Hallo,
so nun schiebe ich meine Frage hier hin…
Soweit wohl bekannt, muß man für die Haltung eines Hundes vom Vermieter eine Erlaubnis haben. Wie verhält es sich, wenn man z. B. einen Hund nur für zwei Wochen bei sich aufnimmt, da der Besitzer des Hundes im Urlaub fahren möchte. ? Also wenn im Grunde hier von einer Dauertierhaltung keine Rede sein kann.
ich als Vermieter hätte dagegen nichts einzuwenden. Würde ich auch nicht so eng sehen: ist ja ein Notfall…
Fair wäre es wenn man den Vermieter (je nach dem) oder die Mieter informiert, dass man vorübergehend einen lieben, ruhigen und freundlichen Gast hat, der sich selbstverständlich den Gegebenheiten des Hauses anpasst.
Bin mir fast sicher, dass es kein Gesetz dagegen gibt.
nun um allfälligen Ärger mit dem Vermieter zu vermeiden wäre es ja vielleicht eine Überlegung wert, ihn einfach mal zu dem Thema zu befragen. Sprich anrufen, Anliegen samt Grösse vom Hund und Dauer des „Besuchs“ erwähnen und fragen, ob das in Ordnung geht.
Soweit wohl bekannt, muß man für die Haltung eines Hundes vom
Vermieter eine Erlaubnis haben.
Kommt auf den Mietvertrag an.
Wie verhält es sich, wenn man
z. B. einen Hund nur für zwei Wochen bei sich aufnimmt, da der
Besitzer des Hundes im Urlaub fahren möchte. ? Also wenn im
Grunde hier von einer Dauertierhaltung keine Rede sein kann.