Hausschenkung von einem späteren Alg-II-Empfänger

Guten Tag,

angenommen, es existiert ein Haus, das zwei gleichberechtigte Eigentümer hat. Diese beiden möchten das Haus an eine dritte Person verschenken und regeln alles mit Grundbuch, Notar usw. Nach einiger Zeit rutscht einer der beiden ehemaligen Eigentümer in Alg II ab; das Jobcenter erfährt von der Schenkung, die ggf. schon einige Jahre zurückliegt.

Was könnte nun passieren?
Theoretisch kann das Jobcenter ja verlangen, dass Schenkungen rückgängig gemacht werden, die weniger als zehn Jahre zurückliegen; nur bekommt ja nur einer der beiden ehemaligen Besitzer Alg II.
Was kann den NEUEN Besitzern also im schlimmsten Fall passieren?

Danke für kompetente Antworten!

M.

Hallo!

Es könnte die Schenkung rückgängig gemacht werden, wenn die zehn Jahre noch nicht um sind und nicht sonstige Gründe gegen eine Rückforderung sprechen. Und da es sich ja nur um das „halbe Haus“ handelt, würde das m.E. nicht komplett rückabgewickelt werden können. Es läuft dann wohl auf Geldersatz hinaus.

Übrigens auch ohne Alg II kann der nun verarmte Schenker die Schenkung selbst zurückfordern!

Es gibt aber Schenkungsmöglichkeiten, bei denen keine Rückforderung möglich ist, etwa wenn inzwischen „Entreicherung“ des Beschenkten eingetreten wäre oder wenn die Schenkung etwa an Bedingungen geknüpft wäre (etwa Pflege oder Hilfe im Haushalt o.ä.).
Oder wenn es sich bei der Schenkung um eine Anerkennung/Dank „für gute Taten“ handelt.

MfG
duck313

Hallo duck313,

vielen Dank für Deine Antwort!

Kann man eine spätere Rückforderung ausschließen, indem man im Schenkungsvertrag dem Schenker ein zeitlich befristetes Wohnrecht für ein Zimmer einräumt oder auch, indem man ihm beispielsweise gewährt, dass er das Haus für ein oder zwei Wochen im Jahr ganz für sich alleine nutzen darf?

Danke und viele Grüße
M.