Hausschlüssel an die SChwiegereltern weitergeben?

Frage:

Ein Mann und seine Ehefrau haben eine Wohnung gemietet.
Er möchte Schlüssel dazu gerne auch an seine (ca. 30 km entfernt wohnenden) Eltern weitergeben.

Sie möchte auf keinen Fall, dass sich die Schwiegereltern auf diese Weise leicht einmischen oder ungefragt ihre Wohnung betreten können. Sie ist definiv gegen die Weitergabe der Schlüssel.

Wie ist die Rechtslage?
Kann der Mann ohne das Einverständnis seiner Frau bzw. sogar gegen ihren Willen die Schlüssel weitergeben?

Gibt es da was passendes im BGB o. ä.?

Gruß JoKu

ich bitte dich, was hat mit miet recht zu tun? (auch morde, die in miet wohnungen begangen werden, fallen nicht automatisch aus dem strafgesetz heraus!)

zu deiner frage:
zumindest wenn die wohnung von beiden angemietet wurde, kann sich nicht einer der beiden über die weigerung des anderen hinwegsetzen. ich würde aber denken, daß in deinem fall keine rolle spielt, wer den mietvertrag unterschrieben hat: ihr lebt gemeinsam dort und trefft gemeinsam alle die wohnung betreffenden entscheidungen. G*E*M*E*I*N*S*A*M*!

Wie ist die Rechtslage?
Kann der Mann ohne das Einverständnis seiner Frau bzw. sogar
gegen ihren Willen die Schlüssel weitergeben?

wahrscheinlich nur, wenn er im gegenzug die weitergabe eines schlüssels an den liebhaber der frau duldet.

Gibt es da was passendes im BGB o. ä.?

gruß
ann

ich bitte dich, was hat mit miet recht zu tun?

Ich bin kein Jurist. Mir schien diese Rubrik am sinnvollsten.

zu deiner frage:
… ich würde aber denken, daß …

…wahrscheinlich nur, …

Hmm, ich bräuchte da doch etwas exaktere Informationen.
Was sein „sollte“ und „müsste“, dazu habe ich auch eine Meinung (eine ähnliche wie Du), aber das reicht leider nicht.

… ihr lebt gemeinsam dort …

Es geht nicht um mich.

Gruß JoKu

Wozu?!
Hi JoKu,

Gibt es da was passendes im BGB o. ä.?

nein, im BGB leider nicht, das setzt voraus, dass Eheleute in der Lage sind, ihr Verhältnis zueinander selbst zu regeln. In der Bibel könntest Du eher fündig werden: Das Weib sei dem Manne untertan. Bin mir aber nicht sicher, das könnte auch aus dem Koran stammen.

Ich verstehe den Wunsch sowieso nicht. Dass Eheleute den Schlüssel für die Wohnung der Eltern oder Schwiegereltern haben, ist ja nicht ungewöhnlich, wenn die alten Leute hinfällig werden. Aber andersrum - was wollen / sollen denn die Schwiegereltern mit dem Schlüssel des Ehepaares?

Gruß Ralf

Hallo!

Wie ist die Rechtslage?

Sobald sich Eheleute untereinander auf Rechtsstandpunkte zurückziehen, ist die Ehe vermutlich am Ende.

Kann der Mann ohne das Einverständnis seiner Frau bzw. sogar
gegen ihren Willen die Schlüssel weitergeben?

Die Eheleute regeln die Haushaltsführung im gegenseitigen Einvernehmen (§ 1356 BGB).

Daraus glaube ich als juristischer Laie herleiten zu können, daß ein Ehepartner über den Kopf des anderen hinweg nicht über die gemeinsame Wohnung verfügen darf. Dritten gegen den Willen des Ehepartners die Wohnungsschlüssel zu geben, ist demnach nicht akzeptabel.

Für diese Erkenntnis braucht man das BGB aber nicht. Gegen den Willen eines Bewohners tauchen in dessen Wohnung ungebetene Leute auf und gehen nach Belieben ein und aus. Ehe hin oder her, das ist unter gar keinen Umständen hinnehmbar.

Gruß
Wolfgang

hi joku,

Hmm, ich bräuchte da doch etwas exaktere Informationen.
Was sein „sollte“ und „müsste“, dazu habe ich auch eine
Meinung (eine ähnliche wie Du), aber das reicht leider nicht.

es wird wohl allgemeiner geregelt sein. und dann stimmt meine antwort wieder. du wirst (zum glück!) nicht für jeden denkbaren fall eines jeden denkbaren menschen mit jeder denkbaren haarfarbe und zahnstatus ein extra gesetz finden.
wir haben eh schon zu viele, findest du nicht?

gruß
ann

hi,

Wie ist die Rechtslage?
Kann der Mann ohne das Einverständnis seiner Frau bzw. sogar
gegen ihren Willen die Schlüssel weitergeben?

ich denke mal nein.

aber die fragestellung ist absurd.

kann der mann ohne das einverständnis
seiner frau, in der gemeinsamen wohnung,
pupsen?

ich empfehle dem paar die trennung. die
beziehung ist gescheitert! das beweist
die nichtigkeit der frage.

der mann sollte zu mami und papi ziehen,
die frau bleibt in der wohnung, alles wir
gut.

cu
alex

Hallo erstmal,

Gesetzgeber und Rechtsprechung halten sich aus einer noch bestehenden Ehe weitgehend heraus und gehen davon aus, dass zwei erwachsene Menschen ihr Miteinander alleine klären können. Können sie es wider Erwarten nicht, ist das Familiengericht zuständig, denn dann ist die Ehe am Ende und gehört geschieden.

Ganz im Ernst: Ich halte die beiden hier Betroffenen für nicht ehefähig. Das kann aufgrund eines noch zu geringen Alters sein und lässt sich durch entsprechende Beratungsangebote durchaus in den Griff bekommen (wenn beide dies wollen), und einen besseren Ratschlag wird auch kein Richter geben, der die Schlüsselsache auf den Tisch bekommen würde.

BTW: Man heiratet die Familie des anderen immer auch mit, ob man dies will oder nicht. Mal klappt es damit besser, mal schlechter. Das müssen dann beide aber auch gemeinsam ertragen und Mittel und Wege (Kompromisse!!!) finden, mit denen alle Beteiligten leben können. Es sagt niemand, dass dies immer einfach ist (und als Ehemann der in das Haus einer hochgradig dementen Schwiegermutter mit eingezogen ist und diese einige Jahre mit betreut hat, weiß ich wovon ich rede), aber es gibt nun mal keinen anderen Weg. Kann man diesen gemeinsamen Weg nicht mehr gehen, s.o.

Selbstverständlich haben übrigens meine Eltern und Geschwister einen Code für unsere Haustür, und die Geschwister meiner Frau ebenfalls. Trotzdem kämen die nie auf die Idee diese Zugangsmöglichkeit ungefragt und ohne Not zu nutzen und verwenden die Türklingel, wenn sie zu einem normalen und angemeldeten Besuch kommen. Es ist aber schon beruhigend zu wissen, dass man z.B. im Urlaub bei Problemen jederzeit jemand aus der Familie in die Wohnung schicken könnte, oder dass bei Familienfeiern jeder unabhängig von einander das Haus verlassen und betreten kann.

Gruß vom Wiz

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Hi Ann,

wir haben eh schon zu viele, findest du nicht?

finde ich nicht !

Schließlich verdiene ich meinen Lebensunterhalt damit, dass es viele Gesetze gibt und dass sie so schön kompliziert sind !

Gruß nach Spandau

Petz

hi petz,

so einer bist du also! :smile:

Gruß nach Spandau

bist du hier irgendwo?

gruß
ann

Keiner bekommt unsere Schlüssel
Hallo Joku,
weder meine noch seine Eltern haben einen Schlüssel zu unserer Wohnung. Ich wüsste auch nicht wofür, wenn es brennt wird die Türe von Feuerwehrleuten eingetreten :wink: Wenn ich in Urlaub fahre, sind meine Blumen gegossen, für die Post, bitte ich meinen Nachbarn überstehendes rauszuziehen. In unserer Abwesenheit hat Niemand was zu suchen in unserer Wohnung, wenn Eltern zu Besuch kommen, können sie klingeln. Wenn du den Schlüssel verlierst ist ja immer noch deine Frau die einen Schlüssel hat. Sollte euch etwas passieren, bekommen die Angehörigen eure Wertsachen und Schlüssel ausgehändigt und haben dann Zugang zur Wohnung um sie aufzulösen.
Gruß Plö

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke für Eure Antworten!

Ich bin froh, dass es nicht unser Ehe-Problem ist. :smile:
Die Fage war nicht nur allgemein formuliert, es ist wirklich ein anderes, uns bekanntes Paar.

Dort häufiges Konfliktschema:
Starke Position gegen schwächere Position.
Die Ehe ist aber nicht so sehr gefährdet, wie es sich aus der Frage schließen lässt.

Der Hinweis auf das neutrale BGB kann hier schon helfen.

Gruß JoKu