Hi.
In einem Haus wohnen 8 Parteien (Mieter bzw. Eigentümer).
Einige Mieter haben die Angewohnheit, nachts die (einzige) Haustür von innen abzuschließen, sodass man nur mit einem Schlüssel das Haus verlassen kann.
Frage 1:
Ist es erlaubt, die Tür abzuschließen? Denn schließlich wird dadurch der einzige Fluchtweg versperrt.
Frage 2:
Wenn es kein Verbot zum Abschließen gibt (Frage 1), kann der Eigentümer (die Eigentümer) bestimmen, dass nicht abgeschlossen werden darf?
Vielen Dank für Antworten
☼ Markuss ☼
Hallo Markus,
unbenommen von der Frage warum du das hier und nicht im Mietrechtsforum gefragt hast, wäre noch interessant zu wissen was der Mietvertrag dazu sagt. Gibt es dort ggf. einen Passus zum Thema?
mfg
Simon
Hallo Simon,
ist das nicht völlig irrelevant? Ich dachte immer, daß ein Fluchtweg grundsätzlich nicht zugesperrt werden darf…
Viele Grüße
Anja
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi.
In einem Haus wohnen 8 Parteien (Mieter bzw. Eigentümer).
Einige Mieter haben die Angewohnheit, nachts die (einzige)
Haustür von innen abzuschließen, sodass man nur mit einem
Schlüssel das Haus verlassen kann.
Frage 1:
Ist es erlaubt, die Tür abzuschließen? Denn schließlich wird
dadurch der einzige Fluchtweg versperrt.
Frage 2:
Wenn es kein Verbot zum Abschließen gibt (Frage 1), kann der
Eigentümer (die Eigentümer) bestimmen, dass nicht
abgeschlossen werden darf?
Vielen Dank für Antworten
Hallo,
in einem 8-Familine-Haus ist es blanker Unsinn, wenn jemand die Haupttüren schliesst. Dies bedeutet, dass ein Mieter/Eigentümer immer bei Besuch selbst zur Haustüre muss, um den Besucher zu empfangen und auch notfalls nachts mit hinab muss, um den Gast wieder aus dem Haus zu lassen. Wenn in einem Haus eine Türsprechanlage ist, muss man nicht nochmals abschliessen, sondern kann von der Wohnung aus öffnen.
Hier soll nicht unterlassen werden hinzuweisen, dass es - leider - zuviel Bürger gibt, die ein überhöhtes Sicherheitsbedürfnis haben.
Die Parteien sollten solche Vorgänge möglichst unter sich abklären.
Grüsse Günter
Gibt es Sicherheitsvorschrift?
unbenommen von der Frage warum du das hier und nicht im
Mietrechtsforum gefragt hast,
Hi.
Die erste Frage ist keine Frage fürs Mietrechts-Forum, weil es nicht ums Mietrecht geht, sondern um eine Sicherheitsvorschrift von Polizei bzw. Feuerwehr. Es geht um einen Fluchtweg, der versperrt ist.
Die zweite Frage geht schon eher ins Mietrecht. Da die beiden Fragen aber zusammenhängen, habe ich sie zusammengelassen (Damit hier keiner ‚Doppelposting‘ schreit!).
wäre noch interessant zu wissen
was der Mietvertrag dazu sagt. Gibt es dort ggf. einen Passus
zum Thema?
Die Mietvertäge kann ich nicht einsehen, da ich kein Mieter bin.
Außerdem wage ich es zu bezweifeln, dass ein eventueller Passus in einem Mietvertrag gültig ist, wenn er gegen Sicherheitsvorschriften verstößt.
Gruß
☼ Markuss ☼
wäre noch interessant zu wissen
was der Mietvertrag dazu sagt. Gibt es dort ggf. einen Passus
zum Thema?
mfg
Simon
Hallo Simon,
ist das nicht völlig irrelevant? Ich dachte immer, daß ein
Fluchtweg grundsätzlich nicht zugesperrt werden darf…
Viele Grüße
Anja
Hi Anja.
Eben! Es geht hier um einen zugesperrten Fluchtweg (auch wenn er nicht in einem Fluchtwegplan als solcher bezeichnet ist).
Wenn z.B. nachts eine Wohnung brennt, und die Leute in der 3.Etage wollen nach draußen flüchten, haben aber in der Panik keinen Schlüssel mitgenommen (oder können ihn wegen des Feuers nicht erreichen), sollen die dann bitte schön wieder nach oben in die brennende Wohnung um (doch) einen Schlüssel zu holen…?
Mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass es einen Fluchtweg geben muss.
☼ Markuss ☼
ist das nicht völlig irrelevant? Ich dachte immer, daß ein
Fluchtweg grundsätzlich nicht zugesperrt werden darf…
Bei öffentlichen Gebäuden/Einrichtungen ja, bei Mietshäusern wäre mir das unbekannt (was ja nichts heißen muss).
mfg
Simon
Hallo,
Ist es erlaubt, die Tür abzuschließen? Denn schließlich wird
dadurch der einzige Fluchtweg versperrt.
sachlich unsinnig, rechtlich nicht zu beanstanden. Vorgeschriebene Fluchtwege gibt es für öffentliche Gebäude, Veranstaltungs-, Beherbergungs- und Gastronomiegewerbe usw. Anders formuliert: Solange die Tür innen ein Schloß hat, gehört es zum bestimmungsgemäßen Gebrauch, diese auch abzuschließen.
Gruß,
Christian
Anders formuliert: Solange die Tür innen ein Schloß hat,
gehört es zum bestimmungsgemäßen Gebrauch, diese auch
abzuschließen.
Unsinnig.
Es gibt offizielle Fluchtwegtüren, die auch ein Schloss haben, aber dennoch nicht angeschlossen werden dürfen (eben weil es ein Fluchtweg ist).
Gruß
☼ Markuss ☼
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Anders formuliert: Solange die Tür innen ein Schloß hat,
gehört es zum bestimmungsgemäßen Gebrauch, diese auch
abzuschließen.
Unsinnig.
Es gibt offizielle Fluchtwegtüren, die auch ein Schloss haben,
aber dennoch nicht angeschlossen werden dürfen (eben weil es
ein Fluchtweg ist).
Ich habe mich wohl mißverständlich ausgedrückt: Fluchttüren im vorgeschriebenen Sinne gibt es nicht in Privatgebäuden. Daher kann man niemandem einen Vorwurf machen, wenn er in einem Privatgebäude ein Schloß so benutzt, wie man es normalerweise und hier auch erlaubterweise benutzt, d.h. es abschließt.
Gruß,
Christian
Hallo Markus,
Mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass es einen
Fluchtweg geben muss.
Dein gesunder Menschenverstand in allen Ehren … das heißt aber noch lange nicht, daß das rechtlich auch so ist *ganzbreitgrins*.
Möglicherweise handelt es sich nur um eine Haustür mit Schloß und dieses Schloß wird von risikobewußten Menschen bestimmungsgemäß genutzt.
Wo ist Dein Problem?
Du kennst die Mietverträge nicht, weil Du weder Mieter noch Vermieter bist!
Warum lösen die Parteien das nicht unter sich? Oder ist das für die kein Problem, sondern nur für Dich?
Grüße
Gordie
Hi.
Frage 1:
Ist es erlaubt, die Tür abzuschließen? Denn schließlich wird
dadurch der einzige Fluchtweg versperrt.
http://www.mieterschutzportal.de/modules.php?name=Co…
Frage 2:
Wenn es kein Verbot zum Abschließen gibt (Frage 1), kann der
Eigentümer (die Eigentümer) bestimmen, dass nicht
abgeschlossen werden darf?
http://www.spar-undbauverein.de/index.php?id=75,0,0,…
bye
Das ist mal ne tolle Antwort! *Stern*
Vielen Dank, Marion.
Gruß nach BW!
☼ Markuss ☼
Hallo Markus,
Hi.
Mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass es einen
Fluchtweg geben muss.
Dein gesunder Menschenverstand in allen Ehren … das heißt
aber noch lange nicht, daß das rechtlich auch so ist
*ganzbreitgrins*.
Das ist mir bewusst.
Und weil ich meinem gesunden Menschenverstand nicht immer traue, hatte ich hier nachgefragt, ob es dazu eine entsprechende Vorschrift gibt.
Möglicherweise handelt es sich nur um eine Haustür mit Schloß
und dieses Schloß wird von risikobewußten Menschen
bestimmungsgemäß genutzt.
Riskobewusste? Das sind eher ängstliche Mitmenschen. Weil die sogar die schwere Stahl-Kellertür doppelt abschließen. Völlig unsinnig!
Wo ist Dein Problem?
Ich habe kein Problem, sondern eine Frage.
Du kennst die Mietverträge nicht, weil Du weder Mieter noch
Vermieter bist!
Danke für die Auskunft! Weiß ich selbst!
Warum lösen die Parteien das nicht unter sich?
Oder ist das für die kein Problem, sondern nur für Dich?
Wie gesagt, es ist kein Problem. Jedenfalls nicht für mich.
Aber ehe man mit der Tür ins Haus fällt [Anm.: wie passend, diese Redewendung], sollte man sich erst einmal schlau machen, ob es Vorschriften zu dem Thema gibt (oder nicht), bevor man auf diese risikobewussten/ängstlichen Mitmenschen zugeht.
Getreu dem Motto von Dieter Nuhr: „Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten!“
Achja: Wie wär es, wenn du mal mehr sachlich bleibst, anstatt hier Sprüche zu klopfen. Getreu dem Motto…
Gruß
☼ Markuss ☼
2 „Gefällt mir“
*gg*
Ach diese Belohnungsdinger, für die ich mich geschmeichelt fühlen darf und die nur meinem Ehgo dienen *gg*
Vielen Dank, Marion.
Ich hab zu danken, seit www werd ich immer fitter im googeln 
Und mein Stern war schnell „verdient“
http://www.google.de/search?hl=de&q=Abschlie%C3%9Fen…
war auch ganz einfach, die ersten bieden Links ein Volltreffer.
NEIN, das soll nicht heißen Googel doch erst mal. Wirklich nicht!
Gruß nach BW!
Gruß ins Exil
bye
*Stern* (Nicht die Illustrierte!)
Hi.
Ach diese Belohnungsdinger, für die ich mich geschmeichelt
fühlen darf und die nur meinem Ehgo dienen *gg*
Genau. Meinem Kater werf ich zur Belohnung ein Leckerli hin.
Du bekommst ein Stern(chen)! *grins*
Gruß ins Ländle.
☼ Markuss ☼
Hi,
Ich habe mich wohl mißverständlich ausgedrückt: Fluchttüren im
vorgeschriebenen Sinne gibt es nicht in Privatgebäuden. Daher
kann man niemandem einen Vorwurf machen, wenn er in einem
Privatgebäude ein Schloß so benutzt, wie man es normalerweise
und hier auch erlaubterweise benutzt, d.h. es abschließt.
aber auch das stimmt nicht. Zwei voneinander unabhängige Fluchtwege sind (mit einer hier irrelevanten Ausnahme) für jeden Aufenthaltsraum vorgeschrieben.
Leider, und insofern hast Du recht, fehlt für „normale“ Bauten (für die es keine Sonderbauvorschriften gibt) die explezite Vorschrift, daß Rettungswege frei passierbar sein müssen. Die imLink von Marion angesprochene Generalklausel ist imho aber mit einer verschlossenen Haustür unvereinbar. Hier greift auch kein Bestandschutz.
Es wäre daher sehr zu begrüßen, wenn diese Frage endlich mal richterlich entschieden würde…
Übrigens gibt es im Baurecht (zumindest im Bezug auf den Brandschutz) keine Unterscheidung zwischen „privaten“ und „öffentlichen“ Gebäuden.
Als Beispiel die entsprechende Vorschrift der hessischen Bauordnung:
http://www.hessenrecht.hessen.de/gvbl/gesetze/361_Ba…
(Brandschutz ist das zentrale Thema der Bauordnungen, im Brandschutz haben sie ihren Ursprung)
Gruß Stefan
Hallo Markuss,
nein für private Wohnungen gibt es keine Vorschriften über Fluchtwege…
Ich würde allerdings mal mit dem Hauswirt reden,ob man das vorhandene
Schloß nicht gegen ein „Panikschloß“ austauschen kann…
Dabei muß höchstwahrscheinlich nicht einmal eine „Neuausgabe“ von Schlüsseln erfolgen,da bei vielen neuen Schließungen der Schließzylinder
bleibt und nur das Schloß an sich gewechselt wird…
Danach kann die Tür ruhig abgeschlossen sein,
von der Innenseite kann man sie „immer“ nur mit dem Türgriff öffnen.
mfg
Frank
Hallo Frank,
nein für private Wohnungen gibt es keine Vorschriften über
Fluchtwege…
das ist falsch! Oder Wortglauberei, denn die Bauordnungen sprechen nur von Rettungswegen. Und für nahezu alle Nutzungseinheiten (z.B. Wohnungen) sind derer zwei vorgeschrieben… (siehe auch meinen Beitrag unten).
Gruß Stefan
Hallo,
http://www.mieterschutzportal.de/modules.php?name=Co…
dieser Link stellt die Problematik verständlich und kompetent dar. Dazu ist eigentlich nicht viel zu sagen…
Gruß Stefan