Hausrecht für Ferienhausvermieter- dringend!

Hi,
wir sind seit ein paar Monaten Besitzer einer Ferienhauswohnung. Nun haben wir einige Buchungen entgegengenommen und Buchungsbestätigungen für den Sommer verschickt. Gestern hatte ich ein fürchterlich beleidigendes Gespräch mit einer potenziellen Mieterin, die im Januar für August gebucht hat.Ich möchte ihr am liebsten meine Wohnung nicht mehr zur Verfügung stellen- doch hab ich überhaupt eine Chance ohne Kosten daraus zu kommen???
In der Buchungsbestätigung habe ich ein Rücktrittsklausel stehen. Innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung kann der Mieter zurücktreten, danach wird Anzahlung nicht mehr zurückerstattet, 4 Wochen vor Reiseantritt Restbetrag überweisen und dann bei Rücktritt 50% der Miete für Storno, wenn kein Nachmieter gefunden wird…alles für den Mieter nur was kann ich als Vermieter tun?

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Ziehen Sie Ihre Buchungsbestätigung wegen der unliebsamen Vorgeschichte zurück und verzichten Sie auf jegliche Zahlung seitens der Mieterin. So entsteht der auch kein Schaden und Sie sind das Problem los!

Hallo, das ist echt sehr ärgerlich. Also vom Bauchgefühl her, würde ich es dem Gast so vermitteln, wie Sie es empfunden haben und da der August ja noch weit weg ist, könnten Sie vielleicht noch eine Alternative vorschlagen, eine andere Ferienwohnung zu gleichen Konditionen! Ich würde mich aber trotzdem vorher entweder bei einem Anwalt, oder unter www.deutschertourismusverband.de oder bei der IHK in der Rechtsabteilung beraten lassen. Dann sind Sie auf der sicheren Seite. Viel Erfolg und noch schöne Ostern wünscht Ihnen Gabriele Huber www.ProFamily-web.de

hallo,

http://www.123recht.net/DRINGEND-Ruecktritt-des-Verm…

evtl.hilft das weiter

lisa

da solltest Du einen Anwalt konsultieren - das ist wirklich besser.

eine Empfehlung: www.rechtsanwalt-friedrichshain.de
Anja Smettan-Öztürk (Reise- und Tourismus-Recht)

da solltest Du einen Anwalt konsultieren - das ist wirklich besser.

eine Empfehlung: www.rechtsanwalt-friedrichshain.de
Anja Smettan-Öztürk (Reise- und Tourismus-Recht).

Hallo,

ich würde den Vertrag kündigen, mit der Begründung, dass ihr der Urlaub bei Ihnen nicht zuzumuten ist und die Anzahlung umgehend zurücküberwiesen wird. Sie hat ja genug Zeit sich eine neue Behausung zu suchen. Schicken Sie ihr ein paar Links zu Ferienunterkünften aus der Region mit. Dann würde ich warten, was passiert, vielleicht wollte sie selbst kündigen und will nur ihre Anzahlung nicht verlieren.

MfG P. Kunze

PS. Übliche Texte für Ferienvermietungen sind wie nachstehend:

Bitte zahlen Sie ca. 20 % der Gesamtsumme ( — € ) innerhalb der nächsten 14 Tage und die restlichen 80% ( ---- €) vier Wochen vor der Anreise auf das angegebene Konto bei der Bank ------- ein.
Kann eine Anreise nicht erfolgen, bitten wir um rechtzeitige (Vorsaison & Nachsaison 21 Tage, Hauptsaison 14 Tage) Rückmeldung. 20 % der Gesamtsumme werden dann einbehalten. Eine Rückzahlung von nur 20 % der Gesamtsumme erfolgt bei unbegründeter Nichtanreise.
Keine Erstattung erfolgt bei vorzeitiger Abreise.

Hat die Mieterin angezahlt? Hat sie rechtzeitig storniert? Wenn sie gezahlt hat, können Sie ihr auf Grund eines beleidigenden Gesprächs selbst nicht kündigen?
Bassauer

Guten Abend,

eine Antwort zu diesem Problem fällt sicher in den Bereich einer Rechtsauskunft und die dürfen wir leider nicht geben. Aber wir würden dann so verfahren: Anzahlung zurück und Vertrag kündigen, wenn die Chemie nicht stimmt.

Eine rechtsverbindliche Auskunft kann hier nur ein Anwalt geben.

viele Grüsse
Birgit

Über die rechtliche Seite kann ich auch keine Auskunft geben.
Rein gefühlsmäßig würde ich meinen, den Vertrag kündigen, Anzahlung zurück überweisen.
Ansonsten abwägen, was war am Gespräch so schlimm oder beleidigend, das ich nicht mehr vermieten möchte. Treffe ich bei der Schlüsselübergabe selbst auf die Mieterin?
Vielleicht also auch, Augen zu und durch.
Chanti