Ich wohne in einem 9 Parteienhaus,Neubau,ohne Aufzug.
Ein Mieter meint er müsse seine im Keller befindliche Funkanlage vor Diebstahl schützen indem er bereits gegen 21.00 Uhr (wenn er den Keller verlässt) die Haustüre abschliesst. Da ich des öffteren noch nach 21.00 Uhr Besuch habe oder empfange und dann jedesmal 3 Etagen hinunterlaufen muss um die Haustüre zu öffnen ist das ganz schön nervig. Gibt es da keinen Paragraphen oder eine Bestimmung, wegen einziger Fluchtweg bei Feuer der nicht verschlossen werden darf oder so etwas in der Art, um dies zu unterbinden?
Thomas
Thomas
Wende Dich an die Beratungsstelle der Polizei.Sie geben kostenlos Auskunft darüber, wie man sich gegen Einbrecher schützen kann.
Die Haustüre ist ein Rettungsweg.Übel, wenn ein solcher verschlossen wird.
Leider ist gerade dies sogar in vielen Mietverträgen sogar aufgenommen.
Mit einer fundierten Auskunft bei der Polizei (aber nicht die nächste Wache, sondern die Beratungsstelle)bist Du für ein Gespräch mit dem Mitbewohner gut gerüstet.
Gruß
GrasdeHopper