Hallo,
ich habe vor einem Jahr meinen gepachteten Kleingarten an einen Freund verkauft. Seither helfe ich ihm bei der Pflege und Bewirtschaftung des Gartens. Der Vorstand hat mir heute mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruchs angedroht, sollte ich die Anlage weiterin betreten und mich im Garten meines Freundes aufhalten.
Wer kann mir dazu etwas sagen? Has Hausrecht geht doch mit der Verpachtung an den Mieter über, oder?
hallo.
bei uns im verein kann man seinen gepachteten kleingarten nicht ohne zustimmung
des vereins weiter verkaufen.
1)der wird geschaetzt
2)mann darf nicht über schaetzung verkaufen
3)neuer pächter bekommt probe pachtvertrag
auf 3 monate, danach automatisch unbefristet.
tja eigentlich nach unseren statuten bist du immer noch der pächter,
wenn dein freund keinen neuen pachtvertrag hat.
ich hoffe das hilft etwas!
gruss rainer
Hallo Rainer,
vielen Dank für deine Antwort.
Mein Freund hat den Pachtvertrag unterschrieben und nach der Schätzung den Garten im letzten Jahr ordnungsgemäß nach allen rechtlichen Vorgaben gekauft.
mmmmh
das ist ja etwas merkwürdig.
ich denke dann hat der vorstand die oberhand über das kleingartengebiet.
wobei der verein das gebiet vom landesverband gepachtet hat.
nimm mit dem mal kontakt auf, ganz unverbindlich, ob die dich
vom grundstück und dem kleingartengebiet verweisen können.
grundvoraussetzung du hast dort nix angestellt.
Vielen ank, Rainer.
Ich habe nichts angestellt, außer da zu sein. Meines Wissens nach geht mit dem Pachtvertrag das Hausrecht an den Mieter über. Im Mietrecht ist es jedenfalls so…
Gruß Brita
Zur Beurteilung sind weitergehende Informationen erforderlich, empfehle daher juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Auch ein direktes Gespräch mit dem Vorstand kann hilfreich sein.
Grüße Herbert
Hallo Herbert,
danke für deine Antwort. Ich werde dies natürlich tun, nur wollte ich morgen in den Garten gehen, er hat es dringend nötig…
Gruß Brita
Hallo Brita,
nein das dachte ich mir schon, aber das wäre ein Grund.
Geh doch mal zur Polizei und frage dort was sie machen wenn sie dazu gerufen werden!
Gruß Rainer
Hallo Dresdefan.
Das Hausrecht hat meines Wissens immer der Verein, der aber nicht grundlos ein Hausverbot aussprechen kann.
Es muss daher wohl etwas vorgefallen sein, dass den Verweis rechtfertigt.
Sollte das nicht der Fall sein, kann man sich auch an den Landesverband wenden.
Viele Grüsse rkwilde99
Hallo!
Dazu kann ich leider nichts sagen, ich kenne die Satzung und die Hausordnung bei euch nicht. Versucht es im Guten.
lg moped
Hallo dresdenfan,
aus meiner Sicht kann und darf man einen gepachteten Kleingarten nicht eigenmächtig weiterverkaufen. Man kann zwar mit Verwandten oder Freunden vereinbaren, dass diese einem beim Pflegen und Nutzen des Kleingartens unterstützen. Sie selber bleiben aber gegenüber dem Kleingartenverband der Vertragspartner bis zur Kündigung des Pachtvertrages. Als Pächter kann Ihnen natürlich der Vorstand des Kleingartenverbandes das Betreten Ihres Pachtgrundstückes nicht verwehren.
Aber auch wenn Sie kein Pächter mehr sind kann Ihnen der Vorstand den Besuch in der Kleingartenanlage nicht verweigern, denn Kleingartenanlagen sind öffentliches Grün und damit für jeden zugänglich (damit meine ich die Wege in den Anlagen und wenn Sie eingeladen sind auch einzelner Parzellen).
Mit freundlichen Grüßen
Heinz
Hallo,
Ich bin nicht sicher, ob ich helfen kann…
Bei uns in Berlin können Gärten nicht einfach so weiter verkauft werden, sondern nur über den Verein neu verpachtet werden, wozu man vorher kündigen muss. Das Vereinsgelände, also die Wege, sind öffentliches Land und können von allen Leuten, egal ob Mitglied oder nicht, betreten werden. Wer steht denn aktuell im Pachtvertrag? Wenn du noch drin stehst und der Garten sozusagen nur „unter der Hand“ und privat weitergegeben wurde, denke ich, dass du jederzeit in deinen Garten kannst. Wenn dein Freund jetzt im Pachtvertrag steht, steht es ihm meiner Meinung nach zu, dich jederzeit einzuladen oder deine Dienste in Anspruch zu nehmen.
Egal wie es ist, finde ich das Vorgehen des Vorstandes sehr eigenwillig. Ich rate zu folgendem: Einmmal würde ich mich beim Gartenverband erkundigen, ob der Vorstand das Betreten der Kolonie untersagen darf und falls ja, unter welchen Vorraussetzungen. Zweitens würde ich einen Rechtsanwalt befragen hier über die Seite.
Viel Erfolg
Christine
Hallo dresnerfan,
gibt komische Probleme bei manchen Kolonien. Ich bin kein Rechtsexperte aber -
der Zugang zum Pachtobjekt muss für den Pächter gewährleistet sein , dazu gehören auch seine Besucher . Wenn sich niemand unbotmässig verhält ist ein Zugangsverbot rechtlich absolut nicht haltbar . Der Vorstand hat das Recht auf die Einhaltung der Gartenordnung und Satzung des Vereins zu achten und diese durchzusetzen . Geht keine Störung vom Pächter aus , hat er keine Befugnisse über Zugang zum Pachtobjekt .-
Rechtlich zieht der Verein bei unbegründetem Versagen des Zugangs den Kürzeren. Schliesslich ist Kleingartengelände staatlich geförderter und per Gesetz geregelter öffentlicher Raum .-
Man sollte aus Vernunftgründen ein unaufgeregtes Gespräch mit dem Vorstand führen.-
Vorstände sollten die Eintracht fördern und nicht Entzweiung betreiben . Das meine persönliche Meinung .-
Ich hoffe die Differenzen lassen sich gütlich bereinigen .
MIt freundlichen Grüssen ,
Gartenfreund ,
Uwe
Da kann ich leider nichts zu sagen, da ich weder den Pachtvertrag des Kleingartenvereines kenne, noch die Gründe des Verbotes für Dich, den Garten zu betreten. Hier kann Dir nur ein Rechtsanwalt den richtigen Rat geben. Vergiß aber nicht, ihm alle Gründe Deines Rausschmisse zu nennen.
Gruß minipuster
hallo dresdenfan
selbstverständlich geht das hausrecht an deinen freund und auch nur er kann dir untersagen den garten wieder zu betreten. der vorstand kann dir zwar drohen, aber wenn er zur polizei geht und eine anzeige wegen hausfriedensbruch macht, werden die beamten wieder was zu lachen haben.
Hallo Dresdenfan,
es kommt darauf an, mit welcher Begründung dir eine Anzeige angedroht wurde. Hausrecht hat für die gesamte Anlage natürlich auch der Vorstand. Als Besucher der Anlage hast du dich genauso an die Vorschriften des Vereins zu halten wie jedes Mitglied auch. Solltest du gegen irgendeine Vorschrift verstoßen haben, kann das sogar zu einer Abmahnung und möglichen Kündigung des Pachtvertrages deines Freundes führen.
Ist dir denn der Grund bekannt, warum dir eine Anzeige angedroht wurde?
LG Gisi
Hallo !
Soviel ich weis kann man ein Kleingarten nicht verkaufen,er wird von dem Kleingartenverein verpachtet und der neue Pächter.
Zu Deiner Frage er Hausherr in einer Gartenkolonie ist der Gartenverein nicht der Pächter,deswegen als „Gast“ nicht mit dem Vorstand anlegen.
Grüße
Hallo Dresdenfan,
Pardon für Verspätung - war verreist.
Antwort: Bin leider überfragt, da kein Jurist. Trotzdem freundlichen Gruß aus Cottbus
Klaus
interessante frage,mit Euer verhalten konnte zusammen hängen,da aber kann der Vorstand solch Maßnahme ergreifen und mit Recht.P.S.es gibt schriftliche Festlegung über Kleingarten Ordnung mit Pflichten und rechten./Kreisverband kann genau Auskunft geben. m.F.G opa Sandor
Hallo,
mir ist jetzt exakt ähnliches passiert.
Habe einen Garten „besucht“, den ich auch als Interessent kaufen möchte. Nur der Vorstand sperrt sich dagegen und möchte den jetzigen Verkäufer u Pächter finanziell schädigen, bzw. persönliche Interessen durchsetzen -> eigene bekannte Familie.
Bei meinem Besuch rief der Vorstand umgehend die Polizei die mich des Gartens verwies und im Auftrag des Vorstands umgehend eine strafrechtlich Anzeige gg mich stellte.
Keine Ahnung was jetzt kommt und mit welchem Recht?
Ich habe die Bullen mehrere male gefragt mit welchem Recht sie mich aus dem Garten verweisen.
Für die war es als „Rechtsexperten“(Ironie) glasklar, dass der Vorstand Hausrecht über die Anlage hat.
Laut BGB ist das aber lächerlich und ich habe denen ständig gesagt, dass sie keine Juristen sind und dies nicht wissen…
Ich wollte danach eigentlich wieder zurück in den Garten, wollte mir aber den Ärger ersparen nachher noch in Handschellen abgeführt zu werden durch diese Idioten und dem voll behinderten Vorsitzenden.
Keine Ahnung wie es weitergeht.
PS: Der Vorsitzende soll eh abgewählt werden, nur ist erst in 2 Wochen der Termin wann der ganze Vorstand kann. Die kriegen das ja alles mit und wollen den def. alle nicht mehr.