Angenommen, der Sohn der eigenen Frau donnert
aufgrund eine Angstattacke vor dem nachbarlichen Hund (der ihn bereits gebissen hat)
und der damit verbundenen fluchtartigen Reaktion ins eigene die Haustür des selbstbewohnten Eigentums
an ein dahinter befindliches Heizkörperventil
und beschädigt den Drahtglaseinsatz der Haustür
in der Art, das ein Austausch notwendig wird.
Welche Versicherung zahlt das ggf. ?