ich wohne in einem alten Haus, der Keller ist absolut nicht benutzbar. Das hat mir der Vermieter beim Einzug auch gesagt. Der Keller ist nass, modrig, an den Decken und Boden ist alles schimmelig. Letztens habe ich einen Beitrag zur Sanierung von Häusern gesehen. Dort wurden Keller gezeigt, die genauso schimmelig aussahen wie meiner. Dort wurde berichtet, dass es sich um einen Hausschwamm handelt, der sogar sich schon im ganzen Haus verbreitet hatte.
a) Kann ich die Sachen, die bisher im Keller lagen in die Wohnung holen, oder ist das gesundheitsgefährdend (Sporen usw.)?
b) Was kann ich als Mieterin tun?
c) Habe ich ein Anrecht auf einen einwandfreien Keller?
zum Bauschwamm wird es der Begutachtung eines Sachverständigen bedürfen. Ich habe über dieses Thema kein fundiertes Wissen.
ich wohne in einem alten Haus, der Keller ist absolut nicht
benutzbar. Das hat mir der Vermieter beim Einzug auch gesagt.
Der Keller ist nass, modrig, an den Decken und Boden ist alles
schimmelig. Letztens habe ich einen Beitrag zur Sanierung von
Häusern gesehen. Dort wurden Keller gezeigt, die genauso
schimmelig aussahen wie meiner. Dort wurde berichtet, dass es
sich um einen Hausschwamm handelt, der sogar sich schon im
ganzen Haus verbreitet hatte.
a) Kann ich die Sachen, die bisher im Keller lagen in die
Wohnung holen, oder ist das gesundheitsgefährdend (Sporen
usw.)?
b) Was kann ich als Mieterin tun?
c) Habe ich ein Anrecht auf einen einwandfreien Keller?
Du hast hier ein grundsätzliches Problem. Der Vermieter hat Dich über den Mangel informiert. Du hast den Mangel offenbar akzeptiert. Du schreibst nichts davon, dass es eine Vereinbarung gibt, dass der Mangel beseitigt wird. Mietminderung scheidet also aus.
Ein Anspruch auf Mängelbeseitigung, ebenso auf Bereitstellung eines Kellers, der einwandfrei ist, besteht nicht. Dir ist bekannt, vor Einzug, dass der Keller nicht benutzt werden kann.
Was kannst Du tun ? Ich würde empfehlen, eine andere Wohnung zu suchen.
Du hast hier ein grundsätzliches Problem. Der Vermieter hat
Dich über den Mangel informiert. Du hast den Mangel offenbar
akzeptiert. Du schreibst nichts davon, dass es eine
Vereinbarung gibt, dass der Mangel beseitigt wird.
Mietminderung scheidet also aus.
Ein Anspruch auf Mängelbeseitigung, ebenso auf Bereitstellung
eines Kellers, der einwandfrei ist, besteht nicht. Dir ist
bekannt, vor Einzug, dass der Keller nicht benutzt werden
kann.
Was kannst Du tun ? Ich würde empfehlen, eine andere Wohnung
zu suchen.
Gruss Günter
Hallo Günter,
danke für die Info. Der Vermieter hat mich nur mündlich darauf hingewiesen. Im Mietvertrag steht nichts darüber. Wahrscheinlich habe ich daher bessere Chancen auf Mietminderung.