Hi,
In erster Linie interessiert es mich, ob man z.B. einen
Techniker eines Kablelbetreibers ins Haus lassen muß, damit er
das Kabel abklemmen kann. Aber wie sieht es grudsätzlich aus,
wen muß man alles reinlassen?
In Frage kommende Personen: Stromableser, Techniker eines
Kabelbetreibers, Vermieter (Hauseigentümer), Hausmeister,
Klempner, GEZ-Mitarbeiter,…
es gibt nur wenige Personen/Institutionen, die in bestimmten Situationen ein eigenes Zugangsrecht zu einer Wohnung haben. Dies machen sie dann auch unmißverständlich deutlich und sezten ihr Zugangsrecht im Zweifel mit Gewalt durch.
Jeder ist aber frei Verträge einzugehen und damit auch anderen Personen ein Zutrittsrecht einzuräumen (evtl. als Nebenpflicht aus einem Vertrag). Wenn man dieses dann verweigert, macht man sich u.U. schadenersatzpflichtig.
Klassisches Beispiel ist der Vermieter, der unter gewissen Umständen ein Zugangsrecht hat. Entweder direkt im Mietvertrag vereinbart oder als Nebenpflicht aus dem Mietvertrag (z.B. um mit Nachmietern die Wohnung zu besichtigen).
Wenn man einem Techniker eines Kabelanbieters nicht ermöglicht den Anschluß abzuklemmen, könnte sich daraus die Pflicht ergeben, die angebotene Leistung zu bezahlen. Oder der Kabelbetreiber läßt sich das Zugangsrecht gerichtlich bestätigen und der Mieter hätte die Kosten für die gerichtliche Klärung zu tragen…
Wann wer zivilerechtlich ein Zugangsrecht durchsetzen kann, könnte ein sehr dickes Buch füllen.
Gruß Stefan