Hallo, bei uns wurde nach Feststellung des Serpula Lacrymans eine Bohrlochdrucktränkung nach der äußerst stimmigen DIN 68 800-4 durchgeführt. Die behandelte Wand ist eine tragende Ziegelstein Außenwand, die an ein Schlafzimmer und Speisekammer angrenzt. Nun steht im technischen Merkblatt des Herstellers des Fungizids:
"Das Schwammsperrmittel darf jedoch im Hinblick auf die Anforderungen des Gesundheits- und Umweltschutzes nicht verwendet werden - bei Mauerwerk, das bestimmungsgemäß in direkten Kontakt mit Lebens- oder Futtermitteln kommen kann.
Behandeltes Mauerwerk ist zu Aufenthaltsräumen hin zu verputzen oder mit anderen Ausbaumaterialien zu bekleiden."
Nun zu meiner Frage: Wie bekomme ich diese Behandlung wieder rückgängig?
Oder ist es möglich die Borhlochtränkung mit einem Mittel zur Neutralisation der Borsäure zu Wiederholen?
Diffusionsdichtes verputzen kommt für mich nicht in Frage. Einreißen der Wand will ich als Alternative erstmal ausklammern.
Danke
Hallo ich schätze das du da wohl Schwierigkeiten haben wirst da das Mittel überall in das Mauerwerk gezogen ist Frag mal beim Hersteller des Mittels nach. Ich schätze das du wohl die Wand abreißen mußt.
Gruß Alwin
Echtet Hausschwamm in einer Ziegelwand ?
Bautenschutz gehört zwar nicht zu meinem Gebiet aber der Echte Hausschwamm ist ein Holzzerstörender Pilz. Um festzustellen welche Gefahr von der durchgeführten Maßnahme ausgeht müsste man Wissen welches Mittel eingesetzt wurde. Da die Bekämpfung nur durch einen Sachkundigen durchgeführt werden darf, gehe ich eigendlich davon aus, das er genau wusste welche Räume angrenzen und hat dies bei der Mittelauswahl berücksichtigt
Der Schwamm war natürlich in der Deckenbalkenkonstruktion. Die Norm schreibt vor das zur Prävention das Mauerwerk im Umkreis von 1,5m um das Auflager verseucht werden muss. Eingesetztes Mittel war DIFFUSIT M.
Ich finde im entsprechenden Sicherheitsdatenblatt nichts von den von dir beschriebenen Einschränkungen. Borsäure zerfällt laut Sicherheitsdatenblatt in der Umweld zu natürlichem Borat
Der Schwamm war natürlich in der Deckenbalkenkonstruktion. Die
Norm schreibt vor das zur Prävention das Mauerwerk im Umkreis
von 1,5m um das Auflager verseucht werden muss. Eingesetztes
Mittel war DIFFUSIT M.
Einen schönen guten Abend ,
Werde mich diesbezüglich mit einen Freund sowie Fachmann nochmal kurzschließen .
Und ihnen dann somit fachmännischen Rat geben, und helfen so gut es geht.
Ist natürlich eine sehr heikle Angelegenheit.
Lg Lenk
Ok, jetzt hab ich auch das Technische Merkblatt.
Demnach hätte das Mittel in diesem Bereich nicht angewendet werden dürfen. Du solltest dringend beim Anwender nachfragen, bei Zweifel unbedingt einen Sachverständigen im Holz und Bautenschutz einschalten.
Genau das ist meine Sorge. Hersteller werde ich am Montag gleich anrufen.
Danke schönen Abend
Kann durchaus sein das keine Gefährdung vorliegt, da ja die Wand verputzt ist. Im Merkblatt wird wohl von unverputzter Wand ausgegangen.
Gruß Tobias
In dem betroffenen Bereich ist die Wand jetzt nicht verputzt. Wird verputzt werden müssen, aber wenn das Zeug ausgast, dann macht ein diffusionsoffener Putz keinen Sinn. Ein anderer Putz widerspricht wiederum der Schimmelpreväntion.
Super, das wäre nett.
Danke
Hallo michelbaba,
bei Deiner Frage kann ich Dir leider auch nicht weiterhelfen.
Tut mir leid.
Sorry,kann ich nicht weiterhelfen, nicht mein Gebiet!
Viele Grüße Maik
sorry, kenn ich mich nicht mit aus…viel erfolg
Sorry da kann ich dir leider keine Antwort drauf geben , da kenne ich micht leider nicht aus
Ich grüße Sie!
Der echte Hausschwamm und dessen Beseitigung ist ein so ernstes Problem, dass es verantwortungslos wäre, das in diesem Forum hier wie auch immer abzuhandeln. Sie brauchen für alle Fragen geprüfte Sachverständige, die sich in diesem speziellen Thema hervorragend auskennen. Ich gehöre leider nicht dazu.
Herzliche Grüße
Wolfgang Look
Architekt, Dipl.-Ingenieur
schwierige Fragen, kontrovers diskutiert; Borsäure teils Politikum.
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Politikum.