Hausschwamm durch Dusche eines Miteigentümers

In der Eigentums-Wohnung eines Miteigentümers wurde eine Dusche unter dem Dach eingebaut. Jetzt ist Hausschwamm im Gebälk, wahrscheinlich wegen dem unsachgemässen Ausbau durch den Vorbesitzer - schlechte Isolierung - schlechte Lüftung etc.

Jetzt sollen aber alle jetzigen Eigentümer des Hauses die umfangreiche Sanierung bezahlen! Müsste nicht der Vorbesitzer oder der jetzige Besitzer dafür einstehen?

Hallo kid123,

es müsste erst einmal die Ursache für den Hausschwamm gefunden werden. Hier muss ein Gutachter eingebunden werden. Auf Bssis des Gutachtens muss Eure Eigentümer-Gemeinschaft bzw. der Verwalter eine Entscheidung treffen.

Wenn die Ursache die Duschs ist, so ist der aktuelle Eigentümer verantwortlich. Dieser kann oder sollte Regressansprüche an den Vorbesitzer stellen, dies sollte aber nicht Euer Problems ein !

Viele Grüße
Michael

Hallo, das hatte ich auch gedacht. Wir hatten 24 von 52 Wohnungen, die verschimmelt waren. Es ist schwer zu beweisen, dass es durch falsche Lüftung o.ä. passiert. Sobald feststeht, dass das Gebälk wegen dem unsachgemäßen Ausbau passiert, müssen alle Eigentümer dafür aufkommen. Das haben auch wir genauestens geprüft und haben dann das gesamte Haus saniert. Für den Schimmel in der Wohnung ist dann der Mieter bzw. Eigentümer zuständig. Ich hoffe, ich habe einigermaßen geholfen. Gruß Uli

Sofern Sie zweifelsfrei nachweisen können, dass der angebliche „Hausschwammbefall“ der Dachbalken tatsächlich auf der unsachgemäßen Installation eines Bades beruht, dann können Sie durch die Gemeinschaft, vertreten durch den Verwalter den derzeitigen Eigentümer in Anspruch nehmen. Der vorherige Eigentümer würde nur dann gegenüber dem neuen Eigentümer haften, wenn dies nach der Formulierunhg seines Kaufvertrages möglich wäre. Die WEG indessen hat mit früheren Eigentümern nichts zu schaffen!

Grüß Gott aus München. Ich habe immer Probleme, wenn im Nachhinein reklamiert wird.
Wenn jemand viel Geld für eine Wohnung ausgibt und diese vor Kauf nicht genau mit einem Sachverständigen untersuchen lässt, tja was soll man dann noch raten.???

Jetzt kann es richtig teuer werden, alleine die Rechtsfragen zu klären - Sonder- oder Gemeinschaftseigentum?
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Aber was kann man jetzt noch raten?
Wenden Sie sich jetzt an einen Sachverständigen der Ihnen wenigstes bei der Instandsetzung helfen kann.
www.dhbv.de
unter Sachverständige.

Ich würde sagen „Ja“, aber ich bin kein Rechtsexperte. Schwierig wird nur der Nachweis. Da MUSS ein Gutachter her. Wichtig ist auch, ob der frühere Besitzer zahlungskräftig ist. Bei Privatinsolvenz bleibt man auf den Gerichtskosten sitzen.

Der Verwalter kann einen Gutachter bestellen, der Ursache des Hausschwamms feststellt, d.h. Handwerkerpfusch, unsachgemäße Lüftung usw. Handwerker sind versichert. Probleme sind aber: Verjährung, gibt es den Handwerksbetrieb noch, welchen der beiden Eigentümer trifft die Schuld? Evtl. ist die vorgeschlagene Lösung=alle Eigentümer beteiligen sich an der Schadenbeseitigung, die bessere. juliuszwo

Hallo Kid
leider ist das eine Frage aus dem Mietrecht, wobei hier auch die genaue Formulierung der Verträge eine Rolle spielen.
Ich kann das leider nicht beantworten!!

Grüße Andreas

Als Sachverständiger darf in Sie in rechtlichen Fragen nicht beraten. Rechtsberatungen unterliegen per Gesetzesentscheid den Juristen. Bitte wenden Sie sich zur Klärung Ihrer Fragen an einen Fachanwalt.