Hausrecht. Wer darf rein

Hallo

Mich würde mal interessieren, wen ich alles in mein gemietetes Haus lassen muss.

In erster Linie interessiert es mich, ob man z.B. einen Techniker eines Kablelbetreibers ins Haus lassen muß, damit er das Kabel abklemmen kann. Aber wie sieht es grudsätzlich aus, wen muß man alles reinlassen?

In Frage kommende Personen: Stromableser, Techniker eines Kabelbetreibers, Vermieter (Hauseigentümer), Hausmeister, Klempner, GEZ-Mitarbeiter,…

Mehr fallen mir im Moment nicht ein.

Schöne Grüße
Jörg

Man muss differenzieren:

Auf der einen Seite steht die Frage, wer rein darf, obwohl du ihm den Zutritt nicht gestattest. Das ist fast niemand. Es ist eine sehr alte abendländische Tradition, dass die eigene Wohnung heilig ist, geschützt vor dem Zugriff selbst der Herrschenden. Typische Ausnahmen sind hier etwa die Polizei mit Durchsuchungsbeschluss oder bei Gefahr im Verzug sowie auch der Gerichtsvollzieher.

Auf der anderen Seite steht die Frage, wem du Zutritt gewähren musst. Eine solche Pflicht mag sich in bestimmten Situationen etwas aus einem Mietverhältnis ergeben.

GEZ-Mitarbeiter gehören in keine der beiden Kategorien.

Levay

Hi,

In erster Linie interessiert es mich, ob man z.B. einen
Techniker eines Kablelbetreibers ins Haus lassen muß, damit er
das Kabel abklemmen kann. Aber wie sieht es grudsätzlich aus,
wen muß man alles reinlassen?

In Frage kommende Personen: Stromableser, Techniker eines
Kabelbetreibers, Vermieter (Hauseigentümer), Hausmeister,
Klempner, GEZ-Mitarbeiter,…

es gibt nur wenige Personen/Institutionen, die in bestimmten Situationen ein eigenes Zugangsrecht zu einer Wohnung haben. Dies machen sie dann auch unmißverständlich deutlich und sezten ihr Zugangsrecht im Zweifel mit Gewalt durch.

Jeder ist aber frei Verträge einzugehen und damit auch anderen Personen ein Zutrittsrecht einzuräumen (evtl. als Nebenpflicht aus einem Vertrag). Wenn man dieses dann verweigert, macht man sich u.U. schadenersatzpflichtig.
Klassisches Beispiel ist der Vermieter, der unter gewissen Umständen ein Zugangsrecht hat. Entweder direkt im Mietvertrag vereinbart oder als Nebenpflicht aus dem Mietvertrag (z.B. um mit Nachmietern die Wohnung zu besichtigen).
Wenn man einem Techniker eines Kabelanbieters nicht ermöglicht den Anschluß abzuklemmen, könnte sich daraus die Pflicht ergeben, die angebotene Leistung zu bezahlen. Oder der Kabelbetreiber läßt sich das Zugangsrecht gerichtlich bestätigen und der Mieter hätte die Kosten für die gerichtliche Klärung zu tragen…

Wann wer zivilerechtlich ein Zugangsrecht durchsetzen kann, könnte ein sehr dickes Buch füllen.

Gruß Stefan

Hallo Jörg,

zunächst einmal nur diejenigen Personen,von denen Du auch möchtest,das sie dein Haus betreten.
Da es allerdings nicht dein eigenes Haus ist,hat natürlich auch der
Eigentümer (nach vorheriger Anmeldung) ein Recht,dieses zu betreten.

Desweiteren unterschreibst du meistens mit diversen Versorgern,wie zum B.
-Gas
-Wasser
-Strom
-Telefon
-Kabel
in deren Lieferverträgen,das diese dein Haus betreten dürfen
(ebenfalls nur nach Anmeldung)

Dann gibt es noch die Kraft Gesetz befugten,die sich Zugang zu deinem
Haus verschaffen können.
Dazu zählen:
-Polizei bei Notfällen (Gasaustritt/Feuer usw.)
-Feuerwehr (wie vor)
-Ordnungsamt (Wohnungsüberbelegung/Ungeziefer zum B.)
-Vollzugsbeamte bei vorliegen einer Richterlichen Entscheidung
(Urteil usw.)

mfg

Hallo

Eigentümer (nach vorheriger Anmeldung) ein Recht,dieses zu
betreten.

Das ist nicht richtig. Das Hausrecht liegt ausschließlich beim Mieter und kann gegenüber dem Vermieter ebenso geltend gemacht werden, wie gegenüber jedem anderen.

Der Eigentümer hat daher kein Recht, die Wohnung des Mieters zu betreten. Er bedarf hierzu der Erlaubnis des Mieters.

Etwas anderes ist die Tatsache, dass der Vermieter in Ausnahmefällen einen Anspruch auf Erteilung dieser Genehmigung hat. Er hat jedenfalls nicht lediglich „nach vorheriger Anmeldung“ das Recht, die Wohnung zu betreten.

Dea

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