eine drogenpartys, etc. der andere wohnung gekündigt dann im keller eingenistet, stromdiebstahl, sachbeschädigung.
Beide Personen haben lebenslanges Hausverbot. Heute waren die beiden seit langer Zeit mal wieder auf dem Grundstück sowie in der Wohnung eines anderen Mieters. Habe direkt obrigkeitliche Hilfe eingeholt und Anzeige wegen §123 StGB Hausfriedensbruch erstattet.

Wie sieht das aus? dem anderen Mieter kann der Hauseigentümer nicht verbieten, dass die 2 Gestalten hier rumlungern? wo beginnt und endet mein Hausrecht, wo das des Mieters?
Dass ich dem Mieter nicht verbieten kann Besuch von den beiden zu bekommen ist mir klar, aber wie sieht es mit dem restlichen Grundstück aus?

Hallo,

da bin ich echt überfragt, da es sich um Strafrecht handelt. Was sagt denn die Polizei zu dem Thema??

Gruß
Peter

Hallo,

für welche Bereiche ist das Hausverbot denn erteilt?

Morgen,

Für den kompletten Häuserblock, das sind 4 Häuser incl. Hofbereich mi Garagen

Hallo,

für welche Bereiche ist das Hausverbot denn erteilt?

Hallo,

dem Mieter können Sie nix verbieten, allerdings kann der Vermieter den Mieter schriftlich darüber informieren, dass die beiden Personen Hausverbot haben und er mit dazu beitragen soll, dass diese das auch einhalten.
Ich würde mich beim Gericht mal informieren, ob das Hausverbot öffentlich ausgehangen werden darf und dann kann man das in alle 4 Häuser hängen.

MfG P. Kunze