Hausrecht eines Mieters

Hallo,

durch die GEZ-Diskussionen an anderer Stelle angeregt möchte ich gerne wissen, wie weit das Hausrecht eines Mieters in einem Mehrfamilienhaus geht.

Klar, ich muß niemanden ohne richterlichen Beschluß oder Gefahr im Verzug in meine Wohnung lassen - aber dürfte ich bspw. die GEZ-Schergen auch des Hauses verweisen? Oder müsste ich hinnehmen, daß die im Zweifelsfall (überzogenes Beispiel) den ganzen Tag vor meiner Wohnungstür hocken?

Gruß,

Malte.

Hallo Malte,

durch die GEZ-Diskussionen an anderer Stelle angeregt möchte
ich gerne wissen, wie weit das Hausrecht eines Mieters in
einem Mehrfamilienhaus geht.

Klar, ich muß niemanden ohne richterlichen Beschluß oder
Gefahr im Verzug in meine Wohnung lassen - aber dürfte ich
bspw. die GEZ-Schergen auch des Hauses verweisen? Oder müsste
ich hinnehmen, daß die im Zweifelsfall (überzogenes Beispiel)
den ganzen Tag vor meiner Wohnungstür hocken?

Der einzelne Mieter hat zwar das Recht einem frei angestellten Mitarbeiter der GEZ oder Kabel DE den Zutritt zur Wohnung zu verwehren. Ein Hausverbot kann jedoch nur der Vermieter aussprechen.
Vor der Wohnungstüre wäre es wohl sehr rasch ein Nötigungsversuch. Im Treppenhaus könnten die Herrschaften jedoch sitzen bleiben. Aber wenn man „keine Ahnung“ hat, wer es ist könnte man ja mal die Polizei rufen, weil man sich bedroht fühlen könnte oder sich fragen muss, wer in einem fremden Haus beobachtet, was geschieht. Könnten ja auch Einbrecher sein !!

Gruss Günter

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Hi,

der Vermieter kann dem Hausmeister selbstverständlich die Erlaubnis erteilen Betteln und Kontrollieren zu unterbinden. Das Hausverbot kann auch der Hausmeister nicht aussprechen.

Hängt ein Hinweis Betteln und Hausieren verboten an der Wand dann kann selbstverständlich der Hausmeister wie auch jeder Mieter diesen Kreis auf das Schild hinweisen und auffordern, das Haus zu verlassen. Hiervon ist aber das Hausverbot zu unterscheiden.

Ich kann Herrn Maier bei dem Versuch für die GEZ oder Kabel DE Informationen zu erlangen des Hauses verweisen. Ich kann ihm aber kein Hausverbot erteilen. Denn dies würde bedeuten, dass Herr Maier auch niemand in dem Haus besuchen darf. Für ein Hausverbot hat der Gesetzgeber enge Grenzen gesetzt.

Gruss Günter

Lieber Malte, wenn der GEZler bei Dir klingelt und Du Ihn in das Haus lässt. Dann wirst Du Besitzdiener 859BGB. Du hast dann Garantenpflicht. Bring Ihn bis vor die Haustüre, wenn Du nicht willst das er weiter „rumlungert“ oder andere Wonungsbesitzer belästigt. Dann kann er beim nächsten klingeln.
Jakob

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