Haustür wird zugeparkt

Folgende Situation:

  • das Haus liegt in einer verkehrsberuhigten Straße…hier darf man ja nur auf gekennzeichneten Flächen parken
  • einige Spaßvögel parken einfach wo sie wollen
  • der Bürgersteig vor dem Haus ist gerade mal 120 cm (also Mutti mit Kinderwagen passt gerade mal so drauf)

Wenn nun also irgendso ein Spaßvogel mal wieder direkt vor dem Haus parkt (was sie komischerweise immer genau vor der Haustür tun), dann muss man sich zwischen Auto und Hauswand durchquetschen um zur Tür zu kommen.

Fragen:

1.) Welche Ordnungswidrigkeit liegt hier vor (außer natürlich Falschparken)?
2.) Wer ist schuld, wenn man aus dem Haus geht und gegen das Auto stolper und es einen Kratzer davon trägt (wenn man z. B. den Schlüssel noch in der Hand hab)
3.) Kann man denen nicht vorwerfen, den Fluchtweg zu versperren? Wenn man wirklich mal in Panik aus dem Haus rennen würde - man würde voll gegen das Auto ballern.

Hallo.
Für Verstösse gegen die Strassenverkehrsordnung sind die Behörden und Aemter in Deinem Wohnort zuständig.
Die Mindestbreite für Fusswege ist in unserer Stadt mit 85 cm angegeben. Ein normaler Kinderwagen kommt da durch. Wie breit bist Du, dass Du Dich bei 1,20 m „durchquetschen“ musst? hi. - Wenn Du gegen ein stehendes Auto läufst, egal aus welchem Grund, und es beschädigst, so ist das Sachbeschädigung und dafür bist Du haftbar. Dann sei froh, das es ein stehendes Auto ist, dass Dich aufgehalten hat. Läufst Du gegen ein Fahrendes, kann das für Dich lebensgefährlich sein.
Wenn Du aber ein Auto aus 1,20 m Entfernung nicht siehst, bist Du ein Fall für den Optiker / Augenarzt.
Entschuldige meine deutlichen Worte, ich habe den Eindruck, dass Du aus einem Pubs einen Donnerschlag machen möchtest.
Gruss Peter

Hallo,

  • das Haus liegt in einer verkehrsberuhigten Straße…hier
    darf man ja nur auf gekennzeichneten Flächen parken
  • einige Spaßvögel parken einfach wo sie wollen
  • der Bürgersteig vor dem Haus ist gerade mal 120 cm (also
    Mutti mit Kinderwagen passt gerade mal so drauf)

Wenn nun also irgendso ein Spaßvogel mal wieder direkt vor dem
Haus parkt (was sie komischerweise immer genau vor der Haustür
tun), dann muss man sich zwischen Auto und Hauswand
durchquetschen um zur Tür zu kommen.

Fragen:

1.) Welche Ordnungswidrigkeit liegt hier vor (außer natürlich
Falschparken)?

—Behinderung, was mit Falschparken nicht unbedingt identisch sein muss.

2.) Wer ist schuld, wenn man aus dem Haus geht und gegen das
Auto stolper und es einen Kratzer davon trägt (wenn man z. B.
den Schlüssel noch in der Hand hab)


Der Verursacher, aber natürlich der PKW-Halter mit einer Mitschuld.
Der Fußgänger hat doch nicht den Schlüssel gerade in der dem Auto zugewandten Hand? Ein Schelm, der jetzt schlimmes vermuten würde:wink:
Und natürlich müsste der Verursacher gesehen werden.

3.) Kann man denen nicht vorwerfen, den Fluchtweg zu
versperren?

—Nein, denn man kann ja aus dem Haus, wenn man da dann gegen das Auto rennt, ist das wieder Sache des Halters.

Vielleicht hilft ein Zettel an der Windschutzscheibe, dass wiederholt mit Behinderung geparkt wird und man nicht dafür verantwortlich sein möchte, wenn das Auto Lackkratzer hat; das ist ein höflicher Hinweis an den Halter über die Gefahren im Umgang mit genervten Anwohnern.

LG :smile:

stimme dir grundsätzlich zu, aber…

Die Mindestbreite für Fusswege ist in unserer Stadt mit 85 cm
angegeben. Ein normaler Kinderwagen kommt da durch. Wie breit
bist Du, dass Du Dich bei 1,20 m „durchquetschen“ musst?

… kommt man mit 'nem kinderwagen aus der haustür, dann kann 85cm schon arg knapp werden, um die (90°-) kurve zu kriegen. auch 1,20m könnte evt. schon eng werden.

Entschuldige … aber ich bin nicht dick ;D
Habe gerade festgestellt, dass das Hauptproblem mit dieser Falschparkerei nicht für jeden ersichtlich ist.
Wenn der Bürgersteig 120 cm breit ist und die Autos diesen Bürgersteig beim Parken zur hälfte oder gar zu dreiviertel blockieren, dann man muss man sich auch schon als dünne Gräte da mal durchquetschen. Letzens so geschehen als ich mit zwei voll Einkauftüten versuchte in meine Haustür zu kommen. Es ist auch nicht so, dass wir einen Zuweg zum Haus haben - die Tür ist gleich am Bürgersteig. Es ist ein Altstadtviertel und eben alles recht eng bemessen.

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vielleicht hilft ein schwerer blumenkübel oder vergleichbares neben der eingangstür? sieht hübsch aus und alle haben angst :wink:

…darf man das? Sachen auf dem Gehweg abstellen? …grübel, grübel…ich könnte mal beim Bauamt oder so nachfragen, wie weit unsere Gründstücksgrenze hier geht. Hey, wäre das nicht noch ein Ansatz gegen diese ollen Falschparker? Die Grundstücksgrenze? Einige reichen ja wirklich bis auf den Bürgersteig :smiley: