Haustiere im Mietshaus

Vor 1,5 Jahren hat Familie X kleines Reihenhaus gemietet. Seitdem haben sie Ärger mit ihrem Vermieter. Heute war er das 2. Mal zur Hausbesichtigung. Er beschwert sich dann immer tierisch über solche Dinge wie, das die Kinder Poster an die Wand getackert haben o.ä. und droht sogar mit Kündigung. Naja, kommen noch einige andere Dinge dazu, die mehr oder weniger wirklich lächerlich sind. Trotzdem setzt er die Mieter damit permanent unter Druck, was einen zeitweise wirklich total fertig macht. Er untersucht wirklich jede kleinste Ecke :frowning: Die Mieter haben 3 Kinder. Nun haben sie aber wirklich einen dummen Fehler begangen. Als sie das Haus bezogen, hatten sie eine Katze. Sie fragten ob das okay ist. Es hieß, er hat nix gegen Haustiere. Nun kam es, dass die Familie einen kleinen Welpen (Hund) bekamen. Sie schauten im Mietsvertrag, ob doch noch eine Vereinbarung oder ein Verbot stand…nix. Anrufen wollten sie den Vermieter nämlich garnicht, schon allein der der Gedanke macht einen Angst. Als sie aber nix im Mietsvertrag fanden, waren sie beruhigt. Heute war der liebe Vermieter wieder da und meinte der Hund müsse weg. Er zeigte im Mietsvertrag auf der letzten Seite einen Absatz. Das hatten sie nicht bedacht, sie hatten nach einer gesonderten Vereinbarung gesucht. Es handelt sich hier um einen Einheitmietsvertrag, wo bei der „Hausordnung“ steht, dass man fragen muss, wenn man sich ein Haustier anschafft. Oh man, die Mieter waren total geschockt.
Nun meine Frage, haben sie eine Chance die Kleine zu behalten??? Ein Termin beim Anwalt wird auch noch gemacht. Aber die Familie findet einfach keine Ruhe und ist total fertig.
liebe Grüße
Yvonne und Andi

Hallo,

ich als Laie würde folgendes sagen:

  1. der Mieter hat seine Pflicht aus dem Mietvertrag verletzt. Damit hat er sich mal grundsätzlich schadensersatzpflichtig gemacht. Nun ist dem Vermieter aber kein Schaden entstanden. Damit dürfte dieser Punkt schon mal hinfällig sein.

  2. es geht aus dem Mietvertrag hervor, dass die Tierhaltung grundsätzlich erlaubt ist, aber in jedem Einzelfall die Zustimmung des Vermieters einzuholen ist. Der Vermieter darf diese Zustimmung aber nicht ohne triftigen Grund verweigern (zB Ruhestörung der Nachbarn, ständig verschmutzter Hausflur etc), denn sonst wäre der Mieter entgegen dem Mietvertrag der Willkür des Vermieters ausgesetzt.

Es bestehen also gute Chancen, den Hund behalten zu dürfen, aber möglicherweise geht das nur über das Gericht.

Gruß, Niels

Erst einmal möchte ich mich an Niels anschließen, aber noch hinzufügen, das der gang zum Anwalt vieleicht Erfolg bringt für euren Fiffi - aber danach ist das Verhältnis zum Vermieter endgültig gestört - mindestens ankündigen sollte man den Gang zum Anwalt.

Dein Vermieter hätte bessere Karten, wenn er die Hundehaltung im Vertrag untersagt hätte, hat er nicht, also ist er mindestens prinzipell bereit, zuzustimmen.

Jakob
Ps.
Was für eine Rasse ist Fiffi. Große Hunde oder kampfstarke wie Dobermann Pit Bull und sowas wird er erfolgreich aus dem Haus halten können.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

‚Hausbesichtigung‘ alle halbe Jahre?
Hallo,

ganz von der Ursprungsfrage abgesehen bliebe vielleicht noch von einem Experten zu klären, woher sich der Vermieter das Recht nehmen will, etwa alle 6-7 Monate eine „Hausbesichtigung“ vorzunehmen!

Gruß
Christian

Hallo,

ganz von der Ursprungsfrage abgesehen bliebe vielleicht noch
von einem Experten zu klären, woher sich der Vermieter das
Recht nehmen will, etwa alle 6-7 Monate eine
„Hausbesichtigung“ vorzunehmen!

Gruß

Hallo Christian,

dieses Recht besteht nicht. Die Rechtssprechung hat zwar in einigen Urteilen erlaubt, dass der Vermieter mindestens alle zwei Jahre die Mietwohnung besichtigen darf.

Man wird den Fachkommentaren folgen können und müssen, dass das Recht auf Unversehrtheit der Wohnung gem. GG höher zu bewerten ist als das Interesse des Vermieters an seinem Eigentum.

Insoweit wird man der Rechtsmeinung folgen müssen, dass es eines begründeten Anlasses ( Mängelbesichtigung, Ablesen, bauliche Massnahmen, Modernisierungsmassnahmen, begründete Fälle des Verdachtes der Verwahrlosung ) bedarf, wenn der Vermieter Zutritt zur Wohnung will. Grundsätzlich aber hat der Vermieter kein Recht, sich in der Mietwohnung Bilder zu machen.

Gruss Günter

Hallo,

ich als Laie würde folgendes sagen:

  1. der Mieter hat seine Pflicht aus dem Mietvertrag verletzt.
    Damit hat er sich mal grundsätzlich schadensersatzpflichtig
    gemacht. Nun ist dem Vermieter aber kein Schaden entstanden.
    Damit dürfte dieser Punkt schon mal hinfällig sein.

korrekt

  1. es geht aus dem Mietvertrag hervor, dass die Tierhaltung
    grundsätzlich erlaubt ist, aber in jedem Einzelfall die
    Zustimmung des Vermieters einzuholen ist. Der Vermieter darf
    diese Zustimmung aber nicht ohne triftigen Grund verweigern
    (zB Ruhestörung der Nachbarn, ständig verschmutzter Hausflur
    etc), denn sonst wäre der Mieter entgegen dem Mietvertrag der
    Willkür des Vermieters ausgesetzt.

nein, es ist hier zugestimmt worden, dass die Katze gehalten werden darf. Ob damit eine generelle Tierhaltung ausgesprochen wurde lässt sich nur am Mietvertrag erkennen. Wir dort jedoch Zustimmung verlangt, ist diese Zustimmung zumindest für den Hund einzuholen. Und der Vermieter kann diese Zustimmung verweigern. Katze ist nicht Hund.

Will die Partei aber eine Katze neu anschaffen - weil die andere gestorben ist - bedarf es nur dann der Zustimmung, wenn die Tierhaltung auf die Katze, mit der der Einzug erfolgte, begrenzt wurde. Hat der Vermieter der Haltung eine Katze zugestimmt, ohne sich auf die derzeit vorhandene einzulassen, muss er auch später die Haltung einer Katze dulden. Dafür muss er nicht einmal zustimmen.

Es bestehen also gute Chancen, den Hund behalten zu dürfen,
aber möglicherweise geht das nur über das Gericht.

Nun kann man natürlich den Hinweis des Vermieters - er habe nichts gegen Haustiere - so auslegen, als habe man dies als generelle Zustimmung verstanden.

Der Mieter muss sich dann aber trotzdem die Frage gefallen lassen, weshalb bei einer generell unterstellten Zustimmung zur Tierhaltung im Mietvertrag trotzdem er sich beim Vermieter die Zustimmung holen muss. Für mich ist die Aussage bei der Frage und der Hinweis auf die Zusage des Vermieters unter Berücksichtigung des schriftlichen Vertrages nicht schlüssig. Daher komme ich zu einer völlig anderen Auffassung.

Gruss Günter