Guten Abend,
mich interessiert einmal Folgendes: Angenommen, ich hätte ein öffentliches Forum, bei dem sich jeder anmelden kann. Darf ich dann von meinem Hausrecht in diesem Forum in der Weise Gebrauch machen, dass ich User, die ich nicht mag, hinauswerfe und mich auf Nachfragen anderer User, die diese User vermissen, einfach auf mein Hausrecht berufe?
Viele Grüße
wega