Haustür absperren

Liebende Wissende,

Kann ein Mieter die Haustür (nicht die Wohnungstür) mit einem Schlüssel absperren. Ist das nicht die Fluchttür für Feuer?

Die Haustür steht hin und wieder mal offen und der Mieter hat sie jetzt abgesperrt. Jetzt kommt kein Besucher mehr rein, man muss die Tür aufsperren.

Ist das richtig?

Vielen Dank für ernstgemeinte Zusdchriften im Voraus.

Hallo,

können kann der Mieter ganz offensichtlich! :smile:

Okay, Scherz beiseite: Sollte eine weitere Tür ins Freie, etwa eine Hoftür o.ä. vorhanden sein, dann wäre das Versperren der Haustür kein Problem, da die Hoftür als Fluchttür ausreicht.

Ist die Haustür der einzige Fluchtweg, dann sieht das schon anders aus. Allerdings ergeben sich die jeweiligen Bestimmungen des Brandschutzes aus den ländereigenen Verordnungen, die zu prüfen wären.

Evtl. ergeben sich sowohl aus der weit offen stehenden Haustür und aus der abgeschlossenen Haustür im Fall des Falles Ansprüche der Nachbarn untereinander (Einbruch bzw. Sachbeschädigung durch Feuer).

Gruß
Nita

Hallo !
Das ist nicht einheitlich geregelt.

Bei „normalen“ Mehrfamilienhäusern handelt es sich um einen begrenzten,ortskundigen Personenkreis.
Da meist nur tagsüber mit ortsfremden Besuchern gerechnet werden muss,soll auch tagsüber die Tür von innen ohne Schlüssel zu öffnen sein. Schließlich müssen auch Handwerker oder Lieferanten selbst ins Freie gelangen können,wenn andere Bewohner unbemerkt hinter ihnen absperren. Die können ja im Ernstfall nicht auf einen Schlüsselträger warten !
Nachts darf und soll abgesperrt werden,weil ja die Bewohner mit der Sache vertraut sind und Schlüssel haben.

In Gebäuden mit weitgehend ortsfremden Besuchern MUSS die Tür schlüssellos(Panikriegel etwa) jederzeit zu öffnen sein,von innen muss man immer ohne Schlüssel rauskommen. Es kann Alarmsignal geben,aber raus muss man kommen. Das ist dann auch eine Bauauflage in der Genehmigung.

MfG
duck313