Hallo Günter fein das Du wieder Da bist.
Man stelle sich folgenden Sachverhalt vor.
in einem Zweifamilienhaus wohnt die Mutter in der Unteren Wohnung zur Miete, Ihr erwachsener Sohn wohnt in der oberen Wohnung zur Miete. Es handelt sich um 2 völlig getrennte abgeschlossene Wohnungen die über das Treppenhaus zugänglich sind.
Was kann den beiden passieren, wenn die folgendes Verhalten zeigen:
Man lässt in der Haustüre regelmäßig den Schlüssel stecken mit dem gewollten
Erfolg das der Vermieter dann das Treppenhaus nicht mehr betreten kann ohne zu klingeln. Für die Haustüre hat er Schlüssel für Wartungsdienste an Heizung und Wasser der geht aber nicht wenn innen ein anderer Schlüssel steckt.
Der hat sich deswegen beschwerd und behauptet, man habe (Mutter un Sohn) 2 Wohnungen gemietet, nicht aber das ganze Haus. ER mahnt ab, man solle es unterlassen den Schlüssel im der Haustüre zum Treppenhaus stecken zu lassen.
Die Frage: was würde der unternehmen können, er droht mit einer Unterlassungsklage. Kann er das. Darf er sich den ungehinderten Zutritt ins Teppenhaus erzwingen er sagte notfalls müsse er das Schloss auf unsere Kosten ausbohren, das sei allemale billiger für Ihn, als 60Km zu fahren, so er dann am betreten gehindert würde und die vorgesehenen Tätigkeiten nicht ausgeführt werden könnten.
Angelika