Haustüralarmanlage Warnung nötig?

Bei einer Bekannten werde ich eine akustische Alarmanlage installieren an der Wohnungstür von innen.

Sie schließt die Tür auf, geht hinein und gibt einen Code ein der den Alarm stilllegt bevor er losgeht. Jemand der sich unberechtigt Zutritt zur Wohnung verschafft, löst bei öffnen der Tür Alarm aus, den er ohne den Code zu kennen auch nicht aus bekommt. Nun sind wir uns nicht sicher, muss ich mit einem Aufkleber oder sonstigem Hinweis an der Außenseite der Tür auf diesen akustischen Alarm hinweisen? Muss man so etwas machen? Muss ich darauf hinweisen, dass die Tür Alarmgesichert ist?

Hallo, Gruß und Namenloser

Nun sind wir uns nicht sicher, muss ich mit einem Aufkleber oder sonstigem Hinweis an der Außenseite der Tür auf diesen akustischen Alarm hinweisen? Muss man so etwas machen? Muss ich darauf hinweisen, dass die Tür Alarmgesichert ist?

Ein Hinweis ist nur erforderlich, wenn durch die Sicherungsmaßnahme eine Schädigung des Einbrechers möglich wäre, wie z.B. durch eine elektrische Falle mit einem Weidezaingerät.

Sinnvoll, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben, wäre ein allgemeiner Hinweis auf eine alarmgesicherte Tür allerdings möglicherweise, um einen etwaigen Einbrecher von einem Einbruchsversuch abzuschrecken.

Gruß merimies

Vielen Dank für Deine erklärende Antwort. Das hilft mir weiter.
Gruß
petertheodor