Sehem jeden Tag beim Gassigehn einen Hund, dessen Besitzer ich noch nie sah!
Sein Hund wollte immer bei mir mitfahren, lief hinter dem Auto her…
wie soll ich mich verhalten? Wäre bereit den Hund mit und auf zu nehmen…leider keinen Kontakt, da Herrchen niemals anwesend, seit ca. 4 Monaten!
Wie kann man nur seine Hund so halten,in Eigenverantwortung?
Bin ziemlich sauer über Tierhalter, seit Monaten niemals gesichtet!Schätze mal, wenn ich den Hund mirnehme, gibt es keine Probleme, oder? Habe ja seit Monaten kein Herrchen gesehen!
Über Antworten dankbar!
mit deiner Frage bist du bei Aquaristik/Terraristik völlig falsch
IMO solltest du das im Brett Recht fragen. Ich denke, daß du nicht einfach so ein Tier mit nach Hause nehmen darfst, habe aber nicht genug Ahnung als das ich mir hier eine verbindliche Aussage erlaube.
wenn Du weißt wo das Tier wohnt, geh doch mal hin und klingele.
Du kannst ja sagen, daß es Dir aufgefallen ist, daß der Hund immer alleine draussen rumläuft, und ob das dem Besitzer bekannt wäre. Aber sage das bitte ohne Wertung, denn wenn Du gleich mit Vorwürfen ins Haus fällst, hast Du echt verloren und damit der arme Hund auch.
Je nach Reaktion des Besitzers, könntest Du ihm anbieten, Dich um den Hund mit zu kümmern ZB. zusammen mit ihm Gassi gehen, damit ihm nichts passiert, oder vorsichtig fragen, ob er denn noch „erwünscht“ ist.
Du kannst auch mal bei Eurem Tierschutzverein anfragen, vielleicht ist der Besitzer dort schon bekannt?
LG Maja
PS wenn Du das Tier einfach so mitnimmst, kann das böse Folgen haben, wenn der Besitzer es zurückfordert. Ich würde auf jeden Fall den Tierschutz unterrichten!
Hi
Meinst du nicht dass es einfach nur ein ziemlich selbstständiger Hund ist? ist er verwahrlost, verhungert oder so? Ich keannte einen Setter der ist morgens aus dem Haus und abends wiedrgekommen, täglich 12 Jahre lang bis er an altersschwäche starb. keiner weiss, wo der unterwegs war, aber ihm hats gefallen.
HH
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muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen._
Das bedeutet, dass bei dieser Art von Gassi gehen entweder der Hund in Gefahr geraten kann, oder ein Auto, dass dem plötzlichen Auftauchen des Hundes ausweichen will.
Nach meiner Kenntnis ist das Ordnungsamt der Stadt dafür zuständig. Das wäre der unelegante Weg eines pflichtbewußten Tierfreunds und Bürgers.
Oder Du machst es tatsächlich so, wie vorgeschlagen, und klingelst mal beim Hundehalter, und fragst ihn, ob er mit Dir mitfahren darf. Wenn der Nachbar keine Zeit zum Gassi gehen hat, und Du magst das mit übernehmen - warum nicht.
Aber ungefragt den Hund mit ins Auto nehmen würde ich nicht. Das kann mißverstanden werde, und Du geräts unnötig in Erklärungsnot.
Meine Hündin 9 Jahre, kleiner Mischling hat es sich auch angeeignet morgens alleine ihre Runde zu gehen.
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus. Morgens früh gehe ich mit ihr runter zu Haustüre und lasse sie raus. Bonny geht dann ihre gewohnte Strecke und verrichtet ihr Geschäft.
Ich warte an der Haustüre ca. 5 Minuten. Manchmal stelle ich auch die Haustüre fest und sie kommt alleine wieder hoch.
Für mich ist das optimal. Ich kann ungewaschen und noch im Schlafanzug den Hund rauslassen. Wenn ich mich dann fertig gemacht habe gehen wir noch „gemeinsam“ Gassi.
Allerdings herrscht bei mir auch kein reger Autoverkehr da ich in einer Sackgasse wohne und Bonny in meiner Nachbarschaft bekannt ist.
Ich würde dich auch raten erst mal bei dem Besitzer anzuklingeln bevor du das Tier mitnimmst.
Solche Sachen spielen sich im Lauf der Jahre ein und vielleicht ist das in diesem Fall genauso!!
ich möchte Dir nicht zu Nahe treten. Aber ist das OK ?
Meine Hündin 9 Jahre, kleiner Mischling hat es sich auch
angeeignet morgens alleine ihre Runde zu gehen.
Was ist mit Deiner Aufsichtspflicht ? Ich muss leider immer wieder feststellen, dass sich z.B. mein Hund urplötzlich mit einem ihm wohlbekannten und bis dahin wohlgelittenen Hunden anlegt. Wenn er dann auf Deinen trifft, kann die „Post abgehen“. Dann wäre niemand da, der Deinen Hund festhält. Was ist, wenn Kinder Deinen Hund provozieren ?
Niemand kann die Hand für seinen Hund ins Feuer legen, erst recht nicht, wenn er nicht dabei ist.