Haustrennwand Doppelhaus - Schallübertragung

Sehr geehrte Bauingenieure,

ich recherchiere stellvertretend für Freunde, die derzeit mit einem grandiosen Problem in ihrem eigenen Heim, einer Doppelhaushälfte, zu kämpfen haben.

Es geht um die Haustrennwand und deren Schallübertragung. Als Bauzeichner und angehender Bauingenieur-Student verstehe ich schon einige Komplexe/Zusammenhänge. Ich möchte hier gerne eine Beschreibung des Sachverhalts abgeben und um Fragen bitten, die sich mir stellen.

Allgemeine Situation:

Die Familie wohnt seit 20 Jahren in der gekauften Doppelhaushälfte. Vor ungefähr 3 Jahren sind die Nachbarn der anderen Haushälfte ausgezogen, neue Nachbarn sind eingezogen – und diese leben in einer Lautstärke, die in ungeheurem Maße durch die Haustrennwand dringen soll. Die Familie leidet mittlerweile stark unter dieser Lärmbelästigung.
Soweit gab’s den Fall sicher 100te Male…aber beachten Sie bitte noch Folgendes:

Technische Betrachtung:

Als ich die Grundriss-Pläne eingesehen habe, konnte ich erst nicht glauben, dass eine so große Schallübertragung, wie beschrieben, überhaupt möglich ist. Ich selbst habe mir leider noch kein Bild machen können – erst am Sonntag (20.07.) – möchte mich aber schon mal erkundigen, weil ich einen Verdacht habe.
Im Plan ist die Haustrennwand in allen Geschossen mit 2 x 30 cm und 3 cm Fuge dazwischen beschrieben. Äußerst dick, möchte ich behaupten.

Meine 3 Vermutungen, was passiert sein könnte:

1)Die zwei Wandschalen sind aus einem zu leichten Stein oder die Wände generell zu schlank gebaut (nicht den Festigkeitsanforderungen oder den Plänen gerecht)

2)Die Wandschalen entsprechen den Festigkeiten, es existiert aber eine Schallbrücke (Die Treppenhäuser liegen jeweils auf der Trennwandseite – Zusammenhang?)

3)Es wurde gar keine zweischalige Wand erstellt (dreiste Unterstellung, aber nach allem, was ich bisher erzählt bekommen habe, durchaus möglich)

Rechtliche Situation:

Ich kenne mich zwar schon mit Teilen des Baurechts aus, was den Neubau betrifft – wie es sich aber mit einer Immobilie verhält, die erst nach 17 Jahren einen Mangel aufweist, weiss ich leider nicht.

Angenommen, man würde einen gravierenden Mangel, der damals in der Bauphase entstanden ist, nachweisen können – wie, vor allem mit welchen Nachweisen, kann ich es rechtlich durchsetzen, dass Mittel zur Problembeseitigung gestellt werden?

Meine Fragen im Einzelnen:

1)Was würde ein Sachverständiger (ungefähr) kosten, der mit schalltechnischer Messung nachweist, dass die dB-Werte für Haustrennwände nicht eingehalten werden? Was nimmt (ungefähr) ein Rechtsanwalt, der sich auf den Bau/ auf Immobilien spezialisiert hat, um Forderungen durchzusetzen?

2)Wer muss bei nachgewiesenem Mangel nach so langer Zeit (nun insgesamt 20 Jahre) belangt werden? Besteht überhaupt eine Chance, das Problem auf rechtlichem Wege anzugehen?

3)Welche technischen Lösungen gibt es, wenn einer der oben genannten Mangelkonstellationen besteht? (Schalldämmende Maßnahmen)

4)Falls es keine technische Lösung gibt, kann vielleicht Schadensersatz geltend gemacht werden (und wem gegenüber)? Die Mutter wird meines Wissens nach bereits wegen psychologischer Erkrankung behandelt.

Ich würde mich sehr über Antworten, Hinweise und Tips von Leuten freuen, die sich auf diesem Sachgebiet (technisch und/oder rechtlich) auskennen oder schon ähnliche Fälle erlebt haben. Am SO wie gesagt, kann ich mir vor Ort ein genaueres Bild machen und danach weitere Details liefern.

Vielen Dank im Voraus!

Patrick

Hallo,

Meine 3 Vermutungen, was passiert sein könnte:

1)Die zwei Wandschalen sind aus einem zu leichten Stein oder
die Wände generell zu schlank gebaut (nicht den
Festigkeitsanforderungen oder den Plänen gerecht)

ohne Prüfung freche Beahuptung

2)Die Wandschalen entsprechen den Festigkeiten, es existiert
aber eine Schallbrücke (Die Treppenhäuser liegen jeweils auf
der Trennwandseite – Zusammenhang?)

Statistisch gesehen die grösste Wahrscheinlichkeit.

3)Es wurde gar keine zweischalige Wand erstellt (dreiste
Unterstellung, aber nach allem, was ich bisher erzählt
bekommen habe, durchaus möglich)

wirklich frech

Rechtliche Situation:
Meine Fragen im Einzelnen:

1)Was würde ein Sachverständiger (ungefähr) kosten, der mit
schalltechnischer Messung nachweist, dass die dB-Werte für
Haustrennwände nicht eingehalten werden?

Gutachter anfragen, da die örtliche Situation entscheidend ist.

Was nimmt (ungefähr)
ein Rechtsanwalt, der sich auf den Bau/ auf Immobilien
spezialisiert hat, um Forderungen durchzusetzen?

Welche Forderung gegen wen ?
Gewährleistung ist abgelaufen und auf arglistigkeit gehen - sehe ich m.E. wenig Chancen. Ansonsten Anwalt fragen.

2)Wer muss bei nachgewiesenem Mangel nach so langer Zeit (nun
insgesamt 20 Jahre) belangt werden? Besteht überhaupt eine
Chance, das Problem auf rechtlichem Wege anzugehen?

Das Problem ist, den Mangel zweifelsfrei und schlüssig nachzuweisen

3)Welche technischen Lösungen gibt es, wenn einer der oben
genannten Mangelkonstellationen besteht? (Schalldämmende
Maßnahmen)

Ohne einen Vor-Ort-Termin bzw. Zeichnungen hilft da nur eine Glaskugel befragen.

4)Falls es keine technische Lösung gibt, kann vielleicht
Schadensersatz geltend gemacht werden (und wem gegenüber)? Die
Mutter wird meines Wissens nach bereits wegen psychologischer
Erkrankung behandelt.

Die Juristen fragen immer nach dem Anspruch. Wo liegt der Anspruch für einen Schadenersatz. Wie wird der Schaden bewertet. Ist die Erkrankung der Mutter ursächlich auf den Schall zurückzuführen [der Nachweis ist wichtig !]

Bevor hier mit Kanonen geschossen wird, würde ich mit einem Fachanwalt die Aktenlage sondieren und das Prozessrisiko ermitteln.

Christian

Hallo,

Gestern Nachmittag vor Ort gewesen, konnte ich mir mal ein genaueres Bild von der Problematik machen.

Man hört wirklich extrem viel - vor allem die nachbarliche Treppe (in beiden Haushälften sind Harfentreppen eingebaut). Sogar Luftschall kommt deutlich durch, wie etwa ein Husten und Gebrüll von den Nachbarn.

Ich frage mich, ob das bei 2 x 30 cm Stein überhaupt möglich sein kann?
Die 3 cm Trennfuge zumindest soll, laut Aussage des Käufers, beim Bau nur 1-2 mm breit gewesen sein (Fotos wurden allerdings nicht gemacht).

Desweitern habe ich im Treppenraum auf Niveau des Dachgeschosses eine Fläche von ca. 3,0 m² durch Klopfen ein anderes Material in der Haustrennwand festgestellt (vermutlich GiKa oder Holzplatten)

Darf das überhaupt sein? Muss eine Haustrennwand nicht durchgehend bis unter’s Dach massiv ausgebildet sein?

Würde eine Vorsatzschale etwas bringen? Man weiss nämlich nicht mal, ob die Decke evtl. sogar durchgehend (für beide Haushälften) betoniert wurde, denn man hört selbst in Räumen an der Außenwand (weit von der Haustrennwand entfernt) noch Körperschall (überträgt sich auf austeifende Wände, Decke etc.)

Zum rechtlichen Teil: Hier sehe ich nun wirklich keinen Ansatz mehr, wer denn zu belangen wäre. Der Verkäufer dieses Hauses war der Architekt selbst. Dieser ist ein Jahr nach dem Kauf (1999) verstorben.

Macht es überhaupt noch Sinn, mit einem Rechtsanwalt die Akten durchzugehen?

Macht es zudem Sinn, konstruktiv den Schallschutz zu minimieren, auch wenn der Nachbar auf seiner Seite nicht mitspielt? Er lehnt jede Art von technischem Eingriff ab.

Ich würde mich noch mal sehr über eine Antwort freuen und auch eine Meinung dazu, ob ein Umzug der Familie nicht doch die beste Lösung ist (?)

Grüße Patrick

Das hängt davon ab ob es ein Kaufvertrag oder Werksvertrag mit dem Bauherrn gegeben hat. Bei einem Kaufvertrag wird gekauft wie gesehen. Die Gewährleistung endet nach 5 Jahren.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Man hört wirklich extrem viel - vor allem die nachbarliche
Treppe (in beiden Haushälften sind Harfentreppen eingebaut).
Sogar Luftschall kommt deutlich durch, wie etwa ein Husten und
Gebrüll von den Nachbarn.

Es existiert eine DIN 4109 Schallschutz im Hochbau. Ein Blick in diese DIN lohnt.

Ich frage mich, ob das bei 2 x 30 cm Stein überhaupt möglich
sein kann?

Anscheinend doch!

Die 3 cm Trennfuge zumindest soll, laut Aussage des Käufers,
beim Bau nur 1-2 mm breit gewesen sein (Fotos wurden
allerdings nicht gemacht).

Eine Fuge von 1-2 mm !? Putz abhacken vor der Fuge der Haustrennwand und einmal eine Inaugenscheinnahme durchführen.

Desweitern habe ich im Treppenraum auf Niveau des
Dachgeschosses eine Fläche von ca. 3,0 m² durch Klopfen ein
anderes Material in der Haustrennwand festgestellt (vermutlich
GiKa oder Holzplatten)

Putz kann auch hohl liegen.

Zum rechtlichen Teil: Hier sehe ich nun wirklich keinen Ansatz
mehr, wer denn zu belangen wäre. Der Verkäufer dieses Hauses
war der Architekt selbst. Dieser ist ein Jahr nach dem Kauf
(1999) verstorben.

Es gibt aber Erben

Macht es überhaupt noch Sinn, mit einem Rechtsanwalt die Akten
durchzugehen?

Meines Erachtens JA

Macht es zudem Sinn, konstruktiv den Schallschutz zu
minimieren, auch wenn der Nachbar auf seiner Seite nicht
mitspielt? Er lehnt jede Art von technischem Eingriff ab.

Mal ein Bier und ein Korn nehmen und am Gartenzaun plaudern!

Christian