Hallo erstmal,
Gesetzgeber und Rechtsprechung halten sich aus einer noch bestehenden Ehe weitgehend heraus und gehen davon aus, dass zwei erwachsene Menschen ihr Miteinander alleine klären können. Können sie es wider Erwarten nicht, ist das Familiengericht zuständig, denn dann ist die Ehe am Ende und gehört geschieden.
Ganz im Ernst: Ich halte die beiden hier Betroffenen für nicht ehefähig. Das kann aufgrund eines noch zu geringen Alters sein und lässt sich durch entsprechende Beratungsangebote durchaus in den Griff bekommen (wenn beide dies wollen), und einen besseren Ratschlag wird auch kein Richter geben, der die Schlüsselsache auf den Tisch bekommen würde.
BTW: Man heiratet die Familie des anderen immer auch mit, ob man dies will oder nicht. Mal klappt es damit besser, mal schlechter. Das müssen dann beide aber auch gemeinsam ertragen und Mittel und Wege (Kompromisse!!!) finden, mit denen alle Beteiligten leben können. Es sagt niemand, dass dies immer einfach ist (und als Ehemann der in das Haus einer hochgradig dementen Schwiegermutter mit eingezogen ist und diese einige Jahre mit betreut hat, weiß ich wovon ich rede), aber es gibt nun mal keinen anderen Weg. Kann man diesen gemeinsamen Weg nicht mehr gehen, s.o.
Selbstverständlich haben übrigens meine Eltern und Geschwister einen Code für unsere Haustür, und die Geschwister meiner Frau ebenfalls. Trotzdem kämen die nie auf die Idee diese Zugangsmöglichkeit ungefragt und ohne Not zu nutzen und verwenden die Türklingel, wenn sie zu einem normalen und angemeldeten Besuch kommen. Es ist aber schon beruhigend zu wissen, dass man z.B. im Urlaub bei Problemen jederzeit jemand aus der Familie in die Wohnung schicken könnte, oder dass bei Familienfeiern jeder unabhängig von einander das Haus verlassen und betreten kann.
Gruß vom Wiz
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