Haustier im Garten begraben?

Hallo,

mich würde mal interessieren wie bzw. wo und ob man einen großen Hund begraben darf. Ich habe mich mit der Tierkörperbeseitigung (das Wort klingt fies, wenn man bedenkt, dass es um ein geliebtes Familienmitglied geht) auseinander gesetzt und gelesen, dass man auf Privatgrundstücken seinen Hund unter bestimmten Voraussetzungen begraben darf.

Aber: Wie ist das bei Mietgrundstücken? Muss der Vermieter da zustimmen? Und was ist, wenn er es nicht tut? Und wie ist das mit gemieten Gemeinschaftsgrundstücken? Müssen dann nicht alle Mieter informiert/gefragt werden oder kann ein Mieter sagen, dass er/sie z.B. nicht möchte, dass auf dem von mir genutzten Grundstück der Hund/die Katze etc. des Nachbarn begraben wird?

Hoffe auf Antworten :smiley:

Liebe Grüße
Silja

Nein, der Vermieter muss da nicht zustimmen - wie kann man überhaupt auf solch eine Idee kommen?
Ich finde es ziemlich absurd, als Mieter mit so einem Ansinnen an den Vermieter und die Mitmieter heranzutreten. Oder wie würden Sie es finden, wenn andere Mieter dort ihre toten Haustiere begraben (vor allem wenn es große Hunde sind)?
Bei allem Verständnis für die Liebe zum Haustier - in einem gemieteten Garten haben Tiergräber nichts zu suchen.
Es gibt in größeren Städten auch Tierfriedhöfe.
Gruß florestino

Hallo Silja 1986,

soweit mir bekannt ist,ist das Vergraben eines Tieres generell verboten. Dafür gibt es Tierfriedhöfe, die sich auch langsam vermehren.

Auch Hausbesitzer sind daran gebunden.
Das Grundstück eines Mehrfamilienhauses schreit direkt nach dem Verbot.
Stell dir vor, jede Familie hat ein Tier. Wie dann der Untergrund nach ein paar Jahren aussieht. Kinder wollen spielen und graben.
Da liegt Fiffi dort Ajax. Frau X schreit, geht mal weg da von meinem Fiffi. Herr Y kommt sogar runter gerannt.
Ist schon ganz gut eingerichtet hier in Deutschland. Aber sicher wird es auch mit den Jahren Änderungen geben.

LG aria

Ich danke dir für deine Antwort.

Soweit ich weiß (oder es verstanden habe) ist es nicht grundsätzlich verboten auf seinem eigenen Grundstück sein Tier zu begraben solange bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Z.B. darf es nicht in Wasserschutzgebieten sein, bestimmte Krankheiten des Tieres müssen ausgeschlossen sein etc.

Das Verbot hat hier nur leider niemanden interessiert. In meinem Fall ist es auch noch etwas kompliziertes. Ich finde es aber furchtbar, dass der Nachbar ohne Ankündigung seinen Hund vergraben hat. Ich hab es nur durch Zufall herausgefunden. Ich denke, der Vermieter wird ebenfalls nichts davon wissen. Aber was soll ich jetzt tun???

Ach ja und ich muss mir nicht vorstellen, dass hier jede Familie ein Tier hat, das ist schon so :smiley:

Ich habe selbst zwei Katzen, aber mir würde im Traum nicht einfallen, die auf einem gemieteten Grundstück zu begraben.

Vielen Dank noch mal und liebe Grüße
Silja

Hi,

soweit mir bekannt ist,ist das Vergraben eines Tieres generell
verboten.

Das stimmt so nicht. Es ist Ländersache das Begraben von Haustieren auf dem eigenen Grundstück zuzulassen, bei uns im Garten liegt auch das ein oder andere Familienmitglied. Will man es ganz offiziell und korrekt machen, benötigt man eine Genehmigung vom zuständigen Amt (Veterinäramt). Die dürfen entscheiden, dass das Tier als Abfall beseitigt (begraben) werden darf. In der Regel wird das genehmig, wenn das Tier nicht an irgendeiner ansteckenden Krankheit gestorben ist. An öffentlichen Wegen oder in Wasserschutzgebieten ist es aber generell verboten.

Nachzulesen ist das unter anderem in der TierNebV (Tierische Nebenprodukte Verordnung) unter Paragraph 24, Artikel 4.

Alternativ könnte man das verstorben Tier auch einäschern lassen. Was mit der Asche passiert steht dem Tierbesitzer frei, auch vergraben darf man die.

liebe Grüße
Aj

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Ich fühl mich grad ein wenig angegriffen.

Aber ich denke du hast es nur Missverstanden. Ich besitze nicht mal einen Hund schon gar keinen großen in soner kleinen Wohnung. Das arme Tier.

Nein, mir geht es darum, dass ich mich als Mieter betrogen fühle. Gerade weil es heimlich gemacht wurde. Ich würde am Liebsten etwas dagegen tun, fühl mich nur irgendwie machtlos und weiß auch net was ich tun kann.

Hallo Silja1986,
ich hatte die Frage so verstanden, dass es um Ihren Hund ging, der begraben werden sollte. Und das finde ich aus genannten Gründen auf einem Gemeinschafts- oder Mietgrundstück abwegig.
Da Sie anscheinend einer der betroffenen Mitmieter sind, würde ich mich an den Vermieter wenden.
Gruß florestino

Kein Problem, haben wir ja jetzt geklärt.

Ja, mit dem Vermieter ist das so eine Sache. Es ist nicht nur ein Vermieter sondern es sind gleich mehrere. Insgesamt sind es 3, die unterschiedlich viele Wohnungen besitzen. Aber ich bin der Ansicht, dass wenn dann alle 3 Bestimmungsrecht über die „Gestaltungsform“ des Grundstücks haben. Wobei ich mittlerweile auch weiß, dass sie sich nicht für das Grundstück oder die Wohnungen interessieren.
Sag ja komplizierte Sache…

Hallo,

die Meinungen teilen sich bei sowas -was ich auch nicht verstehe- auf der einen Seite heißt es man darf sein verstorbenes Tier auf seinem Privatgrundstück vergraben, auf der anderen Seite heißt es, dass man es wegen der Seuchengefahr nicht auf öffentlichen Grundstücken tun darf.

Ich würde aber nicht zu meinem Vermieter gehen und fragen …
Wenn dann heimlich & im dunkeln. Wenn man das verstorbene Tier in der Nähe haben möchte. Ansonsten gibt es Tierfriedhöfe.
Ich kenne das auch aber bei uns sind nur Kleintiere verstorben.
Wenn mein Hund irgendwann sterben sollte würde ich ihn nicht begraben sondern verbrennen lassen. Somit gibt es kein Ärger mit irgendjemanden und man hat ein schönes Andenken.
Habe mein Pferd damals verbrennen lassen und deswegen habe ich mich dafür auch für meinen Hund entschieden.

LG