meine ex-freundin, mit der ich jetzt in einer wg wohne, will ihren neuen freund für eine woche einladen, aber ich will das nicht. darf ich den rausschmeißen, das heißt, darf ich mein hausrecht wahrnehmen?
wer von euch steht im mietvertrag?
man könnte da evtl etwas konstruieren aber so oder so schwierig…ehrliche antwort: nein!
meine ex-freundin, mit der ich jetzt in einer wg wohne, will
ihren neuen freund für eine woche einladen, aber ich will das
nicht. darf ich den rausschmeißen, das heißt, darf ich mein
hausrecht wahrnehmen?
meine ex-freundin, mit der ich jetzt in einer wg wohne, will
ihren neuen freund für eine woche einladen, aber ich will das
nicht. darf ich den rausschmeißen, das heißt, darf ich mein
hausrecht wahrnehmen?
Tut mir leid, Rechtliche Hilfe kann ich dir da nicht gebe. Ich würde aber eventuell erstmal versuchen, das ganze durch ein Gespräch zu klären.
Gruß, DJPriesi
wir stehen beide im mietvertrag, leider.
gespräch hab ich schon versucht, läuft immer auf dasselbe raus.
danke für eure antworten einstweilen *verneig*
meine ex-freundin, mit der ich jetzt in einer wg wohne, will
ihren neuen freund für eine woche einladen, aber ich will das
nicht. darf ich den rausschmeißen, das heißt, darf ich mein
hausrecht wahrnehmen?
Es Kommt darauf an ob der Mietvertrag auf euch beide oder nur auf dich leuft, ist die Freundin oder du Hauptmieter , wen Ihr beide eingetragen seit Kannst du den Freund nur aus deinen Privatreumen verweisen Bad Küche und Hausgang sind Gemeinschaftsbereiche.
Deine Freundin hat das Recht auf Besuch.
Es ist bei einer WG immer Wichtig einen Hauptmieter zu benennen oder einen Untervertrag zu verfassen in dem das Hausrecht auf eine Person ausgesprochen wird , aber bei nden meisten WG´s scheitert es daran , daß alle mitreden möchten und dann kommt es halt mal zu solchen Komplikationen. Was helfen kann ist über seinen Schatten zu springen und das Gespräch suchen .
Der Klügere ( nicht gibt nach) sondern ergreift Initiative. Meine Lebensweisheit.
Ich Hoffe es hat Dir geholfen.
LG Walter