Haustüre immer schließen?

Hallo,
ist es versicherungstechnisch tatsächlich relevant ob die Haustüre eines Hauses geschlossen wird und inwiefern?

Muss die Türe verschlossen werden?

Ältere Damen schließen sich ja gerne ein. Ich finde das aber etwas bedenklich im Hinblick auf die Erhaltung des Fluchtweges bei Brand.

Danke für Info.

Gruß
joy

hallo

ist es versicherungstechnisch tatsächlich relevant ob die
Haustüre eines Hauses geschlossen wird und inwiefern?

ja

Muss die Türe verschlossen werden?

wenn man die wohnung verläßt: ja. sonst kann sich bis 1.1.2008 bzw. 2009 (je nach dem ab wann der vr das neue vvg anwendet) im einbruchsfall u.u. auf die grobe fahrlässigkeit berufen und je nach dem ob nach alten oder neuen vvg reguliert wird entweder leistungsfrei sein oder nur einen teil entschädigen.
seit etwa 2000 bieten aber immer mehr vr den verzicht auf den einwand der groben fahrlässigkeit an. hier würde ich mal nachfragen ob dieser einschluß möglich oder er bereits versichert ist. dann brauch man sich darum keine gedanken mehr machen.

Ältere Damen schließen sich ja gerne ein. Ich finde das aber
etwas bedenklich im Hinblick auf die Erhaltung des Fluchtweges
bei Brand.

me.e besteht hier keine verpflichtung zu. bin mir aber nicht sicher, wie hier tatsächlich die rechtssprechung ist.

snake

Muss die Türe verschlossen werden?

wenn man die wohnung verläßt: ja. sonst kann sich bis 1.1.2008
bzw. 2009 (je nach dem ab wann der vr das neue vvg anwendet)
im einbruchsfall u.u. auf die grobe fahrlässigkeit berufen

Ich glaube, die Ursprungsfrage bezog sich auf ein Mehrfamilienhaus mit Mietwohnungen und das dauerhafte Abschliessen der Hauseingangstüre.

Dass die Tür der Mietwohnung innerhalb des Hauses geschlossen und auch abgeschlossen werden muss, wenn man die Wohnung verlässt, sollte sich spätestens nach den neusten Gerichtsurteilen zu diesem Thema ja herumgesprochen haben.

Aber ob das auch für die Hauseingangstür gilt?

Gruß
Jens

Hi,

Aber ob das auch für die Hauseingangstür gilt?

Glaub ich kaum da ich mir ziemlich sicher bin das die Hauseingangstür aus Sicherheitsgründen (wenn zum beispiel Feuerwehr oder Notarzt ins Haus will) gar nicht abgeschlossen werden darf.
Aber das iss ja eher ne Frage fürs Rechtsboard.

MFG
Marcel