Hausschlüssel

Mal angenommen, es gibt ein Haus mit 2 abgeschlossenen Wohnungen. Der Besitzer selbst wohnt auswärts, beide Wohnungen sind seit Jahrén vermietet.
Darf der Eigentümer einen Hausschlüssel haben und unangemeldet in das Haus kommen, um z.b. seinen Keller zu entrümpeln ?
Danke
K

Hallo auch!
Wenn die vermieteten Wohnungen innerhalb des Hauses eigene abgeschlossene Zugänge haben, und der VM lediglich den allgemeinen Hausflur und allgemeinen Kellerbereich betritt, spricht nichts dagegen. Allderdings sollte der VM solche Aktionen vorher ankündigen, denn er darf selbstverständlich keine Sachen der Mieter entsorgen.

Andreas

eben, und genau da liegt der Hase im Pfeffer.
Der Termin war nicht angekündigt und in den Räumen die ausgeräumt werden sollten, lagen u.a. Sachen der einen Mietpartei.Der Zutritt wurde durch die Mietparteien untersagt, da sich keiner im Haus befand. Generell ist es aber zulässig, daß der Besitzer einen Hausschlüssel hat ? Der könnte doch theoretisch, ohne das es auffällt , jederzeit im Haus ein-und ausgehen ?

Hallo,

wenn ich den ersten Beitrag lese, und daraus ableite der Vermieter hat in dem Haus noch Räume die nicht vermietet sind und er selber nutzt, warum sollte er dann das Haus nicht in Abwesenheit der Mieter betreten dürfen?

Welche Räume vermietet sind dürfte ja in den Mietverträgen stehen. Er natürlich kein Recht die vermieteten Räume zu betreten.

Gruß

hartmut

eben, und genau da liegt der Hase im Pfeffer.
Der Termin war nicht angekündigt und in den Räumen die
ausgeräumt werden sollten, lagen u.a. Sachen der einen
Mietpartei.

Es fragt sich natürlich, ob die Sachen dort liegen hätten dürfen. Waren die Räume mitvermietet oder hat der Mieter sie einfach genutzt?

Der Zutritt wurde durch die Mietparteien untersagt,
da sich keiner im Haus befand. Generell ist es aber zulässig,
daß der Besitzer einen Hausschlüssel hat ? Der könnte doch
theoretisch, ohne das es auffällt , jederzeit im Haus ein-und
ausgehen ?

Warum sollte der Eigentümer sein Haus - nicht die Wohnungen der Mieter - nicht jederzeit betreten dürfen?

Gruß
Edith

Die Mitnutzung der Räume ( es handelt sich vorwiegend um einen Schuppen außerhalb des Hauses ) wurde mündlich zugesichert, einen Vertrag darüber gibt es nicht.
Es geht auch vorrangig nicht darum, daß der Besitzer die Räume nicht betreten darf. Er wollte , ohne daß jemand dabei ist, die Räume ausräumen. Dieser Termin war nicht angekündigt. Da der Besitzer das Haus vor 5 Jahren von der Schwester übernommen hat und sich bei der Übergabe kein Bild vom Zustand gemacht hat, kann er gar nicht wissen, was ihm gehört und was nicht !

der Besitzer das Haus vor 5 Jahren von der Schwester
übernommen hat und sich bei der Übergabe kein Bild vom Zustand
gemacht hat, kann er gar nicht wissen, was ihm gehört und was
nicht !

Das sollte man vielleicht mal mit dem Vermieter besprechen. Weiss er es denn jetzt? Oder wissen es nur die Teilnehmer des Forums?