wir wohnen seit einem halben Jahr in einer neuen Wohnung. Einige (für uns) Mängel sind uns erst später eingefallen.
Im Schlafzimmer ist kein Lichtschalter, dieser ist nur über eine Tür und Stufe ins Wohnzimmer erreichbar
Die Haustüre hat eine Klinke - jeder kann reinkommen, wenn sie nicht abgeschlossen ist
Die Wohnungstür hat keinen Spion, schlecht in Bezug auf die Haustür, siehe oben
Der Dachboden ist über das Treppenhaus erreichbar und der Haken liegt im Treppenhaus - unebfugter Zutritt Haustür, siehe oben. Da hier aber zwei Parteien wohnen: wer nimmt nun den Haken?
Zumal jemand einfach den Dachboden damit ausräumen könnte, wenn jemand mal vergisst die Haustür abzuschließen.
Licht im Treppenhaus geht nicht automatisch aus, wurde schon oft von Fremden vergessen auszumachen
Viele Fragen, ich weiß. Aber vielleicht kann mir jemand ein paar Tipps geben wie ich mich verhalten kann oder ob der Vermieter für einiges verpflichtet ist.
rechtliche Beratung darfst Du hier nicht erwarten - also meine Vorschläge für Praxisnahe Lösungen:
Im Schlafzimmer ist kein Lichtschalter, dieser ist nur über eine Tür und Stufe ins Wohnzimmer erreichbar
ggf. montiert Ihr eine neue Lampe mit Fernbedienung bzw. stellt eine Stehlampe odgl. mit Fernbedienung auf - sowas gibts inzwischen für relativ kleine Geld und der Aufwand ist gering, zumal beim Auszug auch nichts „zurückgebaut“ werden müsste.
Die Haustüre hat eine Klinke - jeder kann reinkommen, wenn sie nicht abgeschlossen ist
Sofern nicht Ihr allein diese Tür nutzt (also auch andere Mietparteien oder der Eigentümer sie nutzen/nutzt), können hier nur in Abstimmung mit diesen Änderungen vorgenommen werden. Wird die Haustür ausschließlich von Euch genutzt, könnte man einen Beschlag montieren, der außen nediglich einen festen Knauf hat - man kann dann allerdings imme rnur mit Schlüssel öffnen.
Die Wohnungstür hat keinen Spion, schlecht in Bezug auf die Haustür, siehe oben
Auch sowas gibt es inzwischen drahlos für relativ kleines Geld zu kaufen und (nachträglich) anzubringen - bei Auszug ohne großen Aufwand zu demontieren und mitzunehmen.
Der Dachboden ist über das Treppenhaus erreichbar und der
Haken liegt im Treppenhaus - unebfugter Zutritt Haustür, siehe
oben. Da hier aber zwei Parteien wohnen: wer nimmt nun den
Haken?
Zumal jemand einfach den Dachboden damit ausräumen könnte,
wenn jemand mal vergisst die Haustür abzuschließen.
Was spricht dagegen, einen zweiten „Haken“ anzuschaffen und beide Mietparteien verwahren den in ihrer Wohnung - unabhängig davon, sollte man auf dem Dachbaden nie Wertgegenstände verwahren, weil es einem Profi kaum Mühe macht, die Bodenluke auch ohne „Haken“ zu öffnen . . .
Licht im Treppenhaus geht nicht automatisch aus, wurde schon
oft von Fremden vergessen auszumachen
In Abstimmung mit der anderen Partei (und ggf. dem Vermieter) könnten statt der Lichtschalter eventl. Bewegungsmelder installiert werden oder das Flurlichicht mit einer Zeitschaltuhr kombiniert werden, die es automatisch abschaltet . . .
Viele Fragen, ich weiß. Aber vielleicht kann mir jemand ein
paar Tipps geben wie ich mich verhalten kann oder ob der
Vermieter für einiges verpflichtet ist.
Offenbar sind alle o. g. Zustände nicht neu und waren bei Abschluss des Mietvertrages bzw. Wohnungsbesichtigung bereits so. Falls sie für Dich/Euch untragbar sind, müsst Ihr ggf. eine andere Wohnung suchen . . .
wir wohnen seit einem halben Jahr in einer neuen Wohnung.
Einige (für uns) Mängel sind uns erst später eingefallen.
Im Schlafzimmer ist kein Lichtschalter, dieser ist nur über
eine Tür und Stufe ins Wohnzimmer erreichbar
Und das fällt erst später auf ?
Was denn nun, gar keine Beleuchtungsmöglichkeit im Schlafzimmer vorhanden oder Licht ja, aber Schalter fehlt,es gucken die nackten Kabel aus der Wand ? ?
Die Haustüre hat eine Klinke - jeder kann reinkommen, wenn
sie nicht abgeschlossen ist
Sah man bei Besichtigung.
Aber das ist doch wie im Mehrfamilienhaus, tagsüber ist Tür ins Treppenhaus meist auf.
Wenn zu unsicher empfunden, dann schließ doch jedesmal ab. Hauptsache es gibt Klingel/Sprechanlage.
Die Wohnungstür hat keinen Spion, schlecht in Bezug auf die
Haustür, siehe oben
Sah man doch auch. Ist keine Pflicht. Mieter darf aber einen einbauen lassen.
Der Dachboden ist über das Treppenhaus erreichbar und der
Haken liegt im Treppenhaus - unebfugter Zutritt Haustür, siehe
oben. Da hier aber zwei Parteien wohnen: wer nimmt nun den
Haken?
Also Bodenluke mit Auszugstreppe und Bedienstange mit Haken ?
Zumal jemand einfach den Dachboden damit ausräumen könnte,
wenn jemand mal vergisst die Haustür abzuschließen.
Ist da wertvolles zu holen ? Wie schützt man es denn dann vor Zugriff durch Nachbarn ?
Dann kauft eine 2. Stange und jeder Mieter nimmt seine Stange mit in seine Wohnung !
Das Ding kostet unter 10 € und wenn man einen Besenstiel und den Hakenkopf aus dem Eisenwarenladen kauft, dann ist es noch billiger machbar.
Licht im Treppenhaus geht nicht automatisch aus, wurde schon
oft von Fremden vergessen auszumachen
Auch das ist dort eben so. Automatisches Treppenlicht ist auch nicht Pflicht.
2 Mieter wohnen da, das müsste auch klappen, Licht nach Gebrauch auszuschalten.
Man kann das beim Vermieter anregen auf Automatik umzubauen. Ist aber als Modernisierung auf die Mieter umlegbar.
Der Dachboden ist über das Treppenhaus erreichbar und der Haken liegt im Treppenhaus - unbefugter Zutritt Haustür, siehe oben. Da hier aber zwei Parteien wohnen: wer nimmt nun den Haken?
Den vorhandenen Haken dem Mitbewohner zur Aufbewahrung in seiner Wohnung übergeben und für Dich selbst einen neuen Haken im Baumarkt besorgen.
Licht im Treppenhaus geht nicht automatisch aus, wurde schon oft von Fremden vergessen auszumachen.
Da hilft nur, einen Elektriker mit der Installation eines Treppenhausautomaten zu beauftragen.
Ich habe Dir bewusst keine Tips für ein Herumbasteln an Deiner Elektroinstallation gegeben, weil ich Dir das nötige Fachwissen nicht zutraue.
danke für die Antworten.
Wusste nur nicht wenn ich selber aktiv werde, ob ich bei allem den Vermieter um Erlaubnis fragen muss.
Aber das liest sich ja alles so, dass man die Probleme mit wenig Geld und Aufwand selber lösen kann.
Dann kann ich mich mit meinen Nachbarn kurzschließen.
Wusste nur nicht wenn ich selber aktiv werde, ob ich bei allem
den Vermieter um Erlaubnis fragen muss.
Das ist im Zweifel ganz einfach:
Wenn man etwas nach dem Auszug wieder entfernen und in den ursprünglichen Zustand versetzen kann (z.B. durch abschrauben), ohne dass Spuren bleiben (z.B. Bohr- oder Schraublöcher), dann braucht man nicht zu fragen.
Aber auch hier gibt es - wie immer - natürlich Ausnahmen.