Guten Tag,
angenommen, es existiert ein Haus, das zwei gleichberechtigte Eigentümer hat. Diese beiden möchten das Haus an eine dritte Person verschenken und regeln alles mit Grundbuch, Notar usw. Nach einiger Zeit rutscht einer der beiden ehemaligen Eigentümer in Alg II ab; das Jobcenter erfährt von der Schenkung, die ggf. schon einige Jahre zurückliegt.
Was könnte nun passieren?
Theoretisch kann das Jobcenter ja verlangen, dass Schenkungen rückgängig gemacht werden, die weniger als zehn Jahre zurückliegen; nur bekommt ja nur einer der beiden ehemaligen Besitzer Alg II.
Was kann den NEUEN Besitzern also im schlimmsten Fall passieren?
Danke für kompetente Antworten!
M.