Haustieranzahl in Mietwohnung

Hallo ihr Lieben!

Der Artikel zur Haustierhaltung weiter unten hat mich daran erinnert, dass ich da auch noch eine Frage auf Lager habe.

Kleintiere sind ja vom Verbot der Tierhaltung ausgeschlossen. ABER, in welcher Anzahl? Gibt es eine bestimmte Zahl, die nicht überschritten werden darf?
Wir haben hier 19 Kleintiere, die aber weder die Wohnung beschädigen können (da alle in geschlossenen Behausungen), kaum Geruchbelästigung hervorrufen (es riecht halt ganz leicht nach Maus, dann wird der entsprechende Käfig aber gereinigt und etwas nach Heu), und Geräusche macht keines der Tiere lauter als Zimmerlautstärke. Ich habe auch nicht vor, mit den Tieren zu züchten, es kann alerdings schon vorkommen, dass sich ein Vögelpärchen und ein Zwergmausprächen mal dazu entschliessen, Junge zu bekommen.
Hundehaltung ist bei uns übrigens erlaubt :wink:

Meine Frage nun, kann der Vermieter verlangen, dass ein Teil der Tiere abgeschafft wird?

Liebe Grüsse
Bine samt Zoo

Hi,
es gibt keine Vorschriften bezüglich der Anzahl an Haustieren, die du halten darfst.
Aber andere Kriterien müßten geprüft werden, um feststellen zu können, ob der Vermieter eine Abschaffung der Tiere verlangen kann.

  1. Es könnte dir vorgeworfen werden, die Mietwohnung zweckentfremdet zu haben. Der Mietvertrag sieht in der Regel vor, dass die Wohnung als Wohnung für Menschen genutzt wird.
    Bei 19 Haustieren habe ich da so meine Bedenken, wer denn wirklich in der Wohnung wohnt.
  2. Lärmbelästigung! Du hast dazu erklärt, mehr als Zimmerlautstärke käme dabei nicht heraus. Auch hier habe ich Bedenken. Mach doch selbst mal einen Test. Stell dich in den Hausflur und horche mal in Richtung deiner Wohnung. Ein Vogel, der singt oder ruft, ist mit Sicherheit auch außerhalb der Wohnung hörbar und bei mehreren Vögel ist das bestimmt keine Zimmerlautstärke. Piepsende Mäuse im Hausflur zu hören, muß ich dir überlassen, dies zu prüfen.
  3. Geruchsbelästigung!
    Naja. Auch hier kann man bei der Anzahl an Tieren schon nachdenklich werden.
  4. Was geschieht mit Futterresten und mit dem Tierkot, der möglicherweise mit Streu vermischt ist? Werden diese im Hausmüll entsorgt? Braucht ihr hierfür eine eigene Mülltonne?
  5. Sind weitere Belästigungen denkbar? Ich meine, dass eventuell Tiere mal weglaufen und bis in den Hausflur entkommen, wo sie alte Frauen erschrecken?

Wenn der Vermieter sich zu all diesen Punkten Gedanken macht und hier nur einige wenige Ansätze findet, die ihm suspekt sind, wird er dir mit guten Erfolgsaussichten eine Verletzung des Mietvertrages vorwerfen können und die Entfernung der Tiere aus der Wohnung verlangen.
Gruß,
Francesco

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Hallo Francesco!

  1. Es könnte dir vorgeworfen werden, die Mietwohnung
    zweckentfremdet zu haben. Der Mietvertrag sieht in der Regel
    vor, dass die Wohnung als Wohnung für Menschen genutzt wird.
    Bei 19 Haustieren habe ich da so meine Bedenken, wer denn
    wirklich in der Wohnung wohnt.

Wie definiert man das denn?? Unsere Wohnung ist ganz normal eingerichtet, kein Zimmer extra für die Tiere oder so, stehen halt mit in den Zimmern.

  1. Lärmbelästigung!

Es sind zwei Vögel, Diamanttäubchen, deren Gurren wirklich kaum zu hören ist. Kann man mit Sittichen und Finken etc. nicht vergleichen.

  1. Geruchsbelästigung!
    Naja. Auch hier kann man bei der Anzahl an Tieren schon
    nachdenklich werden.

Gut, ist sicher auch Definitionssache. Der Hund riecht sicherlich mehr als die anderen Tiere, aber bisher hat niemand Tiergeruch bei uns festgestellt, und wir haben nicht nur tierfreundliche Besucher.

  1. Was geschieht mit Futterresten und mit dem Tierkot, der
    möglicherweise mit Streu vermischt ist? Werden diese im
    Hausmüll entsorgt? Braucht ihr hierfür eine eigene Mülltonne?

Biotonne. Tierkot ist bei kleinen Nagetieren nicht besonders viel. Eine eigene Mülltonne brauchen wir nicht, unsere Biotonne (müsste die kleinste Grösse sein) reicht locker, zumal es nicht so arg viel alte Streu gibt.

  1. Sind weitere Belästigungen denkbar? Ich meine, dass
    eventuell Tiere mal weglaufen und bis in den Hausflur
    entkommen, wo sie alte Frauen erschrecken?

Die Tiere sind in Glasbecken (alten Auqarien), Terrarium bzw. in einem umgebauten Kaninchenkäfig und einem ahndslüblichen Vogelkäfig untergebracht, können also genauso oft bzw. selten auskommen als wenn es weniger wären. Wobei die auch nicht in den Hausflur kommen sollten, unter der Wohnungstür passt keins durch.
Im Haus wohnen auch ausser uns nur zwei junge Damen, die kaum da sind (die Geräuschen gegenüber übrigens seeehr tolerant sind -> Gegenseitigkeit :wink:.

Wenn der Vermieter sich zu all diesen Punkten Gedanken macht
und hier nur einige wenige Ansätze findet, die ihm suspekt
sind, wird er dir mit guten Erfolgsaussichten eine Verletzung
des Mietvertrages vorwerfen können und die Entfernung der
Tiere aus der Wohnung verlangen.

Deshalb frage ich hier auch an, damit ihm eben kein Grund zur „Sorge“ entsteht.

Will die Süssen ja auch nicht wegen Streit mit dem Vermieter weggeben müssen.

Liebe Grüsse
Bine :smile:

Wo kein Kläger…
Hi Bine,

sollten sich durch Deinen Zoo irgendwann ein paar Nachbarn gestört fühlen, wird sich der Vermieter wohl einschalten.
Ich denke aber, wenn in dem Haus auch Hunde erlaubt sind, werden sich die Tierfreunde, zumal so ein Hund mehr Lärm machen kann, als so ein paar Kleinviecher, nicht besonders gestört fühlen, solange die Tiere nicht frei im Haus rumlaufen.
Im Allgemeinen glaube ich, das der Vermieter diese Anzahl verbieten kann, wenn er will und ein berechtigtes Interesse daran hat. Das ist aber nur meine Meinung und die ist nicht rechtlich fundiert.

Gruß
roland