ich wohne im ersten OG eines 3-Familienhauses zusammen mit meinem 11-järhigen Sohn. Im EG wohnen die Vermieter, im 2. OG ein junges Pärchen.
Meine Vermieter wünschen (aus versicherungstechnischen Gründen), dass ab 22 Uhr die Hauseingangstür abgeschlossen wird. Die Wohnungen selbst sind ebenfalls (natürlich) mit Türen versehen.
Ich jedoch mache mir Sorge, weil ich im Falle eines Brandes des Hauses fürchte, man wie in einem Käfig eingesperrt ist, weil ja der Schlüssel in der Hauseingangstür nicht steckt.
Ich selbst schließe unsere Wohnungstür auch abends ab. Das liegt allerdings daran, dass diese vom Vermieter so angelegt ist, dass sie von außen wie eine normale Tür zu öffnen ist (mit einem Knauf, wie man ihn aus amerikanischen Filmen kennt. Die Tochter der Vermieter wohnte früher in dieser Wohnung). Allerdings achte ich darauf und ermahne auch meinen Sohn, dass wenn die Wohnung abgeschlossen ist, immer der Schlüssel im Schloss zu stecken hat, eben aus besagtem Grunde, falls einmal ein Brand ausbricht und man die Wohnung verlassen muss.
Gibt es diesbezüglich eine Vorgabe der Versicherer oder des Gesetzgebers, der mir Aufschluss über die Richtigkeit der Maßgabe meiner Vermieter gibt?
Vielen Dank und herzliche Grüße