Haustür u. Balkonfliesen? Alles VERMIETERsache?

Hallo,

ich habe zwei Sachen, die ich gerne mit meinem Vermieter klären möchte, mich aber zuvor schlau machen möchte:

  1. zuerst ging meine Wohnungstüre gar nicht „zuzuknallen“, d.h. ich mußte sie immer mit dem Schlüssel
    schließen. Dann irgendwann, fiel sie einfach so leicht von alleine zu, daß ich schonmal durchs Fenster
    einsteigen mußte. Jetzt aber, ziehe ich sie zu - und schwupp, wenn ich etwas stärker dagegen drücke, ist
    sie wieder auf. Also mit einfachem zuziehen ist nichts mehr, muß immer doppelt abschließen, selbst wenn
    ich mal nur zum Müll gehe.Von Sicherheit kann keine Rede sein…

  2. Die Lasur meiner Balkonfliesen splittert stark ab, zusätzlich fallen einzelne Fliesen auch ab (bisher nur
    die senkrecht angebrachten an der Außenkante, die in der Dachrinne landen) Sieht natürlich sehr unschön
    und immer schmutzig aus. Außerdem habe ich ständig diese Lasuren rumliegen.

Frage: Ist der Vermieter für diese beiden Sachen zuständig? Wichtiger ist mir allerdings die Haustüre. Ich
fürchte nämlich, er will nichts zahlen, weil er das Haus erst vor einem Jahr gekauft hat und er erstmal Geld
verdienen möchte. Kanner, falls er doch tätig wird, die Kosten in irgendeiner Weise (auch indirekt) auf mich
abwälzen?

Dankefür Eure Infos!!

Caren

Hallo Caren,
Reparaturen sind immer Sache des Vermieters. Und darum dürfte es sich bei der Sache mit den Fliesen wohl handeln. Bei der Wohnungstür ist dass m. E. nicht ganz so einfach, da Du sie durch abschließen ja sichern kannst. M. E. liegt aber auch hier ein Mangel vor, da nach zuziehen der Wohnungstür sich diese nicht durch einfaches gegen drücken wieder öffnen lassen darf. Übrigens: Solltest Du eine Hausratversicherung haben, empfiehlt es sich ohnehin, die Wohnungstür richtig zu verschließen, da es sonst im Falle eines Einbruchs zu Schwierigkeiten mit der Schadensregulierung kommen kann. Sprich mit Deinem Vermieter und rede dabei von „Reparaturen“.

Andreas

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Hallo Caren,

  1. zuerst ging meine Wohnungstüre gar nicht „zuzuknallen“,
    d.h. ich mußte sie immer mit dem Schlüssel
    schließen. Dann irgendwann, fiel sie einfach so leicht von
    alleine zu, daß ich schonmal durchs Fenster
    einsteigen mußte. Jetzt aber, ziehe ich sie zu - und schwupp,
    wenn ich etwas stärker dagegen drücke, ist
    sie wieder auf. Also mit einfachem zuziehen ist nichts mehr,
    muß immer doppelt abschließen, selbst wenn
    ich mal nur zum Müll gehe.Von Sicherheit kann keine Rede
    sein…

Hier liegt ein Mangel an der Mietache vor. Diesen Mangel dem Vermieter schriftlich mitteilen und den Vermieter bitten, sich den Mangel zu besehen und ihn zu beseitigen.

  1. Die Lasur meiner Balkonfliesen splittert stark ab,
    zusätzlich fallen einzelne Fliesen auch ab (bisher nur
    die senkrecht angebrachten an der Außenkante, die in der
    Dachrinne landen) Sieht natürlich sehr unschön
    und immer schmutzig aus. Außerdem habe ich ständig diese
    Lasuren rumliegen.

Der Vermieter ist auch hier zuständig. Insbesondere Mängel ausserhalb der Wohnung - wie hier Balkon - sind Sache des Vermieters.

Frage: Ist der Vermieter für diese beiden Sachen zuständig?
Wichtiger ist mir allerdings die Haustüre. Ich
fürchte nämlich, er will nichts zahlen, weil er das Haus erst
vor einem Jahr gekauft hat und er erstmal Geld
verdienen möchte. Kanner, falls er doch tätig wird, die
Kosten in irgendeiner Weise (auch indirekt) auf mich
abwälzen?

Nein, kann er nicht. Aber Du hats dei Möglichkeit, wenn die Türe nicht funktioniert und der Mangel nicht beseitigt wird, eine Mietmindeurng anzukündigen und vor allem - den Vermieter in einer solchen Sache aufmerksam machen, dass jede Haftuzng bei einem Einbruchsdiebstahl von Dir gegen ihn in Regress genommen wird. Dies aber nur als allerletztes Mittel.

Diese Reparaturen haben nichts mit der Kleinreparaturklausel zu tun, die möglicherweise im Mietvertrag auf Dich abgewälzt sind.

Gruss Günter