Es handelt sich um ein WEG mit 3 ETW. Ein Eingetümer ist Tierhaarallergiker und möchte gerne wissen, ob ohne dessen Zustimmung die anderen Miteigentümer sich Katzen oder Hunde halten können, ohne dass dessen Einverständnis vorliegt. Eine der Wohnungen soll vermietet, die andere verkauft werden.
Vielen Dank
Beschlüsse in Wohneigentumsgemeinschaft
Moin, zappkatz1,
der Eigentümer kann versuchen, einen gemeinsamen Beschluss der Eigentümerversammlung herbeizuführen. So lang es den nicht gibt, macht jeder in seiner ETW, was er will. Zu den Formalien findet sich alles im WEG.
Gruß Ralf