Mal angenommen, ein Ehepaar hat ein Haus. Wert:210.000.
Dem Ehemann x gehören 63 %, der Ehefrau Y gehören 37%. Jetzt nehmen sich beide zusammen einen Kredit auf für die Renovierung des Hauses. Demnach erhöht die Renovierung den Wert mal angenommen um 80.000.
Würde dieser Wertzuwachs, im Falle eines Scheiterns der Ehe, auch 63%/37% aufgeteilt oder würde dieser 50/50 aufgeteilt werden?
Im Falle einer Trennung ist es eh relativ egal, welche Anteile im Grundbuch stehen, denn es ist nur relevant, was in die Ehe eingebracht wurde und was es am Ende der Ehe wert ist. Hier dürfte eine Renovierung/Erweiterung innerhalb der Ehe so oder so mit 50/50 zu buche schlagen.
Die Anteile im Grundbuch zu ändern wäre daher unsinnig, da es ausser einem Haufen Gebühren für Notar und Grundbuch nix bringt.
doch die Antwort ist richtig. Bei einer Scheidung wird der Wert geteilt, der während der Ehe dazugewonnen wurde. Besteht das Dazugewonnene aus einer Erbschaft oder aus Geschenken, bleibt das „Anfangskapital“ der Erbschaft oder des Geschenkes beim Erben oder Beschenkten.
Beispiel: Ein Ehemann bekommt von seinen Eltern im „vorgezogenen Erbausgleich“ ein Haus geschenkt (oder er hat es bereits vor der Ehe - was in der Berechnung keinen Unterschied macht).
Er steht alleine zu 100 % im Grundbuch. Nun lässt er es während der Ehe renovieren. Es kommt zur Scheidung. Die Ehefrau bekommt von der Wertsteigerung die Hälfte, obwohl sie nichts mit dem Haus „zu tun hat“.
Sollten von der Renovierung des Hauses noch Schulden da sein, werden diese auch geteilt. Sie mindern also den Wert der Wertsteigerung = Zugewinn.
Nehmen wir das gleiche Haus und ein anderes Szenario: Die Eheleute sind lange verheiratet. Inzwischen erfährt das Haus Wertsteigerungen ohne dem Dazutun der Eheleute. Das kann eine Explosion der Grundstückspreise sein, z. B.
Auch diese Wertsteigerung wird auf beide Eheleute aufgeteilt.
Ähnliches gilt für Konten, Sparanlagen, Wertpapierdepots usw. die ein Ehepartner vor der Ehe schon hatte oder die ihm geschenkt oder vererbt wurden.