Haustür wird zugeparkt

Folgende Situation:

  • unser Haus liegt in einer verkehrsberuhigten Straße…hier darf man ja nur auf gekennzeichneten Flächen parken
  • einige Spaßvögel parken einfach wo sie wollen
  • der Bürgersteig vor unserem Haus ist gerade mal 120 cm (also Mutti mit Kinderwagen passt gerade mal so drauf)

Wenn nun also irgendso ein Spaßvogel mal wieder direkt vor unserem Haus parkt (was sie komischerweise immer genau vor der Haustür tun), dann muss man sich zwischen Auto und Hauswand durchquetschen um zur Tür zu kommen.

Fragen:

1.) Welche Ordnungswidrigkeit liegt hier vor (außer natürlich Falschparken)?
2.) Wer ist schuld, wenn ich aus dem Haus gehe und gegen das Auto stolper und es einen Kratzer davon trägt (wenn ich z. B. meinen Schlüssel noch in der Hand hab)
3.) Kann ich denen nicht vorwerfen, mir den Fluchtweg zu versperren? Wenn ich wirklich mal in Panik aus dem Haus rennen würde - ich würde voll gegen das Auto ballern.

Hm, aus meinem Rechtsverständnis heraus:

  1. wie Sie ja schon ganz richtig erkannt haben, ist eine Ordnungswidrigkeit das Falschparken bzw. Parken auf dem Gehweg (wenn ich die Schilderung richtig verstanden habe). Dafür ist wohl das Ordnungsamt zuständig bzw. Sie könnten den „Falschparker“ anzeigen.
  2. Die Tatsache das ein Fahrzeug falsch parkt, spricht Sie m.E. nicht von Ihrer Sorgfaltspflicht gegenüber dem Fahrzeug frei. Sollten Sie also tatsächlich „stolpern“ und mit Ihrem Schlüssel oder sonst irgendwie das Fahrzeug beschädigen, müssten Sie bzw. Ihre Haftpflichtversicherung für den am Fahrzeug entstandenen Schaden aufkommen.
  3. Als „Fluchtweg“ kenne ich nur speziell ausgewiesene Flächen, etc. Es dürfte auch auf der „Flucht“ möglich sein, einige Schritte nach links oder rechts zu laufen und an einem geparkten Fahrzeug vorbeizukommen. Mal ganz abgesehen davon, dass es doch sehr unwahrscheinlich ist, dass Sie Ihr Wohnhaus ausgerechnet dann fluchtartig verlassen müssen, wenn gerade ein Fahrzeug falsch geparkt vor der Haustür steht.

Das ist meine rechtliche Einschätzung zu Ihrem Problem.
Ich würde mal beim Ordnungsamt bzgl. der Situation vorsprechen, die müssten genaueres dazu sagen können.

mfg

Hallo, davon habe ich leider keine Ahnung, kann also nicht dazu sagen. Ciao Ricco

Hallo, ich bin kein Fachmann um auf diese Fragen antworten zu können. Mein Bauchgefühl sagt mir, es liegt hier eine Ordnungswidrigkeit vor, an der Stelle kein „Parken“ oder „Halten“ erlaubt ist. Sonst kommt noch Parken auf dem Bürgersteig infrage. Ich meine, man kann nicht alle Fälle, die eintreten könnten, berücksichtigen und mit Strafen belegen. Es muß erstmal zu einer gefährlichen Situation kommen um dann zu entscheiden wer die Schuld trägt. Für stolpern auf dem Bürgersteig ist die Stadt oder Gemeinde verantwortlich, für Falschparken der Halter des PWK.
Ich glaube auch nicht daß Du gleich den Abschleppdienst bestellen kannst evtl. bleibst Du dann auf den Kosten sitzen. Besser ruhig bleiben sonst gibt es noch mehr Ärger.
Gruß Ingeborg

Hallo

Zu dieser Rechtsfrage kann ich keine Angaben machen.

MfG

Hallo,
sorry bin in dieser Angelegenheit kein Experte.
Tut mir leid.
MFG

Die Ordnungswidrigkeit ist falsch parken.
Ordungsamt anrufen oder Bild mit Datum machen und hinschicken.
Man könnte aber auch per Zettel (wenn es immer der gleiche ist) darauf hinweisen.

Zum Thema Kratzer: Schuld ist immer der Verursacher. Aus versehen zahlt die Haftpflicht, aus Absicht Du.
Wobei ob DAS eine Lösung ist, möchte ich sehr bezeifeln!

Hallo,
Das Parken auf Gehweg geschieht auf öffentlichem Grund und ist ein Verstoß gegen die StVO. Also müsste die Polizei tätig werden mit Abschleppen oder Strafzettel. Es gefährdet bspw. bei einem Brand Leben, wenn man u.U. das Haus nicht verlassen kann oder ähnliche Szenarien (Gefahrenabwehr).
Somit dürften für den Anzeigenden eigentlich keine Kosten entstehen.
Ich würde in die nächste Polizeistation gehen und mich informieren, was getan werden kann, um die Gesamtsituation kurzfristig und nachhaltig zu verbessern. Fotos mitnehmen wäre nicht schlecht, möglichst auch Kennzeichen aufnehmen.
MfG KKl

Haus liegt in einer verkehrsberuhigten Straße…hier

darf man ja nur auf gekennzeichneten Flächen parken

  • einige parken einfach wo sie wollen

der Bürgersteig vor unserem Haus ist gerade mal 120 cm

(also Mutti mit Kinderwagen passt gerade mal so drauf)

Beim Parken direkt vor der Haustüre
muss man sich zwischen Auto und Hauswand

durchquetschen um zur Tür zu kommen.

Fragen:
1.) Welche Ordnungswidrigkeit liegt hier vor (außer natürlich
Falschparken)?
2.) Wer ist schuld, wenn ich aus dem Haus gehe und gegen das Auto stolper und es einen Kratzer davon trägt (wenn ich z. B. meinen Schlüssel noch in der Hand hab)

3.) Kann ich denen nicht vorwerfen, mir den Fluchtweg zu versperren? Wenn ich wirklich mal in Panik aus dem Haus rennen würde - ich würde voll gegen das Auto ballern.

Hallo Tonic84,

bin leider verkehrsjuristisch nicht bewandert und kann Dir nur raten, sich professionellen Rat bei einem solchen zu holen und vor allem nicht unbedacht und vorschnell zu reagieren. Schließe Dich am besten mit ebenfalls genervten Nachbarn zusammen.

Viel Erfolg und gute Neven wünscht Dir

  • Kampfzwergerl -

Mein Tipp ganz spontan, wende dich an das Ordnungsamt, vielleicht richtet man auf deinen Wunsch eine Halteverbotszone ein.
Ehrlich ich kann dir nicht helfen, mein Gebiet, in welchem ich meine Erfahrungen weitergeben kann, ist Mietrecht.
Aber verkratze nicht fremde Autos, das ist Sachbeschädigung.

Liebe Grüße
Zwillingsjungfrau

Hallo,
dort müßte ein Schild angefordert werden (z.B.Falschparker werden kostenpflichtig abgeschleppt).Das wäre super da du dann echt jedes Mal die Autos abschleppen lassen könntest.
Das Amt (die Stadt)ist zuständig dafür. Welches Amt genau Weiß ich leider nicht. Ich würde es beim Ordnungsamt, der Polizei und Straßenverkehrsamt einmal genau hinterfragen. Auf jeden Fall mit Polizei versuchen und am besten echt Mütter mit Kinderwagen vor Ort anrufen lassen. Je mehr desto besser. Mein Vater hat auch öfters mal die Polizei gerufen wegen einem Wohnwagen vor unserer Türe.Die sind gekommen und haben das geklärt das er da nicht mehr parken darf(obwohl Platz war u.kein Parkverbot-aber weil er die Sicht immer versperrt hat usw.) Dann werden zumindest schon mal viele Strafzettel verteilt!! Das wird die jenigen richtig ärgern. Die Stadt „muß“ was machen und sich das vor Ort auch ansehen!!!
Tut mir leid das ich da nicht genau bescheid weiß wie das läuft.
Alles Gute

Bei Rathaus und Ortnungsamt Nachfragen!
Wenn die Personen (absichtlich?) vor der Tür parken, und Sie dadurch behindert oder gegährtdet werden ist das glaub ich Nötigung!

Hallo Tonic,
ich denke, du solltest Dich an Dein zuständiges Ordnungsamt wenden, denn die „Spaßvögel“ stehen im Parkverbot. Mache Fotos, mit Datum und Zeit und maile sie zur o. g. Stelle, oder erst mal hinter die Frontscheibe der „Sünder“. Wenn Du Kratzer machst, dann bist dafür verantwortlich und haftbar, unabhängig davon, ob das Auto im Parverbot steht oder nicht. Zu 3. Dann hast Du Pech!
Viele Grüße - Rat