Angenommen, man hat eine artgeschützte Schildkröte, diese lebt bei den Eltern in Baden-Württemberg. Man selbst hat als Besitzer die Papiere und wohnt in Schleswig- Holstein. Wenn die juristische Kraft nichts dagegen tut und die Eltern keine Kenntnisse über artgerechte Haltung haben, was kann man tun um diese zu befreien und nach S.H. zu holen?
Angenommen, man hat eine artgeschützte Schildkröte, diese lebt
bei den Eltern in Baden-Württemberg.
Das ist ganz klar das falsche Bundesland für artgeschützte Schildkröten. Wen sollen wir den noch alles aufnehmen?
Man selbst hat als
Besitzer die Papiere und wohnt in Schleswig- Holstein.
Das ist allerdings auch kein geeigneteres Bundesland.
Wenn
die juristische Kraft
ich habe schon viel gehört, aber der Ausdruck war mir neu.
nichts dagegen tut
Wogegen genau?
und die Eltern keine
Kenntnisse über artgerechte Haltung haben
So lange sie ihr Kind artgerecht aufgezogen haben, ist ihnen kein Vorwurf zu machen, nicht mal, dass sich der Bengel nicht um seine Haustiere zu kümmern gelernt hat.
was kann man tun um
diese zu befreien und nach S.H. zu holen?
Man besucht die Eltern und nimmt beim Verabschieden seine Schildkröte mit.
als Halter einer geschützen Tierart ist man, sofern alles korrekt zugeht, im Besitz der Cites-Papiere. Tier und Besitzer sind auf diesen Papieren eindeutig ausgewiesen. Wenn das Tier weiter gegeben wird, muss der neue Besitzer eingetragen werden.
Die Eltern sind NICHT im Besitz der Papiere und stehen in den zum Tier gehörenden Papieren auch nicht als Besitzer drin. Also handeln sie nicht legal, wenn sie das Tier bei sich und in Besitz haben.
Der Inhaber der Papiere sollte in der Lage sein, die Herausgabe des Tieres notfalls auch auf dem Rechtsweg zu erzwingen, völlig unabhängig davon, ob es bei den Eltern artgerecht gehalten wird oder nicht. Da müsste mal ein RA was zu sagen.
Ansonsten: Beim nächsten Elternbesuch das Tier einfach mitnehmen geht nicht? Verhindern können es die Eltern jedenfalls nicht. Aber vorsichtshalber die Papiere mitnehmen, damit man bei einem Eklat auch nachweisen kann, dass man das Tier „entwenden“ darf.
Dazu kommt aber noch, das die Haltung geschützer Arten Ländersache ist. Es müsste geklärt werden, ob besagte Schildkröte in dem einen oder anderen Bundesland überhaupt gehalten werden darf. Ich schätze, bei Schildkröten eher kein Problem, aber bei giftigen Tieren muss man auf die Länderregelungen aufpassen.