Haustier + Mietvertrag

In meinem Mietvertrag steht folgendes:

„Jegliche Tierhaltung bedarf der Zustimmung des Vermieters“. Nun sagte man mir, dass diese Klausel ungültig ist, weil der Vermieter nicht JEDE Tierhaltung verbieten kann und ich mir nun doch ein Haustier zulegen könne (es geht dabei um einen kleinen Hund), im Haus werden auch mehrere Katzen gehalten. Der Vermieter selber ist einfach nicht zu erreichen, bzw. beantwortet meine Anfragen nicht.
Ich will zwar nun nicht eigenmächtig handeln, aber mit dem Wissen, dass diese Klausel so nicht haltbar ist, könnte ich den Vermieter vielleicht zu einer Stellungnahme bewegen.
Danke für die Antworten.

Tobi

Hallo Tobi,

die Klausel die Du meinst, lautet „Tierhaltung ist generell verboten“ oder so ähnlich.
Diese ist ungültig. Kleintiere wie Hamster darfst Du ohne zustimmung halten, bei einem Hund ist eine Erlaubnis zwingend, wenn die Erlaubnis per Vertrag gefordert wird.

Gruß
roland

Klausel ist unwirksam. BGH WM 93, 109.
Bei dieser Klausel darf der Vermieter die Hundehaltung nur dann verbieten, wenn er konkrete Störungen durch das Tier nachweist (LG Freiburg WM 97, 175; AG Charlottenburg MM 85, 394).

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Klausel ist unwirksam. BGH WM 93, 109.
Bei dieser Klausel darf der Vermieter die Hundehaltung nur
dann verbieten, wenn er konkrete Störungen durch das Tier
nachweist (LG Freiburg WM 97, 175; AG Charlottenburg MM 85,
394).

Die Klausel die Du meinst, lautet aber anders.
BGH WM 93,109 besagt, das die Klausel, in der Tierhaltung uneingeschränkt verboten ist, unwirksam ist.
In diesem Mietvertrag steht aber lediglich, das jede Tierhaltung erlaubnispflichtig ist.
Dabei steht es dem Vermieter grundsätzlich frei, ob er die Tierhaltung duldet oder nicht OLG Hamm RE WM 81,53

Wenn Du schon das Mieterlexikon zitierst, dann bitte auch richtig, denn die Leute verlassen sich auf die Richtigkeit Deiner Aussage.

Gruß
roland

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Sorry, du hast recht.
Ich teile dies auch den Fragesteller mit.

Hatte leider nur kurz in meine Datenbank gesehen und erst jetzt nochmal mit der von Dir angegeben Literatur verglichen. Danke

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Bitte beachte den Nachtrag von Roland M. in dieser Angelegenheit.
Er hat natürlich in dieser Sache ein berechtigte Korrektur vorgenommen. Sorry

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Hallo,

im Haus werden auch mehrere Katzen gehalten.

Der Vermieter hat also offensichtlich anderen Parteien im Haus die Katzenhaltung erlaubt oder duldet diese zumindest. Auf Grund des Grundsatzes der Gleichbehandlung aller Mieter (und auch des Vermieters wenn er im selben Haus wohnt) darf er dir die Zustimmung zur KATZENhaltung nicht verweigern. Wie das allerdings mit einem kleinen Hund aussieht ist eine andere Sache.
Grundsaetzlich darf die Haltung von Kleintieren nicht untersagt werden. Bereits bei Katzen ist aber nicht genau bestimmt, ob es nun ein Kleintier ist oder nicht. Gleiches gilt fuer kleine Hunde.

Der Vermieter selber ist einfach nicht zu erreichen, bzw.
beantwortet meine Anfragen nicht.

Frag bei den anderen Mietern, ob sie die Erlaubnis haben, oder ob die Katzen nur geduldet werden (interessant ist auch die bisherige Dauer der Duldung). Dann schreib dem Vermieter die Anfrage per Einschreiben mit RS (mit Hinweis auf die bereits existierende Katzenhaltung) und setz ihm darin freundlich eine Frist (vielleicht 4 Wochen) und dass du bei Nichtbeantwortung von seinem Einverstaendnis ausgehst.

(Alle Angaben ohne Gewaehr)

Gruss, Niels

hallo tobi,

die rechtsprechung hierzu ist sehr komplex und von gericht zu gericht verschieden. einerseits ist ein kleiner hund (yorkshire terrier) von gerichten als nicht mietschädlich angesehen worden, andererseits berechtigten die durch einen hund verursachten kratzspuren (also vermutlich auch eines kleinen hundes) an türen und tapeten zur fristlosen kündigung.

schau dir einfach mal die urteile im link an und zieh die passenden raus:

http://www.geocities.com/SouthBeach/Sands/1244/recht…

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