Hallo,
ich habe eine Frage zur Betriebskostenabrechung: hier wurden u.a. „Hausreinigung“ aufgeführt, das schon seit mehreren Jahren. Jedoch bestand die monatliche Miete immer aus: 350€ kalt, 50€ Betriebskosten, 10€ Treppenhausreinigung. Darf dann die „Hausrenigung“ trotzdem noch berechnet weren?
Danke schonmal!
VG smiladonna
Hallo,
ich habe eine Frage zur Betriebskostenabrechung: hier wurden
u.a. „Hausreinigung“ aufgeführt, das schon seit mehreren
Jahren. Jedoch bestand die monatliche Miete immer aus: 350€
kalt, 50€ Betriebskosten, 10€ Treppenhausreinigung. Darf dann
die „Hausrenigung“ trotzdem noch berechnet weren?
Die 50€ und die 10€ sind sicherlich Vorauszahlungen. Also quasi ein Abschlag auf die zu erwartenden Kosten.
Diese bereits gezahlten Beträge müßten in der Betriebskostenabrechnung als Guthaben von den entstandenen Kosten abgezogen werden.
Gruß n.