Haustür abschließen: Fluchtweg dicht

Hallo Stefan,

bei „Privaten“ Wohnungen wird der „2.Rettungsweg“ durch die (Dreh)Leitern der Feuerwehr gebildet.Aus diesem Grunde gibt es ja gerade
bei Mehrfamilienhäusern diese „Berühmten“ Parkverbotsschilder „Feuerwehrzufahrt“…weil nämlich „Otto Normalverbraucher“ nicht weiss,das die Feuerwehr mit ihren „Leiterwagen“ den 2. Rettungsweg
für Privatwohnungen „bildet“.

Der „1.Rettungsweg“ ist das Treppenhaus…

Wobei dieses auch erst ab 2 Vollgeschossen über Geländeoberfläche zutrifft…von sonstigen Ausnahmen usw.mal ganz abgesehen…
(Ansonsten wäre z.B. in Berlin fast jedes Haus in der Innenstadt
zugemauert und die Haupstadt hätte 4 Millionen Obdachlose…).

Außerdem ist selbst bei „Großveranstaltern“ die Regel,das Fluchttüren
gesichert sind…Dort ist allerdings auch einiges an Geld in diese
„Notausgangstüren“ investiert worden…
Bei der Westfalenhalle in Dortmund z.B. wird das über Elektro-Magnete
gehandthabt…im Brandfalle (also bei Auslösung eines Melders)
werdén sämtliche Nottüren automatisch durch Abfall der Magnete geöffnet …oder als 2.Möglichkeit über Schlüsselschalter durch die
Brandwachen der Feuerwehr.

mfg

Frank

Hi,

nur kurz ein paar Anmerkungen:

bei „Privaten“ Wohnungen wird der „2.Rettungsweg“ durch die
(Dreh)Leitern der Feuerwehr gebildet.Aus diesem Grunde gibt es

Der zweite Rettungsweg kann prinzipiell immer eine mit den Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle sein. Nur bei Sonderbauten kann angeordnet werden, daß der zweite Rettungsweg baulich ausgeführt wird (zweiter Treppenraum).
Dieses Prinzip ist keineswegs auf Wohngebäude beschränkt (btw: eine Unterscheidung in privat und öffentlich gibt es in den Bauordnungen nicht - für Wohngebäude der unteren Gebäudeklassen, das klassische Ein- oder Zweifamilienhaus bzw. kleinere Mietshäuser, gibt es an manchen Punkten Erleichterungen).

ja gerade
bei Mehrfamilienhäusern diese „Berühmten“ Parkverbotsschilder
„Feuerwehrzufahrt“…weil nämlich „Otto Normalverbraucher“
nicht weiss,das die Feuerwehr mit ihren „Leiterwagen“ den 2.
Rettungsweg
für Privatwohnungen „bildet“.

Der „1.Rettungsweg“ ist das Treppenhaus…

Wobei dieses auch erst ab 2 Vollgeschossen über
Geländeoberfläche zutrifft…von sonstigen Ausnahmen usw.mal
ganz abgesehen…

Das ist schlicht Blödsinn. Es werden immer zwei Rettungswege gefordert. Die einzige Ausnahme ist ein Sicherheitstreppenraum, dann kann der zweite Rettungweg entfallen (wird oft bei Hochhäusern so gemacht). Der erste Rettungsweg muß über eine Treppe führen (flache Rampen können genehmigt werden, dies ist aber unabhängig von der Geschoßzahl)
Wenn Du allerdings sagen wolltest daß für ebenerdige Geschosse keine Treppe notwendig ist - dies ist trivial…

(Ansonsten wäre z.B. in Berlin fast jedes Haus in der
Innenstadt
zugemauert und die Haupstadt hätte 4 Millionen
Obdachlose…).

Ich habe mir eben die Bauordnung für Berlin angesehen…auch dort gilt das von mir Gesagte.

Außerdem ist selbst bei „Großveranstaltern“ die Regel,das
Fluchttüren
gesichert sind…Dort ist allerdings auch einiges an Geld in
diese
„Notausgangstüren“ investiert worden…

Andersherum wird ein Schuh draus… Das Geld wird nur investiert, weil der Bauherr sonst keine Bau- oder Betriebsgenehmigung erhalten würde, bzw. weil er sonst die Türen in den Rettungswegen nicht verschließen dürfte.

Bei der Westfalenhalle in Dortmund z.B. wird das über
Elektro-Magnete
gehandthabt…im Brandfalle (also bei Auslösung eines
Melders)
werdén sämtliche Nottüren automatisch durch Abfall der Magnete
geöffnet …oder als 2.Möglichkeit über Schlüsselschalter
durch die
Brandwachen der Feuerwehr.

Gegen Deinen Vorschlag einer technischen Lösung des Problems habe ich nichts gesagt…ich würde mir als Brandschützer mehr solcher Lösungen wünschen.

Gruß Stefan

1 „Gefällt mir“

Hallo Stefan,

Nicht „Googlen“…mal real nachfragen bzw.hinfahren…
Ich habe Verwandte dort in Berlin und hatte daher die Gelegenheit,schon öfters einmal bei einer „Bauabnahme“ dort dabei zu sein
(Konkret X-Berg,Prenzl-Berg und Schöneberg)…O-Ton:
"Wenn wir uns stur an die Vorschriften halten würden,wären 50 % der
Gewerbe-Immobilien in Berlin „dicht“ und 80 % der Wohnungsbebauung ".

Historische Altstädte wie Heidelberg,Münster (W) oder Soest (W) z.B.
müßtest du dann gleich mit einer Planierraupe „beseitigen“…
Weil hier ein „nachrüsten“ von 2.Fluchtwegen unmöglich ist,ohne jedes 2.Haus abzureißen…

Viel Wirkungs-und Sinnvoller wäre ein „Vorbeugender Brandschutz“.

Für „Otto Normalverbraucher“:
Die Haupt-Brandursachen bei Wohngebäuden sind
1.Brandstiftung
2.Defekte oder überhitze Elektrogeräte
3.Selbstverschuldete Brände

zu 1.
Bei Brandstiftung ist zu unterscheiden zwischen der
a) „warmen Renovierung“ ,d.h.Versicherungsbetrug durch
Eigentümer/Mieter
b) „Schadenfeuer“ durch Einbrecher

zu 2.
Bei Elektrogeräten ist zu unterscheiden
a) „Standby-Geräte“ die überhitzen…eine immer häufiger vorkommende
Brandart
b) defekte oder unsachgemäß Reparierte Geräte
c) Blitzschlag/Überspannungsschäden

zu 3.
Bei den selbstverschuldeten Bränden ist
a) der „Klassiker“ die Zigarette im Bett…
b) das Bügeleisen
c) E-Herd mit „vergessenen“ Topf /Fettüberhitung
d) Kinder,die mit Feuer spielen
e) sonstige unsachgemäße Verwendung von Elektrogeräten

Hier ist der erste Ansatz bei jedem selber…
Also:

  1. Stand-By-Geräte sobald sie nicht mehr gebraucht werden,
    „Allpolig“ vom Netz trennen…
    (Entsprechende Schalter-Steckdosenleisten gibt es im Fachmarkt)

  2. Einbau von Rauchmeldern
    Diese gibt es mittlerweile zu annehmbaren Preisen und jede
    Freiwillige Feuerwehr oder Berufsfeuerwehr hat einen
    Ansprechpartner,der konkrete Tipps zur Auswahl und Installation
    (und wenn man auf dem „Lande“ wohnt,sogar noch selber vorbeikommt)
    gibt.

  3. Training
    „Wie lösche ich eine Brennende Pfanne in der Küche?“
    …Dann muss halt mal die „Gute Tischdecke“ von Oma dran glauben…
    (ideal wäre natürlich eine „kommerzielle Brandlöschdecke“)
    aber zur Not geht das oder ein Hand/Trockentuch auch…

Wobei gerade der Punkt 2 (Rauchmelder) ein sehr entscheidender Faktor
ist…ein 2.Fluchtweg nutzt nämlich GAR NIX,wenn man im Schlaf von „Rauchgasen“ getötet wird…und das ist die Hauptverletzungsursache
bei Bränden…denn nicht jeder Brand führt zu einem „Lustig Flackernden Feuerchen“…viel Heimtückischer sind die „Schwelbrände“
wo enorm viel giftige Gase entstehen,aber kaum „Feuer“…
(„Bestes“ Beispiel wieder die Zigarette im Bett…wo die Glut der Zigarette oft Stundenlang in den Laken oder Bezügen „glimmt“ und so das Schlafzimmer „Tödlich verraucht“ bevor es zu einem offenem Feuer kommt…)

Wer wirklich was für seine Sicherheit tun will,sollte (sofern Mieter)
mit seinem Hauswirt Rücksprache nehmen bezüglich der Anbringung von Rauchmeldern im Treppenhaus (in der eigenen Wohnung ja kein Problem,aber das Treppenhaus sollte mitgesichert sein).
Im Idealfall wäre natürlich eine komplette Ausstattung des Hauses
mit Brandmeldern in jeder Wohnung/Treppenhaus/Keller/Boden…
(Wobei hier die heutige Technik soagr so hilfreich ist und bei im
Treppenhaus montierten Lautsprechern „FEUER KELLER (oder Boden usw)“
ansagen kann).

Das wäre in meinen Augen auch eine wesentlich bessere „Alternative“
anstelle des 2.Fluchtweges bei Gebäuden bis 30 Meter Firsthöhe…
Denn ein 2.Fluchtweg „öffnet“ nur Einbrechern eine 2.Möglichkeit in die Wohnungen zu gelangen…

mfg

Frank

Hallo Frank,

schön, Du hast also den einen oder anderen Lehrgang zum Thema Brandschutz besucht. Man könnte zwar noch einige Kommentare zu Deinen Ausführungen anbringen, aber das wäre lächerlich. Grundlegend Falsches war ja nicht dabei.
Nur hier bringt Dich Dein Grundwissen zu einer gefährlichen Schlußfolgerung:

Das wäre in meinen Augen auch eine wesentlich bessere
„Alternative“
anstelle des 2.Fluchtweges bei Gebäuden bis 30 Meter
Firsthöhe…
Denn ein 2.Fluchtweg „öffnet“ nur Einbrechern eine
2.Möglichkeit in die Wohnungen zu gelangen…

Der zweite Rettungsweg ist aus brandschutztechnischer Sicht unverzichtbar. Dazu gibt es keine „Alternative“! (Übrigens muß auch bei Gebäuden über 22m Höhe (nicht Firsthöhe, sondern Höhe des Rohfußbodens des oberstens Geschosses und 30m tauchen niergends auf) ein zweiter Rettungsweg oder ein sicher nutzbarer erster vorhanden sein.)
Brandverhütung ist ein wichtiges Thema. Da aber Brände nie völlig auszuschließen sind, muß für diesen Fall Vorsorge getroffen sein. Die Behördenmitarbeiter bzw. der Betreiber, der ein Gebäude ohne zweiten Rettungsweg betreiben (oder den Betrieb gestatten), stehen wegen fahrlässiger Tötung mit einem Bein im Gefängnis. Und dies ist nicht übertrieben…
Einbrüche sind in diesem Zusammenhang auch kein Thema, der zweite Rettungsweg hat i.d.R. keine größere Gefährdung zur Folge.

Gruß Stefan

P.S.:

Historische Altstädte wie Heidelberg,Münster (W) oder Soest
(W) z.B.
müßtest du dann gleich mit einer Planierraupe „beseitigen“…
Weil hier ein „nachrüsten“ von 2.Fluchtwegen unmöglich
ist,ohne jedes 2.Haus abzureißen…

Das ist natürlich auch völlig falsch, da der zweite Rettungsweg auch in diesen Städten vorhanden ist (mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle der Nutzungseinheit).

Hallo Stefan,

ich weiss ja nicht in welchem „Wolkenkuckucksheim“ du so wohnst…
aber gehe mal in normalen Städten in Mehrfamilien-Häuser rein…
Da findest du in der Regel schon den „Normalen“ Fluchtweg (also das Treppenhaus) „zugestellt“ mit Kinderwagen,Fahrrädern oder sogar Motorrollern…und dann gehe mal dahin,wo es einen „2.Fluchtweg“
gibt…
Wenn du Glück hast,kannst du dort sogar 1 oder 2 Etagen hochgelangen…
in der Regel schaffst du es aber nicht einmal reinzukommen…
weil da Koffer,Kisten,Körbe,Matrazen und was sonst noch gelagert wird…
am „schärfsten“ finde ich es,wenn dort auch noch Benzin für den Rasenmäher (und das gleich von mehrern Mietparteien) gelagert wird…

Das sieht nur dann anders aus,wenn es sich um ein Gebäude handelt,das höher als 30 Meter ist,denn dann sind dort so viele Mietparteien,das es auch einen „eigenen“ Hausmeister gibt,der sich um alles „kümmert“…
Ansonsten kannst du den "2.Fluchtweg " nämlich vergessen…

Ich wiederhole es noch einmal…
Ein 2.Fluchtweg nützt überhaupt nichts…wenn nicht anderweitige
Brandvorsorgemaßnahmen getroffen werden…

mfg

Frank

Hallo,

Nein so ist es eben nicht…
In Münster z.B. sind viele Wohnungen nur durch das Treppenhaus zu verlassen als Beispiel,da andere Zugänge im Brandfalle nämlich nicht zur Verfügung stehen…
(Da der Innenhofbereich nämlich nur durch das Treppenhaus zugänglich ist)

mfg

Frank

Hi,

Da findest du in der Regel schon den „Normalen“ Fluchtweg
(also das Treppenhaus) „zugestellt“ mit Kinderwagen,Fahrrädern
oder sogar Motorrollern…

und da ist der zweite Rettungsweg entberlich? Ich weiß nicht, ob ich lachen oder weinen soll…

Ansonsten kannst du den "2.Fluchtweg " nämlich vergessen…

Denkst Du eigentlich, bevor Du schreibst?

Ich wiederhole es noch einmal…
Ein 2.Fluchtweg nützt überhaupt nichts…wenn nicht
anderweitige
Brandvorsorgemaßnahmen getroffen werden…

Das macht mich langsam sprachlos. Da kann man nur hoffen, daß Du mit Deinem gefährlichen Halbwissen nicht zu viele Laien beglücken kannst.

Mein Wolkenkuckucksheim: knapp elf Jahre Berufsfeuerwehr, gehobener Dienst, mehrmonatige Ausbildungseinsätze bei diversen Berufsfeuerwehren mit intensiven Einblicken in den jeweiligen VB (ach, ja…auch „zu hause“ arbeite ich im VB).

Gruß Stefan