Die Doppelglasscheibe an der Haustüre ist kaputt.
Leider von innen Ein Sprung in der untersen Hälfte eine Ecke ca 40x40cm. Angenommen der Mieter weiss nicht wann das passiert ist.
Nur der Mieter kann es getan haben. sagt der Vermieter
Er selbst hat aber einen Schlüssel kann im Keller die Zähler ablesen und den Dachboden allein nutzen. Mietwohnung hätte eine Extra Wohnungstüre.
wer müsste zahlen.
Christa.
Hallo Christa,
wenn ich es Recht verstehe, ist es die Haustür, nicht die Wohnungstür.
Grundsätzlich ist der Vermieter für die Reparatur zuständig, schließlich bekommt er Miete und die Miete dient unter anderem auch dazu, anfallende Reparaturen zu zahlen. Wenn er beweisen könnte, daß der Mieter vorsätzlich die Scheibe beschädigt hat ist es etwas anderes. Wird er aber wohl nicht können. Es kann genauso gut durch irgend einen Hausbesucher passiert sein oder ein Paketbote oder sonst irgend jemand. Oder er selbst.
Vielleicht ist es auch ein Spannungsriss. Davon ab ist doch Glasbruch sicherlich über die Hausversicherung abgedeckt, die der Vermieter eigentlich haben sollte.
Gruß, Frank Scholtysek
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Hallo,
wenn ich es Recht verstehe, ist es die Haustür, nicht die
Wohnungstür.
Grundsätzlich ist der Vermieter für die Reparatur zuständig,
schließlich bekommt er Miete und die Miete dient unter anderem
auch dazu, anfallende Reparaturen zu zahlen.
ja, dann, wenn der Verursacher nicht feststellbar ist. Hier wird aber die Beweislage auf die Mieterein verlegt. Sie muss beweisen, wenn der Schadne von innen erfolgte, dass weder ein Besucher von ihr, weder sie selbst noch sonst jemand den Schaden verursacht hat. Bei Schäden, die aus dem Haus entstanden sind, ist die Schuldabweisung meist erheblich schwieriger, wie wenn die Glastüre von aussen beschädigt würde.
Wenn er beweisen
könnte, daß der Mieter vorsätzlich die Scheibe beschädigt hat
ist es etwas anderes. Wird er aber wohl nicht können. Es kann
genauso gut durch irgend einen Hausbesucher passiert sein oder
ein Paketbote oder sonst irgend jemand.
Hausbesucher, Postbote usw. haften zwar selbst für verursachte Schäden, aber grudnsätzlich haftet hier der Mieter für seine Gäste und wie es so schön heisst „Erfüllungsgehilfen“.
Oder er selbst.
Der Verursacher steht hier dann ja feat.
Vielleicht ist es auch ein Spannungsriss. Davon ab ist doch
Glasbruch sicherlich über die Hausversicherung abgedeckt, die
der Vermieter eigentlich haben sollte.
Dieser Punkt sollte auf jeden Fall abgeklärt werden.
Grüsse Günter